Demonstrationsrecht in Berlin: Wegkommen vom Versammlungsverbot

Auch in Zeiten von Corona müsse Protest möglich sein, meinen Grüne und Linke. Der Senat möge das bei der Neufassung der Verordnung berücksichtigen.

Demonstrationszug gegen steigende Mieten in Berlin im April 2019

Vor einem Jahr: Das waren noch Zeiten, als man so demonstrieren konnte Foto: dpa

An diesem Dienstag wird der Berliner Senat die Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nachjustieren. Dabei wird es auch um das Versammlungsrecht gehen. Sie gingen davon aus, dass sich in der Frage Protestverbot etwas bewege, sagten Linke und Grüne am Montag zur taz. Wie das konkret aussehen soll, blieb aber vage.

Seit dem 14. März hat die Polizei vier Kundgebungen erlaubt, 14 Anträge auf Ausnahmegenehmigung abgelehnt und 12 nicht angemeldete Versammlungen aufgelöst.

Die aktuelle Eindämmungsverordnung besagt, dass Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Teilnehmenden in besonders gelagerten Einzelfällen zugelassen werden können, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Gesundheitsämter seien fachlich an der Entscheidung zu beteiligen.

Die Polizei habe die Versammlungen untersagt, ohne das Gespräch mit den Anmeldern zu suchen, kritisierte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Benedikt Lux, am Montag die bisherige Praxis. In Zukunft müsse die Versammlungsbehörde Einzelfall­entscheidungen treffen, statt sich wie bisher hinter den Gesundheitsämtern zu verschanzen.

Kein grundsätzliches Verbot

„Wir müssen wegkommen von einem grundsätzlichen Verbot“, meinte Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linken. Er stellt sich das so vor: Die Versammlungsbehörde müsse mit den Anmeldern Regularien erarbeiten, die auch Abstandsregelungen beinhalteten.

Eine konkrete Teilnehmerbegrenzung in die neue Verordnung zu schreiben, halte er für unsinnig, sagte Lux. Die zulässige Teilnehmerzahl hänge davon ab, ob sich es um eine Marschdemonstration oder eine stationäre Kundgebung handele. Bei einer Marschdemonstration sei Abstand halten nicht so einfach. Auch Schrader wollte sich auf keine Zahl festlegen.

Vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehen sich Grüne und Linke bestärkt. Jeder Einzelfall sei von der Versammlungsbehörde gesondert zu prüfen, hatte das Gericht letzte Woche entschieden. Der Kläger, ein Gießener, konnte mit 15 Teilnehmern unter Wahrung der Abstandsregeln eine Minikundgebung abhalten.

Der Sprecher des Innensenators, Martin Pallgen, gab sich am Montag wortkarg. „Wir möchten den Entscheidungen der Senatssitzung nicht mit forschen Statements vorgreifen.“ Dass Hamburg eine liberalere Regelung praktiziert, kommentierte er mit den Worten: „Wir sollten in keinen Überbietungswettbewerb mit anderen Bundesländern eintreten.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

▶ Alle Grafiken

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.