: Vorgang: DDR/Stasi/ Erinnerung
GESETZ Seit zwanzig Jahren verwaltet die Stasi-Unterlagen-Behörde einen kilometerlangen Aktenabschnitt deutscher Geschichte. Sie vereint Täter und Opfer. Und das ist nur einer all dieser Widersprüche. Eine Erkundung in ihrem Innersten
■ Die Gründung: Mit dem Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes am 29. Dezember 1991 wird eine Spezialbehörde konstituiert: der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, kurz BStU. Es gibt die Abteilung ZV (Zentral- und Verwaltungsaufgaben), AU (Verwendung von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes) und BF (Bildung und Forschung), dazu zwölf Außenstellen in ehemaligen Bezirkshauptstädten der DDR.
■ Der Chef: Der Bundesbeauftragte wird vom Bundespräsidenten ernannt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.
VON KAI SCHLIETER FOTOS ANJA BOHNHOF
Im Jahr 1922 beschreibt der Soziologe Max Weber den Prototyp der Behörde: „Ihre spezifische […] Eigenart […] entwickelt sie um so vollkommener, je mehr sie sich entmenschlicht, je vollkommener […] die Ausschaltung von Liebe, Hass und allen rein persönlichen, überhaupt allen irrationalen, dem Kalkül sich entziehenden, Empfindungselementen aus der Erledigung der Amtsgeschäfte gelingt.“
Für die Spitzelbehörde der DDR, das Ministerium für Staatssicherheit, kurz MfS, fertigten 91.015 hauptamtliche und 600.000 inoffizielle Mitarbeiter Berichte an. 39 Millionen Karteikarten, 47 Regalkilometer verfilmte Dokumente, 1,6 Millionen Fotos, Fotonegative und Dias, 28.400 Tondokumente, 2.767 Filme und Videos und 15.500 Säcke mit zerrissenem Material sind davon übrig geblieben. Über eine Länge von 111 Kilometern reiht sich jetzt ihr Schriftgut in den Regalen: Die obsessive Rationalität des MfS ist ein Beispiel gelungener Entmenschlichung.
Roland Jahn ist der dritte Mensch in den vergangenen zwanzig Jahren, der die Behörde zu leiten versucht, die die Reste dieser Wahnsinnsverwaltung verwaltet. Joachim Gauck, Marianne Birthler, jetzt Jahn.
Die Stasi-Unterlagen-Behörde: Ein bürokratischer Apparat mit tausenden Beamten – gegründet aber von Revolutionären. Hier brechen sich Recht und Moral, kulminieren Ost und West, Einheit und Teilung, die Behörde repräsentiert Demokratie und Diktatur, und in diesem Apparat begegnen sich heute noch die Opfer und Täter von einst.
Jahn gebietet nun über ein Reich der Erinnerung, das kaum widersprüchlicher sein könnte.
Und wahrscheinlich entspricht es der Logik dieser Behörde, dass auch Jahn in dem Moment über das Ziel hinausgeht, in dem er eine Punktlandung hätte vollführen können: Am Abend des 14. März 2011 im Deutschen Historischen Museum in Berlin. Es ist seine Amtseinführung und in seiner Rede sagt er: „Die Beschäftigung von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern in der Behörde für die Stasi-Unterlagen ist unerträglich. Jeder ehemalige Stasi-Mitarbeiter, der in der Behörde angestellt ist, ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer.“
Jahn, bis 2011 ARD-Journalist, ist ein Bilderbuchbürgerrechtler der jüngsten deutschen Revolution. Stasi-Schergen folterten ihn im Knast in Gera. Seine Ausweisung aus dem Osten als „maßgeblicher Organisator und Inspirator der politischen Untergrundtätigkeit“ ordnete Erich Mielke, der Minister der Staatssicherheit, vor 28 Jahren persönlich an. Selbst in Westberlin beschatten Jahn ab 1987 Dutzende Spitzel des Ministeriums. In seiner Stasi-Akte heften sie Skizzen seiner Wohnung ab und Pläne vom Schulweg seiner Tochter.
Jahn ist ein Mann, den alle Parteien respektieren. Aber was er an diesem Montag im März in seiner Antrittsrede fordert, verfolgt ihn seither wie ein böser Schatten.
Im März 2011 arbeiten 1.796 Mitarbeiter in der Behörde, 48 davon ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, 41 sind in der Berliner Zentrale tätig, sieben in den Außenstellen. Das letzte Beschäftigungsverhältnis würde 2036 auslaufen – wenn es die Behörde da noch gäbe.
Jahn lässt nach seinem Amtsantritt ein Gutachten erstellen. Es trägt den Titel: „Arbeitsrechtliche Möglichkeiten zur Beendigung von Dienstverhältnissen zwischen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) und ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)“. Der Rechtsanwalt Johannes Weberling kommt zwar in seiner 71-seitigen Expertise am 2. Juli 2011 zu dem Ergebnis: „Die Arbeitsverhältnisse mit ehemals für das MfS tätigen Mitarbeitern der Behörde des BStU können nicht durch arbeitgeberseitige Kündigung beendigt werden.“ Er schlägt aber einen Ausweg vor: Einen Zusatz für das Stasi-Unterlagen-Gesetz, das am 29. Dezember vor 20 Jahren in Kraft getreten ist. Die Ergänzung soll es ermöglichen, die Mitarbeiter „auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz in der Bundesverwaltung zu versetzen“.
Roland Jahn ist bereit, ein Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu opfern: Man ändert keine Fehler rückwirkend per Gesetz.
Bereits Anfang September hat er eine Mehrheit der Fraktionen der Bundesregierung von diesem Ausweg überzeugt. Am 30. September beschließt der Bundestag die Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes nach Jahns Maßgabe, später auch der Bundesrat, erstmals in der Geschichte stimmen nicht alle Parteien zu.
Kritiker sprechen jetzt von einer Hexenjagd, von der „Lex Jahn“. Selbst Richard Schröder, der Vorsitzende des Beirats der BStU, des Beratungsgremiums der Behörde, kritisiert Jahn nun öffentlich im Spiegel: „Das Stasi-Unterlagen-Gesetz war weise, weil es dem Bundesbeauftragten weder auferlegt hat, ein Klima der Versöhnung zu schaffen noch die Wunden der Opfer zu heilen. Mit beidem ist er maßlos überfordert.“
Bis zum Ende des Jahres müsste der Bundespräsident das neue Gesetz unterschreiben. Er wird zurzeit immer wieder aufgefordert, es nicht zu tun. Auch in dieser Woche.
Diesen einen Widerspruch will der Neue jetzt auflösen
Roland Jahn steht am Fenster seines Büros im 7. Stockwerk am Berliner Alexanderplatz und blickt auf das Großstadtpanorama im milden Oktobernachmittagslicht. Milde wirkt auch er, aber seine Ziele verfolgt Jahn ausdauernd und hartnäckig – bis zum Erfolg. Den Mut, den er als Bürgerrechtler bewiesen hat, erklären sich Kollegen mit dem Rückhalt in seiner Familie.
Unter Jahn, vorm Fenster, prangt auf dem Dach der Volksbühne der Schriftzug: „OST“. Und zum Greifen nah scheint das Gebäude zu sein, auf das er zeigt: das Karl-Liebknecht-Haus, die Bundesgeschäftsstelle der Partei Die Linke, politische Erbin der Sozialistischen Einheitspartei Deutschland, SED. „Modrow habe ich auch in seinem Büro besucht“, sagt er mit leichtem thüringischen Akzent. Dann beginnt er zu lächeln.
Jetzt hat Roland Jahn die Kontrolle: der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
In seinem Büro hat er Bilder seiner Lebensgefährtin hängen lassen. Ein bisschen Farbe. „Jahrelang ist nicht offen über die Beschäftigung dieser Mitarbeiter gesprochen worden. Jeder, der mitgemacht hat, für diese Organisation zu arbeiten, trägt eine individuelle Verantwortung“, sagt Roland Jahn.
Der Journalist, der Bürgerrechtler und der ehemalige Häftling sprechen jetzt gleichzeitig: „Transparenz ist eine wichtige Grundlage unserer Gesellschaft. Nicht nur Transparenz mit den Stasi-Akten, sondern auch Transparenz mit der Behörde. Irgendwann ist auch einmal die Aufarbeitung der Aufarbeitung an der Reihe.“ Jahn ist überzeugt, das Richtige zu tun.
Über den idealen Behördenleiter schreibt Max Weber: „Statt des durch persönliche Anteilnahme, Gunst, Gnade, Dankbarkeit, bewegten Herren der älteren Ordnungen verlangt eben die moderne Kultur für den äußeren Apparat, der sie stützt, je komplizierter und spezialisierter sie wird, desto mehr den menschlich unbeteiligten, daher streng sachlichen Fachmann.“
Die BStU ist eine stolze Behörde. Niemand mischt sich in die Arbeit des Bundesbeauftragten ein. „Er ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“ Paragraf 35 Absatz 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, kurz StUG.
Das Gesetz macht gar den Menschen zur Behörde: „Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde.“ Paragraf 35 Absatz 1 StUG.
Gauck-Behörde, Birthler-Behörde: Die Verschmelzung, sagt ein ehemaliger Mitarbeiter, hätte bei den beiden stattgefunden. Angriffe gegen die Behörde seien als Angriffe gegen den Bundesbeauftragten empfunden worden. Das habe zu einer Überempfindlichkeit geführt, auf Kritik und Kritiker wurde mit Versetzungen, Abmahnungen und Gerichtsverfahren reagiert. Weil man eine Behörde sei, wurde Loyalität eingefordert.
Mitarbeiter sagen: „Wir sind keine normale Behörde. Das ist eine Revolutionsbehörde.“
Es ist eine Behörde, die von Revolutionären gegründet wurde. Die nun gemeinsam mit ehemaligen Mitarbeitern des MfS ihren Auftrag erfüllen. Und sie tut etwas historisch Einmaliges: Sie macht Material zugänglich, das gegen alle Maßstäbe des Datenschutzes verstößt. Delegationen aus aller Welt informieren sich. Kürzlich ist ein Abteilungsleiter zu den Revolutionären vom Tahrirplatz nach Kairo geflogen, die gerade die Geheimdienstbüros gestürmt hatten.
In der Berliner Normannenstraße machen Behördenmitarbeiter Rauchpause vor der Zentralregistratur von Mielkes ehemaligem Machtzentrum. Eine Frau, blondierte Haare, rosa Fingernägeln, steht in der Ecke. Drinnen rattert der Paternoster.
Hier arbeitet Stephan Wolf, Jahrgang 1962, Sachgebietsleiter der AR1, Archivreferat für Grundsatzfragen, Abteilung Archivbestände. Er ist ein gemütlicher Mann mit Brille und Bart, Historiker, Archivar, seit dem 8. März 1990 dabei. „Ein Donnerstag“, sagt er. Damals gab es noch nicht einmal die Behörde, er war Revolutionär im Bürgerkomitee und er erinnert sich so gut, weil das der Frauentag war und er sich fragte, ob er nun Blumen überreichen müsse. Heute kümmert er sich mitunter um die kniffligen Fälle. Um Kürzel etwa, die keiner mehr kennt. Wie FMOK. Das bedeutet: Flugmedizinische Oberkommission.
Herbst 1990: Die Stasi-Leute werden gebraucht
So fängt das damals an: Die neuen Beamten und alten Revolutionäre müssen sich in die Gehirne ihrer Gegner hineindenken. Denn ein großer Teil der Akten liegt unbearbeitet auf den Schreibtischen der MfSler. Und selbst im Archiv wird es kompliziert. Wie alle Geheimdienste, sorgt auch das MfS dafür, ein System zu erfinden, das im Fall des Verrats den Schaden begrenzt. Das MfS misstraut selbst den eigenen Mitarbeitern. Klarnamen und Vorgänge werden getrennt. Auf der Klarnamenkartei „F16“ stehen Name, Geburtstag, Adresse und Beruf. Warum ein Mensch auf einer Kartei stand, erschließt sich erst aus der Vorgangskartei „F 22“. Die wird woanders aufbewahrt. Und erst mit ihr lässt sich feststellen, unter welchen Signaturen sich archivierte Akten befinden. Weiterhin existieren 100 regionale Karteitypen.
Das alles müssen die Revolutionäre nach dem Fall der Mauer durchschauen. Und dazu, das ist nach wie vor Joachim Gaucks Überzeugung, waren einige Stasi-Mitarbeiter nötig.
Der Pfarrer und erste Leiter der Behörde stellte unter anderem zwei Offiziere der ZAIG ein. Das war die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe: Spitzenspitzel, die direkt die Parteiführung unterrichteten. Bei 16 bis 18 Grad Celsius wird ihre Hinterlassenschaft in einem abhörsicheren Kupferkeller in der Zentrale verwahrt. Jedes Regal fasst 8.221 laufende Meter und trägt 3.360 Kilogramm Material.
Für viele Revolutionäre war der Widerspruch der Zusammenarbeit mit den Tätern nur schwer zu ertragen. Für Michael Beleites zum Beispiel. 2010 tauschte der damalige Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen in Sachsen nach zehn Jahren Dienst seinen gut dotierten Posten gegen einen Job als Gärtner.
Der Plan der SED geht auf: Alles auf die Stasi schieben
Ein Jahr später spricht er in einem Dresdener Café über die Behörde. Ein Ostintellektueller ohne Schnörkel. Unrasiert, im Sakko, darunter ein grauer Pullover. „Ich sehe das Problem nicht in den ehemaligen Stasi-Mitarbeitern. Im Gegenteil: Mit denen musste man sich nicht streiten über die Menschenfreundlichkeit des Sozialismus. Da wussten die Bescheid. Das Hauptproblem der Behörde ist, dass sie zu einem großen Teil aus Leuten besteht, die in der DDR in systemrelevanten Bereichen angepasst gearbeitet haben, SED-Leute und Nomenklaturkader.“ So hießen Führungsfunktionäre.
Ein Vorwurf, den ein „Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU“ von 2007 erhärtet. Es wurde von Hans H. Klein und Klaus Schroeder im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verfasst und als „vertraulich“ deklariert. Wikileaks hat es verbreitet. Aus diesem Klein-Schroeder-Gutachten geht hervor, dass noch im Jahr 2007 „mindestens 400 von insgesamt 2.000 Beschäftigten aus den Reihen der sogenannten Systemträger und Staatskader stammen, also im Staatsapparat der DDR tätig waren“.
■ Der Auftrag: Die Stasi-Unterlagen-Behörde soll private Akteneinsicht ermöglichen, zur Überprüfung von Beschäftigten öffentlicher Einrichtung und zur Erforschung der Stasi beitragen. 6.629.420 Anträge und Ersuchen gingen bis Mitte 2011 ein.
■ Die Debatte: Auf Betreiben des neuen Bundesbeauftragten Jahn soll die Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes es ermöglichen, ehemalige Stasi-Mitarbeiter aus der Behörde gegen ihren Willen an andere Bundesbehörden zu versetzen. Verfassungsrechtler halten das für „rechtsstaatswidrig“.
Das feingliedrige Geflecht, mit dem die SED die gesamte Gesellschaft durchdrang, vernachlässigt die Forschung bis heute und konzentriert sich auf die Stasi. Dabei war das MfS lediglich „Schild und Schwert“ der SED. Doch es wurde zum Sinnbild des Bösen.
Es gibt Indizien, dass die Partei selbst im Dezember 1989 gezielt darauf hinarbeite, das MfS zum Sündenbock zu machen. Den Aufruf zum Besetzen einzelner MfS-Zentralen verbreiteten Medien der SED, auch dort, wo das bis dahin noch keine Bürger getan hatten. Die vermeintlichen SED-Erneuerer kanalisierten die Schuld. Auch Parteikader konnten in der DDR schon an kleinen Stellschrauben Karrieren beenden. Später beriefen sich viele dieser Kader darauf, kein Mitarbeiter des MfS gewesen zu sein. „Die Fixierung auf die Stasi ist etwas, was von den eigentlichen Verantwortlichen abgelenkt hat“, sagt Roland Jahn. Das Paradoxe: Das liegt auch am Erfolg der Behörde, die so konzentriert das Erbe des Apparates aufarbeitet.
„Man kommt schnell zu der Vermutung“, schrieb Michael Beleites bereits 1992 in der Frankfurter Rundschau, „daß es mit dem Auswechseln von einigen Personen oft gar nicht um eine politische und moralische Erneuerung geht, sondern um eine Alibihandlung, damit jede kritische Frage nach der Personalpolitik totgeschlagen werden kann“. Juristisch für das Personal zuständig: Hansjörg Geiger, später Präsident des Verfassungsschutzes und dann des Bundesnachrichtendienstes.
Er war damals Direktor der Behörde. In einem Brief vom 26. Oktober 1992 erinnert er Beleites, „dringend“ daran, „daß Sie über dienstlich bekanntgewordene Vorgänge auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit Stillschweigen zu bewahren haben.“
Beleites schreibt in seiner Antwort: „Während scharenweise SED-Karrieristen eingestellt und befördert wurden, mußte ich mich der Behördenleitung regelrecht aufdrängen.“
Den Mitarbeitern sei gesagt worden, „wer Fragen zu Stasi-Spezifischem hat, möge sich an die Herren Becker und Hopfer wenden. Ich habe nicht öffentlich gemacht, daß diese ehemals hochrangigen Stasi-Leute heute in der Abteilung ,Sonderrecherche‘ der Gauck-Behörde mit Vollmachten ausgestattet sind, die es ihnen ermöglichen, an die von ihnen selbst angelegten Unterlagen zu kommen […]. Ich habe nicht öffentlich gemacht, daß ich erlebt habe, wie sich in der Gauck-Behörde West-Beamte mit früheren SED-Leuten verbunden haben, um Stasi-Opfer zu verhöhnen.“ Der Brief ging in Kopie an Joachim Gauck.
Er sei dankbar, danach gefragt zu werden, sagt Gauck.
Joachim Gauck ist Vorsitzender des Vereins gegen Vergessen, spätestens seit seiner Kandidatur fürs Bundespräsidentenamt ein gesamtdeutscher Star. Als Reisender in Sachen Demokratie redet er jeden Tag in einer anderen Stadt. Zeit für ein Gespräch findet Gauck zwischen einem Zahnarzttermin und seiner Reise zum DDR-Museum nach Pforzheim, das er retten soll.
„Was viele von uns Ostdeutschen sich gewünscht hätten: Nach der Parteizugehörigkeit zu fragen, schied aus. Und zwar aus rechtsstaatlichen Gründen.“ Die Behörde habe nach geltendem Recht aufgebaut werden müssen, sagt Gauck.
Die Stellenausschreibung der Stasi-Unterlagen-Behörde beinhaltet folgenden Passus: „Darüber hinaus werden allein erziehende und ältere Arbeitnehmer (über 50 Jahre) aus abgewickelten öffentlichen Einrichtungen der ehemaligen DDR bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.“ Das geht aus dem Gutachten von Klein und Schroeder hervor. Die Autoren resümieren: „So entstand die paradoxe Situation, dass eine jahrelange SED-Mitgliedschaft oder sonstige Systemnähe einer Einstellung in die Behörde weniger hinderlich war als das aktive Engagement für die Entstehung derselben.“
Gauck sieht „keinen Grund, diese Entscheidung infrage zu stellen“. Im Gegenteil: „Um es mal ganz deutlich zu sagen: Ein Teil dieser Leute hat uns unendlich viele Kenntnisse gebracht.“ Es werde heute ja gern übersehen: „Die Behörde musste erst erfunden werden“, sagt er. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass es sie überhaupt gibt.
Die westdeutsche Regierung von Helmut Kohl plant nach dem Mauerfall, die Akten zu vernichten. Einige Westpolitiker fürchten, die Akten könnten sie selbst in ein schlechtes Licht rücken.
Doch die Unterlagen werden für die Revolutionäre schnell zum Symbol ihrer Befreiung. Am 15. Januar 1990 stürmen sie die Stasi-Zentrale in der Normannenstraße. Roland Jahn ist mit dabei – als Reporter. Weil der Westen auf der Vernichtung der Akten beharrt, besetzen am 4. September Bürgerrechtler erneut die Stasi-Zentrale, unter ihnen Bärbel Bohley. Fast gleichzeitig gelingt es Gauck, den Westen zu überzeugen: Am 21. September tritt der Einigungsvertrag in Kraft. Darin ist der Auftrag fixiert, den Umgang mit den Stasi-Unterlagen gesetzlich zu regeln. Am 3. Oktober 1990 nimmt Gaucks Bundesbehörde die Arbeit auf, die erste in den neuen Ländern. Seither sagen die einen: Gaucks Verhandlungsgeschick hat die Akten gerettet. Die anderen: Die Revolutionäre waren es.
Gauck, der evangelische Pastor, ist das Gegenteil von Jahn. Er schwebt über den Dingen, lädt rhetorisch auf, aber vernachlässigt fürs große Ganze die Details. Gauck war nie revolutionär, immer sittsam bürgerlich.
Er startet im Herbst 1990 mit 52 Leuten und muss eine Behörde mit 3.500 Mitarbeitern errichten. Ein Aufbaustab aus dem Westen unterstützt ihn. Und die Westbeamten besetzen die Stellen eher mit Ostbeamten. Bürgerrechtler mit verhinderten Studienabschlüssen erfüllen nicht die formalen Voraussetzungen und fallen oft durch das bürokratische Raster.
Herbert Ziehm war schon im Januar 1990 im Bürgerkomitee Normannenstraße. Gauck stellte ihn dann ein. Ziehm sagt: „Am Anfang waren wir einschließlich der Außenstellen nur 70 Leute. Aber funktionieren sollte die Behörde vom ersten Tag an. Als würde sie seit 100 Jahren existieren. Da stürzten jeden Tag Forderungen auf uns ein.“
Birthler erforscht den negativen deutschen Blick
Die ehemalige Bundesbeauftragte Marianne Birthler hält derzeit Vorträge in Washington und geht dort der Frage nach, warum der Blick auf die Behörde in Deutschland oft so negativ sei, die Aufarbeitung im Ausland aber als vorbildlich gelte. Sie erinnert sich: „Die Bundesregierung hatte schon zuvor beschlossen, sehr viel Personal aus der DDR-Administration in den Bundesdienst zu übernehmen – wie übrigens auch die ostdeutschen Landesregierungen. Es gab, so viel ich weiß, einen gehörigen Druck auf die Stasi-Unterlagen-Behörde, möglichst viel Personal zu übernehmen.“ Bis Mitte 1991 bewerben sich 12.000 Menschen. Ende Mai 1991 arbeiten 500 Mitarbeiter in der Behörde – darunter laut Klein-Schroeder-Gutachten 67 hauptamtliche und sieben inoffizielle Mitarbeiter des MfS.
Die meisten der eingestellten ehemaligen MfSler waren Personenschützer. Aber auch zwei Spitzenspitzel sind darunter. Ihr brisanter Job: Sonderrecherchen „u. a. zu den Fällen Lothar de Maizière, Manfred Stolpe und Gregor Gysi“, stellt das Gutachten fest.
Es war auch für die Leute der Stasi kein einfacher Schritt, sagt Ziehm: „Die Überläufer waren in einer Minderheit.“ Auch wenn man heute sage, sie hätten sich ins gemachte Nest gesetzt: „Ich weiß sehr wohl, dass die sehr angefeindet wurden. Die haben nicht nur Glückwünsche in ihren Briefkästen gefunden.“
Laut dem Klein-Schroeder-Gutachten herrschte „von Beginn an ein angespanntes Verhältnis zwischen ehemaligen MfS-Angehörigen und früheren Mitarbeitern des DDR-Staatsapparats auf der einen sowie der deutlich kleineren Gruppe ehemaliger Bürgerrechtler […] auf der anderen Seite bestand.“
Die Widersprüche wirkten.
Beleites sagt: „Gauck hat sich mehr für die öffentlichen Auftritte seiner Person interessiert als für die Arbeitsabläufe und für die Personalpolitik.“
Gauck sagt: „Der Wunsch nach einer lupenreinen Behörde der guten Menschen konnte nicht aufgehen, denn wir sind keine gereinigte Gesellschaft, sondern ein Rechtsstaat. Wir konnten nicht Meinungen zensieren. Wir erwarteten Loyalität. Alles andere wäre ja ein Schritt zu einer nicht mehr demokratischen Personalpolitik.“
Jahn sagt: „Es hätten mehr Bürgerrechtler einbezogen werden müssen, die den Anspruch hatten, die Hinterlassenschaft der Stasi aufzuarbeiten.“
■ Das Buch: Anja Bohnhof hat mit ihrer Kamera die langen Flure der Stasi-Unterlagen-Behörde und anderer Archive erfasst. Sie nahm Akten, Kartons und Schränke auf. Aus den Bildern ist das Buch „Zu den Akten“ geworden (Hesperus Verlag), das 2012 für den Deutschen Fotobuchpreis nominiert ist. Wir zeigen eine Auswahl der Bilder.
■ Die Fotografin: Anja Bohnhof wurde 1974 in Hagen geboren. Sie machte eine fotografische Ausbildung und studierte dann Visuelle Kommunikation und Fotografie an der Bauhaus-Universität in Weimar. Seitdem arbeitet sie als freie Fotografin und bildende Künstlerin. Seit 2006 unterrichtet sie auch an der Fachhochschule Köln.
Max Weber schreibt: „Das ,Ethos‘ aber, wenn es in einer Einzelfrage die Massen beherrscht […], stößt mit seinen am konkreten Fall und der konkreten Person orientierten Postulaten nach materieller ,Gerechtigkeit‘ mit dem Formalismus und der regelgebundenen kühlen ,Sachlichkeit‘ der bürokratischen Verwaltung unvermeidlich zusammen und muß dann aus diesem Grund emotional verwerfen, was rational gefordert worden war.“
Der Verwaltungsrechtler Michael Kleine-Cosack kritisiert Jahn in der FAZ: „Aus Gründen der Rechtssicherheit, des Rechtsfriedens wie auch wegen der Schwierigkeiten der Aufklärung nach Ablauf längerer Zeiträume kennt der Rechtsstaat das Institut der Verjährung. Sieht man von Völkerrechtsverbrechen ab, so ist das Vergessen oberstes Gebot des Rechtsstaates.“
Vergessen aber kollidiert mit dem Auftrag einer Behörde, die erinnern soll.
Stephan Wolf, der Historiker aus dem Grundsatzreferat in der Normannenstraße, erzählt von einem erfolgreichen Unternehmer, der seine Akten sehen wollte. Beim Vorgespräch konnte sich der Mann nicht erinnern. Dabei war er brutal von der Stasi gefoltert worden. „Er hatte alles verdrängt“, erzählt Wolf. „Ich identifiziere mich mit dem Auftrag der Behörde“, sagt er.
Im Jahr 2006 musste Wolf zum ersten Mal jemandem erklären, was die Mauer war.
Vergangenheit ist nicht unveränderbar oder vollendet. Vergangenheit wandelt sich, abhängig davon, wer sie betrachtet und wann. „Die Vergangenheit“, schreibt der Ägyptologe Jan Assmann, „entsteht überhaupt erst dadurch, daß man sich auf sie bezieht.“ Sie wirkt auf die Gegenwart. Vergangenheit schafft Identität. Deswegen ist Erinnerung so politisch. Deswegen wird so hart um sie gerungen.
Die Behörde, die erinnert und bewahrt, fürchtet das Vergessen. Es bedeutete ihre Abwicklung. Auch diese Angst ist in ihre DNA eingeschrieben. Gefordert wird ihr Ende von Anfang an. Von Linken, Liberalen und Konservativen. Von Tätern und Experten. Oft heißt es, es müsse einmal Schluss sein, das Material gehöre ins Bundesarchiv.
Schily nannte es „Revolutionsrecht“
Auch Marianne Birthler hat diese Debatte geführt. Sie erinnert sich an den ehemaligen Innenminister Otto Schily. „Für Schily ist das Stasi-Unterlagen-Gesetz immer etwas Fremdes gewesen, wie ein Meteor, der auf der Erde eingeschlagen ist.“ Er habe das Stasi-Unterlagen-Gesetz „Revolutionsrecht“ genannt, „das allmählich abgeschafft werden sollte“.
„Dass diese Akten zugänglich gemacht und vor der Vernichtung gerettet wurden, ist eine zivilisatorische Leistung“, glaubt Marianne Birthler.
Am 29. Dezember 1991, vor zwanzig Jahren, tritt die Rechtsgrundlage dafür in Kraft: das Stasi-Unterlagen-Gesetz. Keine Woche später nehmen um sieben Uhr morgens die ersten Ostdeutschen nach dieser Regelung Akteneinsicht: Bärbel Bohley, Gerd und Ulrike Poppe, der Schriftsteller Lutz Rathenow, die Dichterin Sarah Kirsch. Der Reporter Roland Jahn ist mit der Kamera dabei.
In seinem Büro im 7. Stock sagt der Bundesbeauftragte Jahn: „Aufarbeitung hat kein Verfallsdatum.“ Im Jahr 2010 gab es 87.514 Anträge auf Akteneinsicht. Meist wird die Auskunft per Post erstattet. Aber es gibt auch den Raum AU 001. Der Lesesaal. Wenige Tische, an jedem beugt sich ein Mensch über eine Akte.
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