: Nachrichten von vorgestern: Trittin war mal linksradikal
Bundesumweltminister Jürgen Trittin soll sich nicht genügend von einem anonymen Schreiben aus dem Jahr 1977 distanziert haben. CDU-Vizechef Wulff: Trittin „eine Schande für Deutschland“
BERLIN taz ■ Die Debatte über die westdeutsche Vergangenheit hat zu einer weiteren überraschenden Erkenntnis geführt: Jürgen Trittin, heute Bundesumweltminister, war in den 70er-Jahren ein radikaler Linker und Mitglied des Kommunistischen Bundes (KB). Das war erst seit ungefähr zwanzig Jahren bekannt und hat folgerichtig am gestrigen Tag zu heftigen Diskussionen und Beschuldigungen geführt. Trittin wies Vorwürfe zurück, er distanziere sich nicht ausreichend von einem anonymen Schreiben aus dem Jahre 1977, in dem der Autor seine klammheimliche Freude über die Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback durch die RAF geäußert hat.
Nach der Debatte über Joschka Fischers Vergangenheit war es nur eine Frage der Zeit, bis auch andere führende Grünen-Politiker einräumen müssen, nicht schon immer Minister gewesen zu sein. Aber der Anlass für die Vorwürfe war dann doch überraschend: Der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, Michael Buback, erzählte in der ARD-Talkshow „Sabine Christiansen“, er habe Trittin auf dem Weg zur Sendung getroffen und ihn gefragt, ob er sich heute von dem so genannten Mescalero-Brief distanziere. Trittin erklärte gestern, er habe Buback darauf hingewiesen, dass er sich den Aufsatz eines Göttinger Studenten nicht zu Eigen gemacht habe. Er fügte hinzu, der Mord an Buback gehöre zu den schlimmsten Verbrechen des Terrorismus im Deutschland der 70er-Jahre. Trittin lehnte es allerdings ab, sich von dem Aufsatz zu distanzieren.
Eine „Schande für Deutschland“ nannte deshalb CDU-Vizechef Christian Wulff den Umweltminister. Trittin müsse sich unmissverständlich von Gewalt als politischem Mittel distanzieren, forderte CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer. SPD und Grüne stärkten dem Umweltminister den Rücken. JENS KÖNIG
brennpunkt S. 3, dokumentation S. 11
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