Arbeitsbedingungen bei Zulieferern: Koalition droht Firmen mit Gesetz
Unternehmen sollen Arbeitsbedingungen in ihren Zulieferfabriken weltweit verbessern. Arbeitsminister Hubertus Heil hat es damit nicht so eilig.
Die beiden Minister veranstalteten zusammen eine Tagung zu „fairen Lieferketten“. Dieser Begriff bedeutet: Firmen müssen darauf achten, dass die Zulieferarbeiter*innen in Asien Betriebsräte wählen können, ausreichende Löhne erhalten und nicht zu lange arbeiten.
Um dabei Fortschritte zu erreichen, hat die Bundesregierung 2016 ihren Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschlossen. Mindestens die Hälfte aller deutschen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten sollen danach bis 2020 den Nachweis für Verbesserungen in ihren Lieferketten erbringen. Ob die Firmen das tun, bleibt ihnen überlassen. Allerdings lässt die Bundesregierung überprüfen, ob die Ziele des Aktionsplans eingehalten werden.
Hier kommt der Gesetzentwurf ins Spiel, über den die taz vor knapp zwei Wochen zuerst berichtet hatte. Das Sorgfaltspflichtengesetz aus dem Entwicklungsministerium soll Firmen dazu anhalten, menschenrechtliche Risiken in ihrer Produktionskette zu analysieren und zu verringern. „Vielleicht bewirkt die Veröffentlichung eine zusätzliche Motivation voranzukommen“, sagte Heil. Das heißt: Der Gesetzentwurf dient als Drohung. Die beiden Ministerien bauen Druck auf, damit die Unternehmen den NAP-Prozess ernst nehmen. „Valide Ergebnisse“ der Untersuchung würden Ende 2019 vorliegen, so Heil. Dann habe man „2020 genug Zeit“, bindende Regeln zu beschließen – falls nötig. Wenn die freiwilligen Ergebnisse nicht ausreichten, komme das Gesetz, erklärte auch Müller.
Heil bevorzugt europaweite Regelung
Heil war vorsichtiger. Er nannte den Gesetzentwurf einen „Denkanstoß“, bezeichnete ihn zudem nur als „Rechtsgutachten“. Dieser Begriff taucht in dem Entwurf jedoch gar nicht auf. Der Arbeitsminister kündigte zudem eine eigene Initiative zu Lieferketten im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 an. Ein europaweiter Ansatz zur Regulierung der Wirtschaft sei besser als ein nationaler. Dass die Gesetzgebung noch ein bisschen dauern könne, ließ Müller ebenfalls anklingen.
Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin des evangelischen Hilfswerks Brot für die Welt, plädierte dafür, schnell zu handeln. Ein Gesetz schaffe Rechtssicherheit und Wettbewerbsgleichheit für alle Unternehmen. Das sah Patrick Zahn ähnlich. Der Geschäftsführer des Textildiscounters KiK sprach sich für eine europäische Regulierung aus. Das Unternehmen stand unlängst vor Gericht wegen eines Fabrikbrandes in Pakistan. Ein Gesetz hätte für Zahn den Vorteil, dass sein Unternehmen nicht alleine für Probleme haftbar gemacht wird, die auch seine Konkurrenten verursachen.
Arbeitsminister Heil kündigte außerdem ein neues „Aktionsbündnis Kinderarbeit“ an. In Kooperation mit der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) will er bis Anfang 2020 über konkrete Projekte entscheiden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) solle sich im Übrigen endlich Gedanken machen, wie der Staat systematisch Produkte einkaufen könne, die aus umwelt- und sozialverträglicher Produktion stammen: zum Beispiel Polizeiuniformen, Lebensmittel für Universitätsmensen oder Holzmöbel. Laut NAP muss das Wirtschaftsministerium einen Stufenplan erarbeiten. Passiert ist bisher wenig.
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