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Altonaer Grundstücksverkauf umstrittenBahnhof unter Beschuss

Die EU-Kommission prüft den Grundstücksverkauf für den geplanten Neubau am Diebsteich. Der Käufer soll bei Zuschlag noch nicht existiert haben.

Gernot Knödler

Aus Hamburg

Gernot Knödler

Während die Pläne für den Umzug des Altonaer Bahnhofs an den Diebsteich vorangetrieben werden, mehren sich die Knüppel, die dem Projekt zwischen die Beine geworfen werden. Wie „Spiegel Online“ berichtete, prüft die EU-Kommission eine Beschwerde über den Grundstücksverkauf für das neue Bahnhofsgebäude: Die Grundstücke sollen an eine Firma vergeben worden sein, die es zum Schlusstermin des Bewerbungsverfahrens noch gar nicht gab. Und: Erst vor zwei Wochen hat der ökologisch ausgerichtete Verkehrsclub Deutschland (VCD) beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht gegen die Verlegung wegen einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung Klage eingereicht.

Die Bahn will ihren Fern- und Regionalverkehr künftig am Diebsteich abwickeln, weil sie sich von einem Durchgangsbahnhof einen geringeren Zeit- und Personalaufwand verspricht. Sie argumentiert außerdem, die Pünktlichkeit werde sich erhöhen, weil sich S-Bahnen und Fernzüge weniger ins Gehege kämen. Überdies würden die Umsteigemöglichkeiten zum Nahverkehr verbessert.

Investoren sollen Städtebau retten

Am neuen Bahnhofsgebäude wollte die Bahn jedoch sparen, weshalb die Stadt das Areal vor den Gleisen Investoren anbot, die dort nicht nur einen Zweckbau errichten sollten, sondern „einen größeren und attraktiveren Gebäudekomplex, der nicht nur Bahnzwecken dienen sondern städtebaulich einen Akzent setzen und Impulse für eine positive Stadtentwicklung geben sollte“ – so steht es in der Präambel des Kaufvertrages.

Die Fraktion der Linken im Europaparlament hat nun darauf hingewiesen, dass die Firma Proha Altona den Zuschlag im September 2017 erhielt. Das Unternehmen wurde im Mai 2017 gegründet. Die Frist für das Einreichen der Teilnahmeanträge endete aber bereits im Januar 2017.

„Kann die Kommission mitteilen, unter welchen Voraussetzungen es laut EU-Vergaberecht zulässig ist, dass ein Unternehmen den Zuschlag erhalten kann, wenn es zum Schlusstermin der Abgabe von Teilnahmeanträgen noch nicht existiert hat?“, will die Fraktion mit einer parlamentarischen Anfrage wissen.

Bahnhofsklage

Drei Klagen und einen Eilantrag wurden gegen die Bahnhofsverlegung eingereicht.

Die Kläger um die Initiative Prellbock Altona und den Verkehrsclub Deutschland wollen einen Baustopp.

Noch im Sommer soll darüber entschieden werden.

Nach Auskunft der für den Verkauf zuständigen Hamburger Finanzbehörde ist alles mit rechten Dingen zugegangen. Die Proha Altona sei eine „Projekt-/Objektgesellschaft“, die von dem erfolgreichen Bieterkonsortium aus der Procom Invest und der Haspa eigens für den Bau gegründet wurde. „Dieses Vorgehen ist rechtlich zulässig, marktüblich“, teilte die Behörde mit, und sei in der Ausschreibung ausdrücklich vorgesehen gewesen.

Im Übrigen habe die Behörde aus Gründen der Transparenz freiwillig ein Verhandlungsverfahren im Rahmen des EU-Vergaberechts initiiert. Dabei sei es im Kern um einen Grundstücksverkauf gegangen, und damit um einen Vorgang, „der nicht dem Vergaberecht unterliegt“.

Linke sieht „Immobilien-Mauschelei“

Heike Sudmann von der Linksfraktion macht der Vorgang skeptisch. „Der neue Fernbahnhof stellt sich immer mehr als Immobilien-Mauschelei dar“, sagt sie. „Statt zu schauen, wie der Hamburger Westen am besten an den Eisenbahnverkehr angebunden werden kann, werden munter Grundstücke verschoben und Akten geschwärzt“, kritisiert sie.

Der Vorwurf des Aktenschwärzens bezieht sich auf den Kaufvertrag, der im Transparenzportal der Stadt steht. Die Schwärzungen prüft gerade der Datenschutzbeauftragte.

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