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Am Zwischenlager soll gebaut werdenAsse-Betreiber kauft Grundstücke

In direkter Nähe des niedersächsischen Bergwerks sollen neue Atomanlagen entstehen. Das sei der dritte Schritt vor dem ersten, kritisieren Bürgerinitiativen.

In der Schachtanlage Asse Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Göttingen taz | Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Betreiberin des unterirdischen Atommülllagers Asse im niedersächsischen Kreis Wolfenbüttel, hat jetzt weitere Grundstücke in unmittelbarer Nähe des Bergwerks gekauft. Auf den Flächen will sie neue Atomanlagen errichten – ein Zwischenlager und eine sogenannte Abfallbehandlungsanlage. Diese Anlagen seien für die spätere Bergung der rund 126.000 Fässer aus den unterirdischen Kammern des Bergwerks notwendig, erklärt die BGE.

In das frühere Salzbergwerk Asse 2 wurden zwischen 1967 und 1978 rund 126.000 Fässer mit radioaktiven und chemischen Abfällen gebracht. Teilweise kippten Radlader die Behälter einfach in die alten Abbaukammern. Weil die ganze Grube instabil ist und voll Wasser zu laufen droht, sollen die Behälter geborgen und an die Oberfläche geholt werden. Die Nachbarschächte Asse 1 und Asse 3 waren schon früher vollgelaufen und aufgegeben worden. Nach den Planungen der BGE könnte die Bergung der Abfälle 2033 starten. Bislang hat das bundeseigene Unternehmen dafür aber noch keinen Genehmigungsantrag gestellt. Aus der Sicht von Bürgerinitiativen macht die BGE mit dem Grundstückskauf denn auch den dritten Schritt vor dem ersten.

Sie müsse zunächst und unverzüglich bei den zuständigen Behörden die Genehmigung der Rückholung des Atommülls beantragen, so der Asse-II-Koordinationskreis, in dem mehrere Initiativen aus der Region zusammenarbeiten. Anträge für andere Baumaßnahmen an der Asse müssten bis zur Genehmigung der Rückholung zurückgestellt werden. Der Koordinationskreis verlangt weiter, dass nach der Rückholungsgenehmigung umgehend der Bau des neuen Schachtes Asse 5 beginnen müsse – über diesen neuen Schacht sollen die Fässer mit radioaktiven Abfällen an die Oberfläche geholt werden. Für die Errichtung weiterer Atomanlagen dürfe es hingegen vorerst keine Erlaubnis geben. Vielmehr müsse die Zeit genutzt werden, um für die Zwischenlagerung andere Standorte mit mindestens vier Kilometern Entfernung zur Wohnbebauung zu prüfen.

Um den Standort für ein Zwischenlager, in dem die Asse-Abfälle bis zu einer späteren Endlagerung aufbewahrt werden sollen, gibt es seit Jahren heftigen Streit. Während die BGE das Lager in der Nähe des Bergwerks bauen will, um längere Transportwege zu vermeiden, sprechen sich Anwohner und Anti-Atom-Gruppen dafür aus, auch weiter entfernte Standorte unter die Lupe zu nehmen. Das von der BGE favorisierte Areal liege zu nah etwa an dem Ort Remlingen, nur rund 1,5 Kilometer. Was für den Schutz vor dem Coronavirus gelte, gelte auch für den Schutz vor radioaktiven Belastungen: „Abstand halten.“ Offiziell ist über den Standort noch nicht entschieden.

Der dauerhafte Verbleib der Abfälle ist ungeklärt

Die jetzt getätigten Landkäufe hätten auf die Planung des Zwischenlagers keine Auswirkungen, behauptet die BGE. Der Koordinierungskreis mutmaßt hingegen, dass die Anlagen „möglicherweise ganz anderen Zwecken dienen werden als der dringend notwendigen Rückholung“.

Doch solchen Befürchtungen, dass in ein Zwischenlager an der Asse auch radioaktive Abfälle anderer Herkunft eingebunkert werden könnten, tritt die BGE entgegen. Dort würden ausschließlich die aus dem Bergwerk geborgenen Fässer eingelagert, versichert BGE-Chef Stefan Studt: „Ich betone noch einmal, dass in ein Zwischenlager an der Asse ausschließlich die zurückgeholten Abfälle aus der Schachtanlage Asse II eingelagert werden. Das werden wir auch rechtlich absichern.“

Neben dem Standort für das Zwischenlager ist auch der dauerhafte Verbleib der Asse-Abfälle ungeklärt. Das frühere Eisenerzbergwerk Schacht Konrad in Salzgitter, das zurzeit zum Bundesendlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ausgebaut und von Atomkraftgegnern heftig bekämpft wird, kann den strahlenden Schrott aus der Asse schon aus Platzgründen nicht aufnehmen.

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