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500 Millionen für die Lehrer von morgen

PÄDAGOGEN Der Bund fördert stärker die Lehrerausbildung. Doch er stellt Bedingungen

Die meisten Konzepte sehen wie das der Kölner Uni einen stärkeren Praxisbezug vor

BERLIN taz | Die Universität Köln will demnächst eine eigene Universitätsschule eröffnen. Diese stünde für Schüler ab Klasse fünf bis zum Abitur offen, ausdrücklich auch für Schüler mit Behinderung. Lehramtsstudierende sollen an dieser Schule nicht nur allgemeine Praxiserfahrungen sammeln, sondern auch von Anfang an mit behinderten Schülern arbeiten. An der Schule will die Uni neue Unterrichtsmethoden erproben und auswerten. „So sollen kommende Lehrergenerationen für den inklusiven Schulalltag fit gemacht werden“, sagte der Sprecher der Universität, Patrick Honecker.

Diese und 18 weitere Konzepte hat eine Jury aus Vertretern von Hochschulen sowie Bundes- und Landesvertretern als besonders förderungswürdig ausgewählt. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) gab am Mittwoch die Gewinner der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ bekannt. Eine halbe Milliarde Euro plant ihr Ministerium bis 2023 ein, um pädagogische Studiengänge an deutschen Hochschulen zu verbessern.

80 deutsche Hochschulen hatten ihre Konzepte in den letzten Monaten beim Bundesbildungsministerium, BMBF, eingereicht und sich um die ersten 100 Millionen Euro beworben. Vor allem Hochschulen in den alten Bundesländern gehören zu den Auserwählten.

Die meisten Konzepte sehen wie das der Kölner Uni einen stärkeren Praxisbezug der Ausbildung und eine intensivere Begleitung der werdenden LehrerInnen durch Mentoren vor. Ein weiterer Schwerpunkt ist es, die LehramtsanwärterInnen für eine verstärkte Nutzung von digitalen Medien im Unterricht zu schulen.

Phase eins des Programms dauert bis 2018. Danach gibt es ein neue Ausschreibung und weitere Hochschulen können sich um die Millionen bewerben.

Die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Ländern und typisch für die Zusammenarbeit: Der Bund gibt das Geld, die Länder bestimmen hauptsächlich, was damit geschieht. Denn sie haben die Hoheit über Hochschulen und Schulen; daran hat sich auch nach der Verfassungsänderung, die im Januar in Kraft trat, im Grundsatz nichts geändert. Doch eine Hintertür hat Wanka sich offen gehalten: Damit das Geld an die Hochschulen ausgezahlt werden kann, müssen die jeweiligen Länder ihre Lehramtsabschlüsse und Studienleistungen gegenseitig vollständig anerkennen. Dazu sind die Länder seit 2013 zwar befugt, aber nicht verpflichtet.

HELKE ELLERSIEK

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