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Anwalt über Versammlungsrecht und Corona„Ein schwerwiegender Eingriff“

Dass Demonstrationen nur mit Ausnahmegenehmigung möglich sind, hält Peer Stolle für eine kritikwürdige Einschränkung von Grundrechten.

Erfreut sich noch größerer Beliebtheit in Corona-Zeiten: Die Fenster-Demo Foto: Mang/imago
Interview von Matej Snethlage

taz: Herr Stolle, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, wird unter anderem auch das Demonstrationsrecht eingeschränkt. Wie einschneidend sind die Maßnahmen?

Peer Stolle: Das Demonstrationsrecht ist aktuell massiv eingeschränkt, wenn nicht sogar vollkommen aufgehoben. Mittlerweile – seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – werden von den Gerichten einzelne Versammlungen unter Auflagen erlaubt. Vor 2/3 Wochen waren die Einschränkungen stärker, da wurden so gut wie alle Versammlungen verboten.

Welche Einschränkungen gibt es denn?

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, sondern einzelne Regelungen in jedem Bundesland; das macht die Situation schwer. In manchen Bundesländern sind Versammlungen absolut verboten, in anderen ist die Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Das ist ein erheblicher Eingriff. Normalerweise ist man nur verpflichtet, Versammlungen anzuzeigen. Eine Genehmigung braucht man nicht. Jetzt sind alle Versammlungen verboten und man muss eine Ausnahme beantragen. Das kehrt das Grundrecht in sein Gegenteil.

Wie darf man noch protestieren?

Stand jetzt sind in Berlin alle Versammlungen verboten. Für Versammlungen mit bis zu 20 Teilnehmenden kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dann gibt das zuständige Gesundheitsamt eine Einschätzung zum Infektionsschutz ab. Abschließend entscheidet die Versammlungsbehörde. Die Kriterien, die dafür erfüllt sein müssen, sind selten nachvollziehbar.

Sind die Einschränkungen der Situation angemessen oder ein unverhältnismäßiger Eingriff in unsere Grundrechte?

Im Interview: Peer Stolle

geb. 1973, ist Vorstandsvorsitzender des RAV. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und arbeitet vor allem in den Bereichen Strafverteidigung, Strafvollzug und Polizeirecht.

Es ist natürlich ein schwerwiegender Eingriff. Die Versammlungsfreiheit ist eine der Grundlagen für eine streitbare Demokratie. Gerade in Zeiten schwerer Krisen ist die Wahrnehmung eines solchen Grundrechtes unabdingbar. Es ist wichtig, dass die Behörden und Gerichte Versammlungen auch unter diesen besonderen Bedingungen zulassen und die Grundrechtseinschränkungen wieder rückgängig machen, wenn die Pandemie unter Kontrolle ist.

Befürchten Sie, dass unsere Demokratie von den Auflagen tatsächlich gefährdet wird?

Man kann häufig beobachten, dass Krisen autoritäre Mittel stärken. Ob das hier der Fall sein wird, gilt abzuwarten. Man kann eine Tendenz bereits beobachten: Die Versammlungsfreiheit wird über das notwendige Maß eingeschränkt. Selbst wenn die Veranstalter Vorschläge machen, um die Infektionsgefahr auszuschließen, werden Versammlungen verboten. Das ist unverhältnismäßig. Die Wahrnehmung von Grundrechten muss immer möglich sein, gerade wenn die Regeln für Infektionsschutz eingehalten werden.

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3 Kommentare

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  • Artikel 5 GG ist Holschuld. Man verzichtet einfach auf die vorherige Anzeige und macht es.



    Auch ein Gänsemarsch als Flashmob erregt die nötige Aufmerksamkeit.

  • Es ist wichtig, daß möglichst bald die Freitags-Demonstrationen fortgesetzt werden. Die Reisesaison steht vor der Tür und die Turbinen der Easy-Jets heulen bereits. Sodann müssen wir die Sicherheit haben, am 1. Mai gegen Ausbeutung und für Gerechtigkeit zu demonstrieren, sonst ist dieser Feiertag für die Katz.

    • @C.O.Zwei:

      Sobald ich wieder fliegen darf, sollte dagegen auch demonstriert werden dürfen. Das erwarte ich von unserer Demokratie.