Anti-Atomwaffen-Aktivist vor Gericht: Flugblätter sind keine Straftat
Ein Friedensaktivist verschickt seit Jahren Flugblätter über US-Atombomben in der Eifel. Weil er zum Leaken aufrief, wurde er angeklagt – und nun freigesprochen.
Der Atomwaffengegner war für seine Flugblatt-Aktionen in der Vergangenheit mehrfach in erster Instanz wegen des Aufrufs zum Geheimnisverrat zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt, von Berufungsgerichten aber später stets freigesprochen worden.
Im letzten anhängigen Verfahren hatte sogar die Staatsanwaltschaft Koblenz das Verfahren erst wegen geringer Schuld einstellen wollen und während der mündlichen Verhandlung am Montag dann auf Freispruch plädiert. Noch im Sommer 2016 hatte der zuständige Staatsanwalt in einem anderen Verfahren um die Flugblätter sogar eine Haftstrafe ohne Bewährung angestrebt.
Theisen hatte über Jahre hinweg Flugblätter verteilt und verschickt, die den Abzug der letzten amerikanischen Atombomben vom Luftwaffenstützpunkt Büchel in der Eifel forderten. In den Texten rief er zugleich Militärangehörige dazu auf, die Öffentlichkeit über Details der geplanten Atombomben-Modernisierung zu informieren.
„Ich bin nach wie vor erstaunt, dass es überhaupt zu Anklagen gekommen ist“, sagte Theisen nach dem Ende der Verhandlung. Dennoch sei er erleichtert, dass die Strafermittlungen wegen der Büchel-Flugblätter nun beendet seien. Seinen Freispruch wertete er als Stärkung des Rechtsstaats und der Grundrechte.
In Büchel befinden sich nach Vermutungen noch 20 amerikanische Atomwaffen, die im Kriegsfall von deutschen Kampfpiloten über ihren Zielen abgeworfen werden müssten. Die Existenz der Atombomben am Luftwaffenstützpunkt wird vonseiten der US-Streitkräfte und der Bundesregierung weder bestätigt noch dementiert.
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