: DVU hat nur Recht auf ein Konto
Landgericht wies DVU-Klage gegen die Landesbank ab, weil die DVU schon ein Konto hat
Das Bremer Landgericht hat in dieser Woche die Klage der DVU gegen die Landesbank Bremen abgewiesen. Die Landesbank hatte den Antrag der DVU, ein Konto zu eröffnen, abgelehnt. Für das Gericht war die Klage der DVU gegen diese Ablehnung unbegründet, weil die DVU bei der Postbank in Hamburg ein Konto hat. Grundsätzlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass öffentliche Bankeinrichtungen einer legalen Partei nicht die Kontoeinrichtung verweigern dürfen. Die Landesbanken gehören wie die Postbank dem Staat. Wenn die DVU aber über ein Konto verfüge, sei ihrem Recht Genüge getan.
Der Anwält der DVU, der Sohn des Parteivorsitzenden Gerhard Frey jun., ist mit diesem Urteil nicht unzufrieden. Die DVU wollte eigentlich ihre Kontenverbindung gar nicht wechseln. Nachdem die Postbank Hamburg die DVU-Konten kündigen wollte, hatte das Oberlandesgericht Hamburg der DVU aufgegeben, die Einrichtung eines Kontos bei einer anderen Bank zu versuchen. Erst wenn die DVU nachweisen kann, dass keine andere Bank bereit ist, der DVU ein Konto zu geben, würde das Hamburger Gericht die Kündigung des Postbank-Kontos endgültig als rechtswidrig zurückweisen. K.W.
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