Angeblicher Datenkauf von Google: Lukrative Datensammelwut
Google hat angeblich Transaktionsdaten von Mastercard aufgekauft. Der US-Konzern weist die Vorwürfe zurück, Datenschützer wollen nachhaken.
Auf taz-Anfrage weist Google Deutschland die Vorwürfe zurück. „Wir haben keinen Zugriff auf persönliche Informationen von Kredit- und Debitkarten unserer Partner, und wir teilen auch keine persönlichen Daten mit unseren Partnern“, teilt eine Sprecherin mit. Google-Nutzer könnten sich jederzeit mit ihren Web- und App-Aktivitätseinstellungen abmelden.
Ähnlich äußert sich Mastercard: „So, wie unser Netzwerk funktioniert, kennen wir nicht einzelne Artikel, die ein Verbraucher in einem physischen oder digitalen Warenkorb kauft.“ Um Händlern die Möglichkeit zu geben, die Effektivität ihrer Werbekampagnen zu messen, stelle man ihnen lediglich Trends zur Verfügung, die auf anonymisierten Daten basieren.
Datenschützerin Rena Tangens gibt aber keine Entwarnung. „Sowohl die Kreditkartenanbieter als auch die Suchmaschine können genau nachvollziehen, wer wann wie lang und wie viel eingekauft hat“, sagt Tangens. Beide Seiten profitierten von der Datenmasse. Vor allem bei Google sei der Machtzuwachs durch Einblick in die Profile der Nutzer enorm. Auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar zweifelt an den Aussagen der Unternehmen – und will nachhaken.
„Der Verkauf und die Übermittlung von Kreditkartendaten zwischen Mastercard und Google ohne die Einwilligung Betroffener wäre in der EU ganz sicher ein Fall für die Aufsichtsbehörde“, sagte Caspar der taz.
Nur ein erster Schritt
Ohnehin haben die EU-Datenschützer ein Auge auf Google geworfen. Vor allem die Vorwürfe, der US-Konzern speichere Standortdaten der NutzerInnen, auch wenn sie die Einstellung deaktiviert haben, lässt sie aufhorchen. „Ich halte das Vorgehen von Google für eine Täuschung der Nutzer“, sagt Caspar. „Hier werden aufsichtsbehördliche Maßnahmen zu prüfen sein.“ Im schlimmsten Fall drohen Google hohe Bußgelder.
Caspar setzt auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit 25. Mai gilt. Datenschutzverstöße müssen von den Aufsichtsbehörden am Ort der Hauptniederlassung eines Konzerns in der EU geklärt werden. Welche dies bei Google ist, muss laut Caspar nun zügig geprüft werden. Für Datenschützerin Tangens von Digitalcourage ist eine Prüfung nur ein erster Schritt. Um das Monopol Googles zu brechen, würden letztlich nur mehr Anstrengungen seitens der EU helfen, einen eigenen Suchindex zu erstellen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz
Bundestagswahl 2025
Parteien sichern sich fairen Wahlkampf zu
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Streit um Russland in der AfD
Chrupalla hat Ärger wegen Anti-Nato-Aussagen