Arbeitskampf an Hochschulen: Bündnis will Tariflücke schließen
Nur in Berlin gibt es Tarifverträge mit studentischen Hilfskräften. Der Druck steigt, dass sich das in anderen Bundesländern ändert.
Zu den Kernforderungen zählen eine deutliche Gehaltserhöhung für studentische Beschäftigte um 10,5 Prozent und ein bundesweit gültiger Tarifvertrag für diese Gruppe (TVStud). Bislang hat Berlin als einziges Bundesland einen Tarifvertrag mit seinen studentischen Hilfskräften (SHK) geschlossen und zahlt knapp 13 Euro pro Stunde. Zudem schreibt das Berliner Hochschulgesetz vor, dass SHK-Verträge eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren haben müssen.
Von solchen Arbeitsbedingungen können Studierende in den anderen Bundesländern derzeit nur träumen. „In den meisten Bundesländern erhalten studentische Beschäftigte höchstens Mindestlohn“, kritisiert Katrin Greiner, Vorstandsmitglied des freien Zusammenschluss von Student*innenschaften (fzs), gegenüber der taz. Zudem endeten die Verträge je nach Bundesland teils nach drei oder sechs Monaten. Die Befristung sei ein Riesenproblem in der Wissenschaft, so Greiner: „Wir Studierenden werden wie so oft in den vergangenen Jahren von der Politik komplett allein gelassen“. Greiner erinnert an die noch ausstehenden Bafög-Reformen.
Auch die Juso-Hochschulgruppen fordern mehr Einsatz gegen die Prekarität im Hochschulbetrieb. „Angst, Unsicherheit und Ausbeutung sind die tägliche Realität von studentischen Beschäftigten“, sagte Clara Schüssler aus dem Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen mit Verweis auf den niedrigen Stundenlohn und Kettenbefristungen.
6 Monate Vertrag
Wie verbreitet Kurzzeitverträge unter Studierenden sind, die Jobs an ihren Unis übernehmen, hat Anfang des Jahres eine Befragung von 11.000 studentischen Hilfskräften durch die Universität Bremen gezeigt. Demnach sind Vertragslaufzeiten von einem halben Jahr an Hochschulen außerhalb Berlins die Regel.
Das Kuriose dabei: In 10 der 15 tariflosen Bundesländer zeigten sich die Landesregierungen zuletzt offen für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte oder wenigstens dafür, deren Arbeitsbedingungen zu verbessern. Noch im Sommer äußerten sich Vertreter:innen der bundesweiten TVStud-Kampagne daher optimistisch, dass es bald zu einer historischen Einigung mit der Arbeitgeberseite kommen könnte.
Doch bei den aktuellen Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), in der die Finanzminister:innen der Länder vertreten sind, tut sich wenig. „Wir hören in den Verhandlungen von der TdL: ‚Das wollen wir nicht‘“, berichtet Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender, der taz über die ersten Verhandlungsrunden im Oktober und November. „Das ist klar im Widerspruch zu dem, was die Landesregierungen in ihren Koalitionsverträgen versprechen.“
Keller fordert die Länder deshalb auf, zu ihren Versprechen zu stehen und sich für einen bundesweiten Tarifvertrag einzusetzen. Die nächsten Gespräche mit der Arbeitgeberseite sollen am 7. und 8. Dezember in Potsdam stattfinden. Dass bis dahin Bewegung in die Sache kommt, scheint unwahrscheinlich.
Was kommt vom Bund?
Der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel teilt der taz im Namen der TdL mit, dass es mit „Blick auf die zahllosen ungelösten finanziellen Herausforderungen in den Ländern (…) in dieser Tarifrunde nach jetzigem Stand keine Zustimmung der TdL zu einem eigenen TV Stud“ gebe. Gleichzeitig sei die TdL aber bereit, über einzelne Punkte zu sprechen, etwa „ein angemessenes, deutlich über dem Mindestlohn“ liegendes Mindestentgelt.
Sollten die Verhandlungen ohne Verbesserungen enden, bleibt noch die Hoffnung auf den Bund. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) nämlich hat noch für den Herbst eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) versprochen. Dabei geht es auch um die Verträge von studentischen Beschäftigten. Stark-Watzinger will, dass diese Verträge künftig eine Mindestlaufzeit von einem Jahr haben.
Für GEW-Vize Keller wäre das „ein Schritt in die richtige Richtung“. Aus seiner Sicht sollte sich der Bund jedoch ein Beispiel an Berlin nehmen – und die Mindestvertragslaufzeit auf zwei Jahre hochsetzen. „Man sieht anhand der Regelung in Berlin, dass dies möglich ist“, so Keller.
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