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Wolf bleibt offline

Die von Innenminister Ingo Wolf geplanten „Online-Durchsuchungen“ werden von Gutachtern verworfen

DÜSSELDORF taz ■ Schlechte Karten für Ingo Wolf. Im Beschwerdeverfahren um die so genannte „Online-Durchsuchungen“ vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) droht dem FDP-Innenminister eine Niederlage. Nach Recherchen der taz sollen drei von vier Gutachtern, die eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben haben, eher die Position der Kläger als die des Innenministers stützen.

Zwei Parteien haben gegen das Landesverfassungsschutz-Gesetz, das die „Online-Durchsuchungen“ vorsieht, Verfassungsbeschwerde eingelegt. Daraufhin entschied das BVerfG, Stellungnahmen vom Bundesinnenministerium, der Landesdatenschutzbeauftragten Bettina Sokol, dem Innenministerium in NRW und den beiden Beschwerdeführern einzuholen. Die Stellungnahmen sind nach taz-Informationen jetzt den Verfahrensbeteiligten zugestellt worden. Nach Angaben eines der Beschwerdeführer, dem Berliner Anwalt Fredrik Roggan, soll nur die Stellungnahme, die im Auftrag von Wolfs Innenministerium erstellt wurde, das Landesverfassungsschutzgesetz in seiner jetzigen Form stützen. Vorrangiger Streitpunkt ist Artikel 13 des Grundgesetzes, die Unverletzlichkeit der Wohnung. Inwieweit der Eingriff und die Durchsuchung von Computern ohne Zustimmung der Nutzer in diesen Bereich fällt, muss das BVerfG nun feststellen. Voraussichtlich im Herbst wird das Gericht eine Entscheidung fällen.

Überraschend an dem Tenor der Stellungnahmen soll die Zurückhaltung von Gerhard Robbers, Rechtsprofessor an der Universität Trier, sein. Robbers war vom Bundesinnenministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) mit der Stellungnahme beauftragt worden. Nach Angaben von Roggan sei die Stellungnahme von Robbers „erstaunlich zurückhaltend ausgefallen“. KOK

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