Antidiskriminierung an Universitäten: Erfolg für TIN-Studis
An der Humboldt Universitäten können trans, inter und nicht-binäre Studierende nun ihren Vornamen frei wählen. Klage gegen Diskriminierung läuft noch.
An den Berliner Unis TU, FU, Alice Salomon und UdK haben Studierende schon länger die Möglichkeit, ihren „Deadname“ abzulegen und in Campus Card und Immatrikulationsbescheinigung einen Vornamen eintragen zu lassen, der mit ihrer gelebten Identität übereinstimmt. Die HU hatte aber argumentiert, dies sei rechtlich nur bei uniinternen Papieren möglich, nicht aber bei diesen beiden Dokumenten „mit Außenwirkung“. Die Campus Card fungiert auch als Semesterticket, Bibliotheks- und Mensakarte, die Immatrikulationsbescheinigung ist unter anderem bei Anträgen für Kindergeld oder Bafög relevant.
Die HU erklärte am Mittwoch auf taz-Anfrage, ihren Studierenden seit 16. Dezember zu ermöglichen, ihren Identitätsnamen auf Campus-Card, Studienbescheinigung sowie Immatrikulationsbescheinigung zu erlauben.
Für trans, inter und nicht-binäre Studierende sei die Verwendung des selbst gewählten Namens enorm wichtig, erklärte Bo Günther von der hochschulübergreifenden Studierendengruppe Unitin* vor knapp einem Jahr. Durch den Zwang, den Deadname in Dokumenten führen zu müssen, komme es ständig zu Zwangsoutings und Rechtfertigungsdruck.
Kein „Deadnaming“ mehr
Entsprechend erleichtert zeigte sich Bo Günther von der aktuellen Entwicklung. „Die Möglichkeit, endlich unter dem richtigen Vornamen zu studieren, ist ein wichtiger Schritt gegen die Benachteiligung von trans, inter und nicht-binären Studierenden. Für die Studierenden, die lange dafür gekämpft haben, ist es eine enorme Erleichterung: Anstatt permanent mit bürokratischen Hürden und Deadnaming konfrontiert zu werden, können sie ihre Zeit und Energie jetzt ihrem Studium widmen“, sagte Günther der taz.
Soraia Da Costa Batista hofft nun, dass auch das Gericht im Sinne der Klage entscheiden wird, damit die Sache rechtssicher wird.
Weiterhin nicht möglich an der HU ist die Namensänderung bei Studienabschlüssen. Dies werde erst auf Grundlage des neuen Selbstbestimmungsgesetzes geschehen können, so die Sprecherin der Uni. Das Gesetz, das die Ampel bald verabschieden will, soll das Transsexuellengesetz ablösen, das in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt worden war. Ziel ist ein Verfahren zur Änderung des Personenstands ohne diskriminierende Begutachtungen.
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