Angela Merkels Handy ausspioniert: Tatzeit, -ort und -umstände unklar
Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Handy der Bundeskanzlerin ausgespäht wurde. Das Original des Abhörauftrags der NSA ist unauffindbar.
So sei es den Ermittlern nicht gelungen, einen im Oktober 2013 in den Medien veröffentlichten Abhörauftrag des US-Geheimdienstes NSA im Original zu beschaffen. Auch technisch sei eine Präzisierung von Tatzeit, Tatort und Tatumständen sowie der handelnden Personen nicht möglich.
Die in der Öffentlichkeit als Schuldeingeständnis der US-Regierung gewerteten Aussagen seien für die Beweisführung ebenfalls nicht ausreichend, erklärte die Bundesanwaltschaft. „Die vagen Äußerungen von Verantwortlichen der Vereinigten Staaten von Amerika zu einer etwaigen Überwachung der mobilen Telekommunikation der Bundeskanzlerin durch einen US-amerikanischen Nachrichtendienst (‘not any more‘) reichen für eine Beschreibung des Tatgeschehens nicht aus“, teilte die Behörde mit.
Die Prüfung des Verdachts auf eine massenhafte Ausspähung von Telekommunikationsdaten der deutschen Bevölkerung durch britische und amerikanische Geheimdienste werde indes fortgesetzt.
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