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Angestellte von KommunenAnspruch auf Dienstrad-Leasing

Angestellte der Kommunen können künftig mittels Gehaltsverzicht E-Bikes und Fahrräder leasen. Arbeitgeber sparen so Geld.

„Ein Meilenstein für die nachhaltige betriebliche Mobilität“, heißt es aus der Radbranche Foto: Sebastian Gabsch/imago

Berlin taz | Der Einsatz von Diensträdern könnte einen enormen Schub bekommen: Knapp 1,9 Millionen Angestellte von Kommunen können künftig ein E-Bike oder Fahrrad leasen, das sie auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit nutzen dürfen. Das ist Bestandteil des gerade abgeschlossenen Tarifvertrags im öffentlichen Dienst. Die Gewerkschaft Verdi und der Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA) haben sich auf die sogenannte Entgeltumwandlung für das Dienstradleasing geeinigt. „Um die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst attraktiv zu halten, konnten die kommunalen Arbeitgeber ihre Forderung zur Entgeltumwandlung für Fahrräder und E-Bikes durchsetzen“, teilte der VKA mit.

Die Radbranche begrüßt das Ergebnis. „Das ist ein Meilenstein für die nachhaltige betriebliche Mobilität“, sagte Wasilis von Rauch, Geschäftsführer des Bundesverbands Zukunft Fahrrad (BVZF). In dem Verband sind 90 Prozent der deutschen Rad-Leasinganbieter organisiert. Nach seinen Angaben sind mehr als 600.000 Diensträder auf deutschen Straßen unterwegs, fast alle geleast. Vereinzelt zahlen das die Arbeitgeber, meistens kommen aber die Beschäftigten selbst mittels einer Entgeltumwandlung dafür auf. Das bedeutet: Sie verzichten auf einen Teil ihres Bruttogehalts, mit dem das Leasing bezahlt wird. Den Vertrag schließt der Arbeitgeber ab. Für den Leasing-Beitrag müssen Beschäftigte keine Einkommensteuern zahlen, außerdem entrichten Unternehmen und ArbeitnehmerInnen keine Sozialabgaben dafür. Deshalb sinken die Ansprüche der Beschäftigten an die Renten- und Arbeitslosenversicherung entsprechend der weniger gezahlten Beiträge – möglicherweise aus diesem Grund ist Verdi auch in Fragen des Dienstradleasings zurückhaltend. Bislang antwortete die Gewerkschaft auf eine taz-Anfrage nicht.

Durchschnittsverdienende zahlen für ein E-Bike im Wert von 2.000 Euro etwa 60 Euro brutto im Monat, netto sind es 35 Euro, erklärt von Rauch. Der Leasingvertrag läuft 36 Monate, dann können Nutzer ein neues Rad leasen oder es für eine Zahlung von etwa 15 Prozent des Ausgangswertes kaufen. Von Rauch zufolge bezuschussen 80 Prozent der Arbeitgeber das Dienstrad. Davon ist im Tarifvertrag im öffentlichen Dienst allerdings keine Rede.

Nach Angaben des BVZF sehen bereits einige Tarifverträge die Entgeltumwandlung für Diensträder vor, etwa der des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands, der für ÄrztInnen an kommunalen Krankenhäusern sowie einer im Versicherungsgewerbe. „Im kommenden Jahr sollte das Dienstrad auch Einzug in die Tarifverträge der Beschäftigten der Bundesländer und weiterer Tarifverträge finden“, forderte von Rauch. Gerade hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland das Dienstradleasing für die LandesbeamtInnen eingeführt.

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1 Kommentar

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  • Das der BVZF ein Dienstfahrradleasing gut findet ist ja verständlich, schließlich erhöht sich damit der Umsatz - und zeigt das sich Lobbyarbeit lohnt.



    Warum die öffentlich Angestellte das Leasing vom Gehalt bezahlen soll, ist bei der generell geringen Gehaltshöhe im öffentlichen Dienst eher nicht verständlich.



    Der effektive Beitrag des Arbeitgebers bleibt dabei ganz auf der Strecke?

    Weil der Leasingbeitrag laut Bericht noch dazu vor Steuer abgezogen wird, verzichtet der Angestellte zusätzlich auf höhere abgeführte Sozialbeiträge.



    Damit wird wieder mal ein perfider sozialer Raubbau durch öffentliche Arbeitgeber betrieben - Daseinsvorsorge und Sicherung des Gemeinwohls sieht anders aus.

    Vermutlich also nur eine heiße Luftnummer, weil sich nur wenige daran beteiligen werden.