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Orwell in Deutschlands Schulen

Schon im Herbst 2008 wollen die Kultusminister alle jungen Menschen in einem „nationalen Bildungsregister“ erfassen – vom fünfjährigen Vorschüler bis zum 30-jährigen Doktoranden. In Hamburg, wo es eine solche Datei schon gibt, können Illegale ihre Kinder nicht mehr in die Schule schicken

Forscher rätseln darüber, was die Bildungspolitiker mit dem Datenwust überhaupt anfangen wollen

VON CHRISTOPH GERKEN

Kurz vor Beginn des Schuljahres kam der Anruf. Ana solle nicht mehr in die Schule kommen, sagte der Grundschuldirektor. Die Siebenjährige ist in Hamburg geboren und aufgewachsen. Sie spricht perfekt Deutsch und freute sich mit ihren Freundinnen auf die zweite Klasse. Jetzt aber müsste sie dort ständig Angst haben – denn Ana und ihre Mutter, die vor vielen Jahren aus Ecuador kam und seitdem als Putzfrau arbeitet, leben illegal in Deutschland.

Bisher nahm sie ihr Schulleiter auf, ohne sie in den offiziellen Statistiken zu führen. Doch ab diesem Schuljahr ist er wie alle seine Kollegen verpflichtet, die Meldeanschriften jedes einzelnen Schülers an die Schulbehörde weiterzugeben. Die Innenbehörde gleicht diese zentrale Schülerdatei mit dem Melderegister ab. Eigentlich sollen so Kinder gefunden werden, die gemeldet sind, aber nicht zur Schule gehen. Im Nebeneffekt aber werden Kinder wie Ana entdeckt. Aus Angst vor Abschiebung folgt die Mutter dem Rat des Direktors. Seitdem bleibt das kleine Mädchen morgens zu Hause.

Gegen die zentrale Speicherung von Schülerdaten laufen derzeit Datenschützer aus ganz Deutschland Sturm. Auf ihrer Konferenz in Naumburg warnten die Datenschutzbeauftragten im Oktober vor dem Hamburger Phänomen. Harald Bose, Datenschutzbeauftragter in Sachsen-Anhalt, hat das Treffen geleitet und schäumt noch immer vor Wut: „Daten werden zu einem bestimmten Zweck erhoben, und später dienen sie der Polizei zur Ermittlung.“ Zu besichtigen sei dies aktuell bei den Mautdaten. Ursprünglich allein zur Abrechnung der Brummi-Gebühren erhoben, sollen sie jetzt in die neue Antiterrordatei einfließen. Boses Zorn richtet sich aber vor allem gegen die Kultusministerkonferenz (KMK). Wenn es nach den Bildungsministern der Länder geht, dann paukt nicht nur in Hamburg, sondern in ganz Deutschland bald der gläserne Schüler.

Denn im Herbst 2008 wollen die Kultusminister das Hamburger Modell auf ganz Deutschland übertragen. Das „nationale Bildungsregister“ soll alle jungen Menschen erfassen, vom fünfjährigen Vorschüler bis zum dreißigjährigen Uni-Doktoranden. Der Umfang der gespeicherten Daten ist enorm: Nicht nur der Wechsel von Schule zu Schule und die absolvierten Abschlüsse, auch jedes Sitzenbleiben und andere Schulprobleme sollen protokolliert werden. Dazu kommen Angaben über das Elternhaus, das Herkunftsland der Familie und die Sprache, die zu Hause gesprochen wird. Einzige Verschlüsselung ist eine Identitätsnummer, die jeder Abc-Schütze ab der Einschulung wie eine Hundemarke mit sich herumschleppt, auch bei Umzügen in ein anderes Bundesland.

„Diese Schüler-ID bedeutet doch keine Anonymität“, sagt Datenschützer Bose. „Wenn unter dieser Nummer ständig neue Bildungsdaten nachgetragen werden, bleibt die Personenbeziehbarkeit voll erhalten.“ Er und alle seine Kollegen sehen darin einen Verstoß gegen elementare datenschutzrechtliche Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht mit dem Volkszählungsurteil 1984 aufgestellt hat. Die Gefahr sei enorm, dass die Daten durch die Sicherheitsbehörden missbraucht würden.

Boses Hamburger Kollege Hartmut Lubomierski prognostiziert: „Wenn wir umfangreiche Daten über Familien ausländischer Schüler haben, dann werden Sicherheitsbehörden sie auch einsetzen, um den terrorverdächtigen Vater aufzuspüren.“ Sein Vertrauen, dass die Ermittler sich im Geiste des Datenschutzes zurückhalten, sei ihm gründlich vergangen. „Daten, die erst mal da sind, werden auch polizeilich genutzt.“

Von der Kritik zeigen sich die verantwortlichen Bildungspolitiker überrascht. Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, die Kieler Ressortchefin Ute Erdsiek-Rave (SPD), beklagt eine „Emotionalisierung der Debatte“. Sie versichert, der Datenschutz sei in den Planungen immer beachtet worden. Tatsächlich treiben die Kultusminister das Projekt Schülerdatei bereits seit dem Jahr 2000 voran – hinter verschlossenen Türen. Im Januar 2003 stimmte die Ministerrunde dem nationalen Bildungsregister zu. Ein Zwischenbericht von August 2006 zeigt, dass die „schulstatistische Individuldatenerhebung“ in den meisten Bundesländern schon weit fortgeschritten ist. Der öffentlichen Debatte stellen sich die Datensammler allerdings erst jetzt, da das Projekt endgültig beschlossen werden soll.

Glaubt man den Bildungspolitikern, so sind die Schülerdaten von revolutionärem Nutzen für die Bildungsforschung. Für Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) sind sie die Voraussetzung für eine „wissensgestützte Bildungspolitik“. Das sehen die Kritiker anders. Aus dem Datenwust könne man nur erkennen, dass „etwa in Afghanistan geborene männliche Schüler in Hamburg häufiger als in Bayern Latein als dritte Fremdsprache haben“, spöttelte unlängst Christian Schnoor, Referent beim sächsischen Datenschutzbeauftragten. Und sein Magdeburger Kollege Bose fügt hinzu: „Wenn man 2008 die Erstklässler erfasst, dann hat man erst 2020 die ersten Ergebnisse über abgeschlossene Bildungswege.“

Selbst Wissenschaftler sind verunsichert. Prinzipiell interessant seien die Individualdaten für eine Längsschnittforschung, meint Ernst Rösner vom Institut für Schulentwicklungsforschung der Universität Dortmund. Aber er und seine Kollegen wissen noch nicht einmal, was genau die Kultusminister damit anstellen wollen. Laut Erdsiek-Rave geht es vor allem darum, die Bildungswege von Kindern mit Migrationshintergrund auszuleuchten. „Aber gerade bei dieser Gruppe wissen wir doch schon, wo die großen Probleme im Schulwesen liegen“, sagt Rösner.

Bisherige Studien, allen voran die Pisa-Erhebungen, hätten die Schwächen des mehrgliedrigen, selektiven Schulsystems in Deutschland überdeutlich gemacht. In keinem anderen westlichen Land hänge der Bildungserfolg eines Kindes so sehr vom sozialen Status des Elternhauses ab wie in Deutschland. Doch anstatt die bekannten Strukturprobleme anzugehen, bereiteten die Kultusminister seit sechs Jahren datenschutzrechtlich bedenkliche Zentralregister vor, die erst nach langer Zeit Ergebnisse lieferten. „Sie sammeln Daten, anstatt Schulleitern und Lehrern vor Ort bessere Fördermittel und -konzepte an die Hand zu geben“, sagt Bose.

Die Kultusminister haben mittlerweile das Tempo etwas gedrosselt. Bevor sie das Bildungsregister im Frühjahr 2007 endgültig beschließen, sollen die Datenschützer auf einem öffentlichen Workshop angehört werden. Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben angekündigt, die Schüler-ID in der jetzigen Form nicht mittragen zu wollen, halten aber an der nationalen Zentraldatei fest. Mehr ist vorerst nicht zu erfahren. Man äußere sich nicht telefonisch zur „schwebenden Angelegenheit“ Schülerdatei, heißt es bei der Kultusministerkonferenz hörbar genervt.

All das interessiert Anas Mutter in Hamburg nicht. Ihre Tochter hat nun keine Chance mehr auf Bildung und damit Integration in ihrem Geburtsland. Bisher war das Mädchen in der Schule gut aufgehoben. Ana lernte gerne und war eine gute Schülerin. Jetzt aber macht sich die Mutter Sorgen. Ana ist den ganzen Tag allein zu Hause, fühlt sich eingesperrt in der kleinen Wohnung.

Die evangelische Kirche schätzt, dass allein in der Hansestadt einige Hundert Kinder das Schicksal von Ana teilen.

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