piwik no script img

Schutz des Demorechts

■ Bundesverfassungsgericht fällt Entscheidung gegen polizeiliche Auflagen

Berlin (taz) – In einer Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Schutz von Demonstrationen gegen Auflagen von Polizei und Verwaltungsgerichten verbessert. Die Richter hoben eine Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus dem Jahr 1994 auf, das eine Kundgebung gegen den Autoverkehr auf der Berliner Oberbaumbrücke untersagt hatte.

Als Begründung für das Verbot diente Polizei und OVG damals ein anonymes Schreiben, in dem sich „Anti-Auto-Autonome“ dazu bekannten, einen Bagger unweit der Brücke demoliert zu haben. Schlußfolgerung von Polizei und OVG: Bei der Demo sei ähnliches zu befürchten. Das BVerfG hingegen entschied, daß anonyme Schreiber und Demo-Anmelder nicht in einen Topf geworfen werden dürften. Das Verbot der Kundgebung sei ein Verstoß gegen das in Artikel 8 (Grundgesetz) garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit. Hannes Koch

Aktenzeichen 1 BvR 2311/94

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen