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Antidiskriminierungsgesetz für HamburgNach Berliner Vorbild

Die Linke will ein Antidiskriminierungsgesetz, dem sich auch Rot-Grün eigentlich nicht verwehren kann: In Berlin hatten sie es gemeinsam erarbeitet.

Kann helfen: Ein Gesetz gegen diskriminierende Polizei Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Hamburg taz | Die Linksfraktion will in der Bürgerschaft am Mittwoch einen Entwurf zu einem Landesantisdiskriminierungsgesetz (LADG) einbringen. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich das Verbot vielfältiger Diskriminierung durch öffentliche Stellen – und eine Beweislastumkehr, mit der künftig die Behörden in der Pflicht wären, den ihnen vorgeworfenen Verstoß zu widerlegen. In weiten Teilen ähnelt der Entwurf dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz, das im vorigen Jahr nach erbittertem Protest von Konservativen und der Polizei durchgesetzt wurde.

„Wir erleben, dass es auch in Hamburg Diskriminierung gibt – viele Menschen spüren das im Alltag und im Umgang mit Behörden“, sagt Cansu Özdemir, Fraktionsvorsitzende der Linken. Das LADG soll Betroffene davor besser schützen. Kommt es etwa zu einer rassistischen Diskriminierung durch die Polizei, können Betroffene Schadenersatz erstreiten. Eine Antidiskriminierungsstelle soll ihnen dabei helfen, aber auch als Ombudsstelle für eine gütliche Einigung bereitstehen.

Allein auf Rassismus als Form von Diskriminierung ziele das Gesetz aber nicht: „Es gibt auch ganz andere Merkmale von Diskriminierung: das Alter etwa, das Körpergewicht oder der soziale Status“, sagt Özdemir. Auch ist der Blick nicht nur auf polizeiliches Handeln gerichtet: Diskriminierung gebe es in allen Lebensbereichen, etwa auch in der Schule. Studien hätten bereits nachgewiesen, dass Kinder mit ausländisch klingendem Namen bei gleicher Leistung schlechtere Noten bekommen als Kinder mit typisch deutschem Namen. Auch dagegen sieht die Linksfraktion im LADG einen Hebel.

Hinzu kommt noch: Mittels eines Verbandsklagerechts sollen nach dem Willen der Linken nicht nur einzelne Vorfälle verfolgt werden: Erkennen anerkannte Verbände bei Verwaltungshandlungen und -verfügungen diskriminierende Verstöße, können sie dagegen klagen.

In Berlin war ein nahezu identisches Gesetz im vorigen Juni, im Zuge der Black-Lives-Matter-Bewegung, in Kraft getreten – trotz großem Protest: Die Berliner Polizeispitze sprach davon, das Gesetz sei ein „Misstrauensvotum“ gegen Po­li­zis­t:in­nen und sogar Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mischte sich ein und hielt es wahlweise für überflüssig oder kontraproduktiv; es sei unnötig und behindere Behörden nur in ihrer Arbeit.

Bilanz in Berlin

Nach Inkrafttreten des Gesetzes im Juni 2020 zeigte sich bei einer ersten Bilanz: Die befürchtete Klagewelle blieb aus.

108 Bürgerbeschwerden waren innerhalb der ersten sechs Monate bei den Berliner Behörden eingegangen.

Die meisten Beschwerden (23) betrafen demnach die Polizei, gefolgt von den Verkehrsbetrieben BVG (8) und den Bürgerämtern (6).

Häufigste Beschwerdegründe waren die Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, wegen einer Behinderung, wegen chronischer Erkrankung und wegen des Geschlechts.

Kurzzeitig eskalierenließen es vor allem CDU-geführte Bundesländer, als sie ankündigten, keine Be­am­t:in­nen mehr zur Amtshilfe nach Berlin schicken zu wollen, weil das Gesetz auch für sie gilt. Von der Kritik ist jedoch nicht viel geblieben. Eine erste Bilanz nach sechs Monaten (siehe Kasten) zeigte, dass eine befürchtete Klagewelle ausgeblieben ist.

Interessant wird es, wie sich die Fraktionen von SPD und Grünen zum Linken-Entwurf positionieren. Denn das Berliner Vorbild war von einem rot-rot-grünen Senat in Berlin verabschiedet worden.

Wären SPD oder Grüne in Hamburg dagegen, stellt sich die Frage, warum sie zu anderen Ansichten als ihre Par­tei­ge­nos­s:in­nen in der Hauptstadt kommen.

Die Grünen wollten erst in einer Fraktionssitzung am Montagabend klären, wie sie sich zum Entwurf der Linken positionieren wollen. Auch die SPD-Fraktion tagte dazu erst nach Redaktionsschluss am Abend. Für die Linke ist die Einbringung in die Bürgerschaft am Mittwoch ohnehin erst Auftakt der Debatte um das Gesetz. Sie wolle „den Diskussionsprozess über ein Hamburger Landesantidiskriminierungsgesetz damit starten“, schreibt sie im Antrag.

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