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Arbeitszeitgesetz in NiedersachsenBitte mehr schuften

Niedersachsen verfügt, dass Beschäftigte der „kritischen Infrastruktur“ nun bis zu 60 Wochenstunden arbeiten können. Die Betroffenen sind entsetzt.

Wie sagt man es ihnen am besten? Ministerpräsident Stephan Weil, hier im Juni 2021 im Klinikum Leer Foto: dpa | Sina Schuldt

Lüneburg taz | Einfach länger arbeiten. So einfach stellt es sich das niedersächsische Gesundheitsministerium vor: Es hat nun verfügt, dass Beschäftigte in „kritischen Infrastrukturen“, also vor allem in den Bereichen Gesundheit, Feuerwehr, Polizei und Grundnahrungsmittel, bis zu zwölf Stunden am Tag, 60 Stunden in der Woche, arbeiten können – ­und sollen, wenn durch Corona-Infektionen bedingte Personalausfälle eine längere Arbeitszeit erforderlich machen. Doch dagegen gibt es nun Kritik.

Hans Martin Wollenberg, Landesvorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund in Niedersachsen, beklagt: „Die Beschäftigten stehen seit bald zwei Jahren unter Dauerbelastung.“ Es brauche kurzfristig Unterstützung in der Krankenversorgung, um nicht noch mehr Personal zu verlieren.

„Das ist ein Schlag ins Gesicht“, sagt die Oberärztin eines großen niedersächsischen Krankenhauses, die namentlich nicht genannt werden möchte. Seit zwölf Jahren arbeitet sie in Krankenhäusern, seit fünf Jahren ist sie durchgängig in der Notaufnahme tätig. „So eine Maßnahme kann nach zwei Jahren Pandemie nicht mehr als Prävention gesehen werden“, sagt sie. Im Kreis der Angestellten, Ärz­t:in­nen wie Pflegekräfte, würden sie sich fragen, woher sie jetzt noch die Ressourcen für die Mehrbelastung nehmen sollen.

„Man sagt uns: Erhöht jetzt noch eure Arbeitszeit, nachdem ihr euch zwei Jahre persönlich und beruflich verausgabt und gekämpft habt“, sagt sie. Auch nehme die Fehleranfälligkeit bei der Überschreitung der normalen Arbeitszeit deutlich zu.

Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe Nordwest (DBfK Nordwest) ist ungehalten, weist aber auch die realen Bedingungen hin: „Faktisch wird sich nicht viel ändern“, sagt Katharina von Croy, Sprecherin des DBfK Nordwest. „60-Stunden-Wochen waren vorher schon gängig.“ Durch Omikron könne diese Praxis nun schlicht flächendeckend stattfinden.

Auch Sonntagsarbeit ist vorgesehen

Und der Vorsitzende des DBfK Nordwest, Martin Dichter, beklagt derweil, dass Pflegepersonal zur „pandemischen Verfügungsmasse“ werde. Der Verband betont, dass familiäre und finanzielle Entschädigungen bisher nicht im Gespräch seien.

Die neue Arbeitszeitregelung gilt zunächst bis zum 10. April. Eine ähnliche Maßnahme gab es zu Beginn der Coronapandemie, als die Krankenhäuser überlastet waren. Da inzwischen laut Landesgesundheitsamt mehr als 85 Prozent der Coronafälle durch die Omikron-Variante zustande kommen, befürchtet das Gesundheitsministerium „kritische Personalengpässe“ in diesen wichtigen Branchen.

Auch Sonntagsarbeit ist vorgesehen. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit soll sich jedoch nicht verändern, sodass die Mehrstunden später an anderer Stelle ausgeglichen werden müssen. Zudem bleibt die Arbeitszeitverteilung mitbestimmungspflichtig.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens von der SPD sagt: „Damit wollen wir Flexibilität auch in den Bereichen ermöglichen, wo unter Umständen viele Kolleginnen und Kollegen eine Zeitlang ausfallen.“ In einem Statement erklärt Oliver Grimm, Sprecher des Gesundheitsministeriums: „Die Belastung der Beschäftigten vor allem im Krankenhaus- und im Pflegebereich ist uns bewusst. Gleichzeitig gehört es aus unserer Sicht zu einem vorausschauenden Pandemiemanagement, diese Regelungen für den Ernstfall vorzusehen.“

Löchrige Personaldecke

Doch die Kri­ti­ke­r:in­nen können das kaum noch ernst nehmen: Sprecherin von Croy vom DBfK Nordwest betont, dass der jetzige Zustand systematisch herbeigeführt wurde: „Es werden nur Löcher gestopft.“ Die Oberärztin spricht davon, dass die Personaldecke mit einer heißen Nadel gestrickt sei. „Es ist alles kaputt gespart.“

Auf Rückfragen, welche Maßnahmen getroffen würden, um die Beschäftigten zu entlasten und ob das Ministerium befürchte, dass noch mehr Angestellte aus dem Sektor aussteigen würden, antwortet das Gesundheitsministerium der taz nicht.

„Wir brauchen eine vernünftige Personalausstattung, sodass solche Maßnahmen nicht nötig wären“, sagt von Croy. Die Oberärztin sieht hingegen nicht, „dass sich etwas bessert“. Zugleich mahnt der DBfK, dass Pflegefachpersonen in Niedersachsen unterdurchschnittlich vergütet würden, die SPD-geführte Landesregierung aber „bisher wenig zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen“ beigetragen habe.

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4 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Jeder LKW Fahrer hat klare Vorgaben zu Arbeits- und Ruhezeiten, aber Menschen die mitMenschen arbeiten haben sowas nicht. Ich versteh das immer noch nicht. Wahrscheinlich müssen die Beschäftigten in den Krankenhäusern und Heimen mal in den Generalstreik treten damit sich was ändert. Luftblasen abgeben reicht nicht mehr liebe Politiker.

    • @Acadrian:

      "Luftblasen" - ach war für ein schöner Euphemismus für Flatulenzen ... :-)

  • Die Landesregierungen hatten mehr als ein Jahr Zeit etwas gegen die Überbelastung des Pflegepersonals zu unternehmen und die Misstände zu beseitigen.



    Diese Untätigkeit und das alleinige Bla, bla fällt ihnen jetzt auf die Füsse.



    Kein Wunder das immer mehr Pflegekräfte die Arbeit schweren Herzens hinwerfen, aber nach der Dauerüberbelastung ohne jeglichen Ausgleich und keinster Perspektive einer Besserung kann kein anderes Ergebnis erwartet werden. Schließlich müssen die Menschen auch auf ihre eigene Gesundheit achten - wer soll sie denn Pflegen wenn sie Überlastungsbedingt krank werden und bleibende Schäden haben.



    Wer für den geleisteten Einsatz des Personals in seiner Höhe beschämende Boni verspricht, und diese nicht einmal schnell genug und an alle Betroffenen auszahlt, zeigt damit letztlich keinerlei Wertschätzung gegenüber dem Personal.

    Schämt Euch Ihr Politiker ! - Hauptsache die Diäten für Eure Arbeit sind hoch genug, wegen Eurer 60 Stunden Woche !

  • Ich glaube das Arbeitszeitgesetz ist ein Bundesgesetz. Und es gibt die Tarifautonomie.



    Mal sehen was die Gerichte sagen.



    Aber wie immer trägt der kleine Arbeitnehmer das Klagerisiko ...