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Anklage gegen ruandischen MilizienführerDen Haag lässt den Wichtigsten in Ruhe

Der Einspruch gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Callixte Mbarushimana wurde abgelehnt. Dabei ist er der wichtigste noch in Freiheit lebende Führer der FDLR-Miliz.

Callixte Mbarushimana, hier auf der Anklagebank in Den Haag, wurden noch Ende 2011 elf Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Bild: reuters

BERLIN taz | Die Anklage gegen den wichtigsten noch in Freiheit lebenden politischen Führer der ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) wird nicht neu aufgerollt. Die Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag wies gestern einen Einspruch der Anklagebehörde von Luis Moreno-Ocampo gegen die Niederschlagung des Verfahrens ab.

Am 16. Dezember hatte die Erste Vorverfahrenskammer des IStGH gegen die Stimme ihrer Vorsitzenden Richterin das Verfahren gegen Callixte Mbarushimana eingestellt. Der FDLR-Exekutivsekretär, der jahrelang von Paris aus unter anderem die Medienarbeit der im Kongo kämpfenden Miliz koordiniert hatte, war im Oktober 2010 verhaftet worden.

Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, gemeinschaftlich mit den beiden in Deutschland lebenden FDLR-Führern Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni eine Terrorkampagne der FDLR im Kongo koordiniert zu haben. Murwanashyaka und Musoni stehen deswegen derzeit in Stuttgart vor Gericht. Die Vorverfahrenskammer indes hielt die Beweise im Fall Mbarushimana für nicht ausreichend und lehnte auch die Wertung der FDLR-Verbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ab.

Kongolesische Opfer unterstützen die Berufung

Mbarushimana kam am 23. Dezember frei. Die Anklage legte Berufung gegen die Entscheidung der Vorverfahrenskammer ein, unterstützt von kongolesischen Opfern der FDLR. Die Berufungskammer betonte in ihrem Urteil nun, sie nehme keine inhaltliche Wertung vor. Die Anklage irre aber, wenn sie in ihrem Antrag argumentiere, die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen, die der Anklageerhebung zugrunde liegen, dürfe erst in der Hauptverhandlung beurteilt werden und nicht schon im Vorverfahren.

In UN-Kreisen wird das Scheitern des Mbarushimana-Falles kritisch gewertet. Die FDLR steht unter scharfen UN-Sanktionen. Seit Mbarushimanas Freilassung aber, so ein Mitglied des für die Überwachung dieser Sanktionen zuständigen UN-Komitees, sei die Miliz wieder stärker geworden. Sie habe ihren Mitgliedern erklärt, dass sie keine Sorge haben sollten, da nicht einmal der Internationale Strafgerichtshof etwas gegen sie unternehme. In den letzten Monaten hat die Miliz im Ostkongo erneut eine Reihe blutiger Massaker verübt.

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2 Kommentare

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  • I
    isomatte

    Diese Verfahrenseinstellung ist nichts anderes als ein riesiger Skandal. Damit macht sich das Gericht zutiefst unglaubwürdig. Eine Verhöhnung der Opfer unter in-Kauf-Nahme noch weiterer Opfer. Jeder, der die Prozesse gegen die Führer der FDLR aufmerksam mitverfolgt, muss erkennen, dass diese Organisation durch solch ein Urteil gestärkt wird in ihrer Überzeugung , rechtmäßig zu handeln. Das heißt, der IStGh legalisiert hier schwerste Menschenrechtsverletzungen. Da kommt nicht unbedingt Hoffnung auf. Der IStGh als Instrument korrupter Machthaber!?

     

    Armer Kongo, noch eine Hoffnung weniger!

  • I
    isomatte

    Diese Verfahrenseinstellung ist nichts anderes als ein riesiger Skandal. Damit macht sich das Gericht zutiefst unglaubwürdig. Eine Verhöhnung der Opfer unter in-Kauf-Nahme noch weiterer Opfer. Jeder, der die Prozesse gegen die Führer der FDLR aufmerksam mitverfolgt, muss erkennen, dass diese Organisation durch solch ein Urteil gestärkt wird in ihrer Überzeugung , rechtmäßig zu handeln. Das heißt, der IStGh legalisiert hier schwerste Menschenrechtsverletzungen. Da kommt nicht unbedingt Hoffnung auf. Der IStGh als Instrument korrupter Machthaber!?

     

    Armer Kongo, noch eine Hoffnung weniger!