Amazon im Konflikt mit Verlagen: Ruppig, aber nicht rechtswidrig
Amazon und die Verlage streiten darüber, wie hoch ihr Anteil am Verkaufspreis bei E-Books sein soll. Missbraucht der Versandhändler seine Macht?
BERLIN taz | Amazon ist der neue Superbösewicht der Buchbranche. Der Gigant, der mit seiner Marktmacht die Vielfalt der deutschen Buchkultur bedroht, weil er den Verlagen seine Bedingungen diktieren will. Und die Kritik wächst: Autoren protestieren (siehe nebenstehenden Text), Politiker sind besorgt. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat schon Ende Juni eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht.
Der Gang zum Kartellamt war ein cleverer Zug und bestimmt seither das Bild: Da ist ein Konzern, der seine Marktmacht missbraucht, um ungerechtfertigte Ansprüche durchzusetzen. Anders gesagt: Goliath nutzt seine Stärke, um David zu zerquetschen. Klar, wem hier die Sympathien gehören müssen.
Ist das wirklich so eindeutig? Der aktuelle Streit zwischen Amazon und den Verlagen dreht sich um E-Books, also elektronische Bücher, die auf speziellen Lesegeräten oder Tablet-Computern gelesen werden. Womöglich der Buchmarkt der Zukunft: In den USA haben E-Books schon einen Marktanteil von nahezu 30 Prozent, in Deutschland um die 10 Prozent. Wohl deshalb hat Amazon jetzt (in den USA und Deutschland) einen Fight über die Verteilung der Erlöse von E-Books begonnen.
Bisher bekommt Amazon beim Verkauf eines E-Books, nach Abzug der Mehrwertsteuer, 30 Prozent der Einnahmen, dem Verlag bleiben 70 Prozent. Beim gedruckten Buch bekommt Amazon dagegen 40 bis 50 Prozent. So hätte es Amazon gerne auch bei den E-Books – oder sogar noch günstiger. Schließlich habe der Verlag auch weniger Kosten. Er muss das Buch nicht drucken, nicht lagern, nicht transportieren.
Auch in den E-Books steckt ja viel Arbeit
Die Verlage aber rechnen anders. Die wegfallenden Druck- und Logistikkosten nutzen nicht dem Verlag, sondern den Autoren, die international bei E-Books höhere Honorare bekommen. Zudem ist bei E-Books in Deutschland die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent zu zahlen (statt 7 Prozent für gedruckte Bücher); die Kunden erwarten, dass E-Books 15 bis 20 Prozent günstiger sind als gedruckte Exemplare. Dennoch sollen sie auch anteilig die Kosten für Übersetzer, Lektorat und Marketing decken. Deshalb müsse die Handelsspanne für Vertriebsplattformen wie Amazon deutlich geringer sein als beim gedruckten Buch.
Die Verlage sehen darin keine Härte für Amazon, weil dort ja auch an Logistik und Versandkosten gespart werden könne.
Details sind umstritten und schwer nachprüfbar. Die Beteiligten sprechen auch nicht darüber, weil es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt.
Amazon übt nun Druck auf das schwedische Verlagshaus Bonnier aus. Es ist in Deutschland die drittgrößte Verlagsgruppe, zu der unter anderem Ullstein und Piper gehören. Bonnier soll wohl stellvertretend für die Branche in die Knie gezwungen werden. Als Druckmittel bestellt Amazon von alten Bonnier-Titeln weniger Exemplare als bisher – weshalb diese oft nicht vorrätig sind und Kunden länger warten müssen. Bücher der Bonnier-Gruppe fehlen zudem in den Empfehlungen („Kunden, die diesen Artikel gekauft haben, kauften auch …“). Richtig schmerzhaft würden die Amazon-Lieferrestriktionen, wenn sie auf Neuheiten ausgedehnt werden, weil die Verlage vor allem damit Geld verdienen.
Stark, aber nicht dominant
Missbraucht Amazon damit aber wirklich eine marktbeherrschende Stellung? Oder handelt es sich nur um ruppige Verhandlungen, wie es sie überall gibt? Der Börsenverein sieht jedenfalls das Kartellrecht verletzt und spricht von „erpresserischem Vorgehen“.
Die erste Frage lautet: Hat Amazon überhaupt eine marktbeherrschende Stellung? Im Markt der E-Books hat Amazon einen Anteil von 41 Prozent, ist also stark, aber nicht dominant.
Der Börsenverein argumentiert jedoch, Amazon nutze seine starke Stellung im Onlinehandel mit gedruckten Büchern, um Vorteile im E-Book-Markt zu erzielen. Im Onlinebuchhandel hat Amazon einen Marktanteil von rund 70 Prozent. Allerdings macht der Onlinehandel nur 16 Prozent des deutschen Buchhandels aus. Das Kartellamt wird aufgrund der bloßen Zahlen wohl keine marktbeherrschende Stellung von Amazon annehmen. Man muss seine Bücher ja nicht online kaufen.
Der Börsenverein argumentiert deshalb auch qualitativ: Die Verlage könnten schon deshalb nicht auf das Onlinekaufhaus verzichten, weil viele Kunden das Amazon-Angebot als „eine Art Katalog“ der lieferbaren Bücher benutzen. „Wer nicht auf Amazon gelistet wird, der existiert aus Lesersicht gleichsam nicht“, heißt es in der Beschwerdeschrift. Vermutlich wird es solche Kunden geben, die Regel dürften sie aber wohl noch nicht sein. Eine Marktbeherrschung lässt sich so wohl nur schwer konstruieren.
Auch die zweite Frage, ob Amazon gegenüber Bonnier seine starke Stellung „missbraucht“, ist nicht so eindeutig zu bejahen. Amazon fordert einen größeren Handelsrabatt bei E-Books. Ist das ein Vorteil „ohne sachlich gerechtfertigten Grund“?
Hart zu verhandeln ist nicht unbedingt verboten
Es ist jedenfalls nicht generell verboten, in Verhandlungen Druck auszuüben, um seine Position zu verbessern. Wenn man Verluste schreibt, wie Amazon derzeit, liegt es sogar nahe, auf bessere Konditionen zu drängen.
Rechtlich erfolgversprechend ist die Beschwerde derzeit also nicht. Der Gang zum Bundeskartellamt war eher eine gelungene Marketingmaßnahme des Verlagsgewerbes, um die Öffentlichkeit auf die eigene Seite zu ziehen und Amazon ins moralische Unrecht zu setzen.
Dass das Kartellamt die Beschwerde des Börsenvereins erstmal liegen ließ, hat jedoch einen anderen Grund. Schon vor der Eingabe hat die EU-Kommission – wohl aufgrund von Medienberichten – Vorermittlungen aufgenommen. Sie prüft, ob hier ein grenzüberschreitendes Wettbewerbsproblem vorliegt. Damit ist das deutsche Kartellamt derzeit gar nicht zuständig.
Wahrscheinlich werden Amazon und die Verlage am Ende einen Kompromiss finden. Vielleicht sogar einen Kompromiss zulasten Dritter, das heißt auf Kosten der Autorenhonorare. Wenn’s ums Geld geht, können auch Verlage ruppig werden.
Das Schauspiel „Verlage gegen Amazon“ werden wir aber noch öfters zu sehen bekommen – insbesondere wenn Amazon dazu übergeht, immer mehr eigene E-Books herauszubringen. Schon jetzt ködert der Händler Autoren mit günstigen Konditionen.
Die Bewahrung der Verlagsvielfalt könnte dann eine Aufgabe für den Gesetzgeber werden – so wie die gesetzliche Buchpreisbindung den Buchhandel vor ruinösem Wettbewerb schützen soll. Mit der Dramatisierung von Konflikten wie derzeit wird die Politik schon frühzeitig auf entsprechende Forderungen vorbereitet.
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