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Arbeitsschutz im Corona-HerbstKein Recht auf Homeoffice

Arbeitgeber sind weiter nicht verpflichtet, mobiles Arbeiten anzubieten. Bei Nichteinhaltung des Mindestabstands im Job müssen Masken getragen werden.

Homeoffice im Garten? Liegt im Ermessen des Arbeitgebers Foto: Silas Stein/dpa

Berlin taz | In Herbst und Winter sollen die Belegschaften wegen des Corona-Infektionsschutzes möglichst nicht komplett im Großraumbüro auftauchen, aber eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeit im Homeoffice zu erlauben, gibt es nicht. Diese etwas widersprüchlichen Regelungen finden sich in der neuen SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung, die vom Bundesarbeitsministerium am Mittwoch vorgestellt wurde.

Die Verordnung gilt vom 1. Oktober bis 7. April 2023. Sie ermögliche es den Betrieben, „die Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anzupassen“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Laut der Verordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, ein „betriebliches Hygienekonzept“ zu erstellen. Grundlage dafür sei die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Dabei habe der Arbeitgeber unter anderem die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen und die „Verminderung von betriebsbedingten Personenkontakten“ zu „prüfen“, heißt es in der Verordnung.

Sofern sich zeige, dass bei Unterschreitung des Mindestabstandes oder bei gleichzeitigem Aufenthalt mehrerer Personen in Innenräumen „technische und organisatorische Schutzmaßnahmen“ (wie etwa Lüften) nicht zum Infektionsschutz ausreichten, müssten die Beschäftigten Masken tragen, lautet die Regelung.

Lüften und Heizenergie sparen, gleichzeitig?

Die Coronavorgaben zum Arbeitsschutz waren im Mai 2022 ausgelaufen. Heil hatte eigentlich wieder ab Oktober eine Verpflichtung der ­Arbeitgeber, das Homeoffice anzubieten, vorgesehen. Die FDP war dagegen gewesen und die Verpflichtung daher aus einem früheren Entwurf der Verordnung gestrichen. Nun müssen die Arbeitgeber laut Verordnung nur „prüfen“, ob sie ein Angebot zum Homeoffice­ machen, wenn dem keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Wie das „infektionsschutzgerechte Lüften von Innenräumen“, das die Verordnung als Maßnahme gegen Ansteckung vorsieht, mit der aktuellen Aufforderung durch die Politik, in Herbst und Winter an Heizenergie zu sparen, zusammengehen soll, ist noch nicht geklärt.

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4 Kommentare

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  • HomeOffice bietet sich jetzt hauptsächlich deshalb an, um den Energie-Verbrauch durch die Pendler herabzusetzen.

    Gerade exzessives Lüften wird in diesem Winter wohl eher keine Alternative sein.

  • Homeoffice sollte unabhängig von Corona grundsätzlich immer angeboten werden müssen.

    • @Suryo:

      Find ich auch.

      Mein AG hat alleine aus Angst zu viele Leute zu verlieren gesagt es kann nun ins Büro kommen wer will. Sind knapp 10% (wenn's hoch kommt) die tatsächlich lieber im Büro arbeiten. In den Räumen ist jetzt viel bessere Luft und glaube 2 Etagen weniger werden genutzt. Janz so genau weiß ich es nicht war schon Jahre nicht mehr da...

      Weiß nur ausm Arbeitschat wie viele im Büro sind. In meinem Team ist es 1.

      • @Obscuritas:

        Ich kann verstehen, dass für manche Menschen die Arbeit mit den Kollegen bzw. die Kollegen selbst ein essenzieller Teil ihres sozialen Lebens ist. Für mich persönlich reichen aber meine Freunde und Familie, ich definiere mich einfach nicht besonders über meine Arbeit, auch, wenn ich mit allen Kollegen sehr gut klarkomme. Aber es sind eben nur Kollegen und es ist eben nur Arbeit. Außerdem bin ich im Home Office produktiver. Nicht zuletzt auch im Haushalt: in der Zeit, in der ich im Büro die Kaffeemaschine beschicke, kann ich zuhause die Waschmaschine anstellen bzw ausräumen. Ich gehe nicht mehr ins Wochenende im Bewusstsein, dass der halbe Sonnabend für Hausarbeit draufgeht.