Angriff in Salzhemmendorf: Acht Jahre für Brandanschlag
Zwei Männer und eine Frau müssen ins Gefängnis, weil sie eine Asylunterkunft angegriffen haben. Das Gericht spricht im Urteil von einem rassistischen Motiv.
Sie hätten aus einem nationalsozialistischen Rassismus und Fremdenhass gehandelt, begründete der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch das Urteil: „Nur aus diesem Denken lässt sich die Tat verstehen.“
Schon vor der Urteilsverkündung hatten die 24- bis 31-jährigen Täter betrübt geschaut. Die Plätze im Saal waren alle belegt. Mit Jacken und Mänteln vor den Gesichtern betraten an die 20 Zuschauer den Raum – Anwohner der Ortes, Freunde und Verwandte, die nicht gefilmt werden wollten.
In der Urteilsbegründung wurde Richter Rosenbusch äußerst deutlich: L. und D. seien seit 2010 freundschaftlich verbunden, teilten die politische Orientierung, hätten sich dem nationalsozialistischen Gedankengut verschrieben und hörten entsprechende Musik.
Brandanschlag Ende August 2015
In der Nacht zum 28. August 2015 habe das Trio im niedersächsischen Salzhemmendorf den Brandanschlag gegen das überwiegend vom Flüchtlingen bewohnte Haus verübt. Der Molotowcocktail, den L. warf, landete im Kinderzimmer einer Erdgeschosswohnung, die eine Familie aus Simbabwe bewohnte. Nur durch Zufall kam niemand zu Schaden. Das gefährliche Gemisch aus Benzin, Heizöl und Sägespänen landete direkt unter dem Bett eines Elfjährigen, der in dieser Nacht allerdings ausnahmsweise im Zimmer seiner Mutter schlief.
Weil Anwohner schnell die Feuerwehr riefen, konnten die 37 Hausbewohner unverletzt aus dem zweistöckigen Gebäude gerettet werden. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte vor Ort schockiert: „Das war versuchter Mord.“
In Saal 127 des Landgerichts hob Richter Rosenbusch hervor, dass die Frau, deren Mann in Simbabwe ermordet worden war, hier in Deutschland Schutz vor Terror suchte und nun durch neuen Terror wieder traumatisiert wurde. Er betonte ebenso, dass alle drei Täter bewusst in Kauf genommen hätten, dass Menschen im Haus hätten sterben können.
„Richtig feiern“, wenn „ein Neger brennt“
Vor dem Anschlag hatte das Trio zusammen abgehangen. An dem Abend waren sie in der Garage von L. und hörten Musik der Rechtsrockbands Kategorie C, Sturmwehr und Nordfront. Die beiden Männer sollen Bier und fast zwei Flaschen Weinbrand getrunken haben. Im Laufe des Abends bauten sie einen Molotowcocktail, die Anleitung fanden sie im Internet. B. fuhr die beiden dann gegen 2 Uhr im Auto zu der Unterkunft. Auf dem Rückweg soll L. gesagt haben, dass er „richtig feiern“ würde, wenn „ein Neger brennt“.
Keine 24 Stunden nach dem Anschlag hatte die Polizei die Täter ermittelt. Dank Anwohnern, die nicht bloß das Feuer bemerkt, sondern auch ein Fahrzeug beobachtet hatten.
Mit dem Urteil ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Bei der Urteilsbegründung starrten L. und D. vor sich hin. B. kämpfe mit den Tränen. Vor dem Gericht weinten Angehörige und Freunde.
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