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Gericht missbraucht

■ Bundesverfassungsgericht verdonnert Hamburger Neonazi zu 3000 Mark Gebühr

Ihm hätte bekannt sein müssen, dass er keinen Erfolg haben würde. Dass Christian Worch dennoch vom Bundesverfassungsgericht die Absegnung seiner Demoparole „Nationaler Widerstand“ verlangte, sei ein Missbrauch des höchsten deutschen Gerichtes gewesen. Das verdonnerte den Hamburger Neonazi nun zu einer Missbrauchsgebühr in Höhe von 3000 Mark.

Am 9. Februar hatte Worch beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die nordrhein-westfälische Stadt Hagen beantragt. Die hatte ihm auferlegt, bei einer Demonstration durch die Innenstadt auf die Verwendung der Parole „nationaler Widerstand“ in Sprechchören zu verzichten. Die Auflage wollte Worch streichen lassen.

Das Bundesverfassungsgericht aber hielt ihm vor, dass einstweilige Anordnungen nur beantragt werden können, wenn der Antrag-steller einen schweren Nachteil zu erleiden hätte. Worchs Grundanliegen, überhaupt demonstrieren zu können, sei jedoch erfüllt gewesen – die Stadt hatte ihm den rechten Aufzug erlaubt. Allein der Wunsch, eine bestimmte Parole zu äußern, habe für eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kein ausreichendes Gewicht.

Im selben Beschluss reichte das Gericht auch die Begründung für das Verbot von Worchs Demo in Hamburg am Holocaust-Gedenktag am 27. Januar nach. Am Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz wollten Neonazis auf der historischen Route eines SS-Propagandamarsches in Bramfeld demonstrieren. Das hatte das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz untersagt. Die Provokationswirkung eines rechten Aufmarsches an diesem Gedenktag berge die „Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung des sittlichen Empfindes der Bürgerinnen und Bürger“.

Mit dieser Entscheidung können auch künftig Nazidemonstrationen an symbolträchtigen Terminen verboten werden. Verhindert werden rechte Aufmärsche damit aber nicht. Auch Ende Januar demons-trierten die Nazis eben einfach einen Tag später – behördlich abgesegnet und geschützt.

Elke Spanner

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