Aktuelle Entwicklungen in der Coronakrise: Spahn appelliert an Bürger:innen
Der Gesundheitsminister mahnt, sich an die Coronaregeln zu halten. Dietmar Woidke ist infiziert. Das RKI meldet 15.352 Neuinfektionen.
„Höhepunkt“ laut Spahn noch nicht erreicht
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht Corona als enorme Herausforderung sowohl für die Staatsführung als auch für die Bürger. „Diese Pandemie ist eine echte Mammutaufgabe für uns als Regierung und für jede und jeden Einzelnen in der Gesellschaft“, sagte er am Dienstag in Berlin. Der „Höhepunkt“ dieser Aufgabe sei noch nicht erreicht. „Wir sind in einer entscheidenden Phase“, betonteSpahn. „Die Lage ist ernst.“
Zur Infektionslage in Deutschland sagte Spahn, es gebe „nichts zu beschönigen“. Die Zahl der Infizierten steige „exponentiell“, auch die Zahl derjenigen, die wegen einer Covid-19-Erkrankung beatmet werden müsse, steige „stark – zu stark“.
Empfohlener externer Inhalt
„Um die Pandemie in Griff zu behalten, mussten wir die Notbremse ziehen“, sagte Spahn mit Blick auf die seit Montag geltenden neuen Beschränkungen. Es werde ein schwieriger November sein. Auch nach Ablauf diesen Monat würden alle weiterhin „vorsichtig sein müssen“.
Spahn appellierte direkt an die Bürger, die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie zu unterstützen. „Am Ende kommt es auf jeden Einzelnen an, auf Sie ganz persönlich.“ Jeder könne einen Unterschied machen. „Wir wissen, wie es geht.“ (afp)
Brandenburgs Ministerpräsident erkrankt
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) ist positiv auf das Coronavirus getestet worden. Er habe nach ersten Erkältungserscheinungen am Sonntag keine Diensttermine mehr wahrgenommen und stets Abstand gehalten, teilte Regierungssprecher Florian Engels am Dienstag in Potsdam mit. Die ärztliche Mitteilung zum Ergebnis des Tests vom Montag habe Woidke am Dienstagmorgen erhalten. Nun würden Kontaktpersonen identifiziert, die – in Abhängigkeit von Kontaktsituationen mit Woidke seit vergangenem Freitag – in häusliche Quarantäne gingen.
Woidke hatte am Samstag an der Eröffnung des Flughafens BER in Schönefeld teilgenommen. Dort waren unter anderem auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) und Lufthansa-Chef Carsten Spohr zu Gast. Sie standen auf einem Podium mit Woidke.
Der Regierungschef ist der erste Politiker der Brandenburger Landesregierung, bei dem ein positives Testergebnis auf das Coronavirus bekannt wurde. Woidke habe alle Mitarbeiter:innen der Staatskanzlei in einer Mail über das Testergebnis informiert, berichtete der Regierungssprecher. Darin schreibe Woidke: „Mir geht es den Umständen entsprechend gut. Ich habe leichte Erkältungssymptome. Ich hoffe auf einen milden Verlauf und wünsche Ihnen: Bleiben Sie gesund!“ (dpa)
Über 15.000 Neuinfektionen
Die lokalen Behörden in Deutschland haben dem Robert-Koch-Institut (RKI) 15.352 neue Infektionen mit dem Coronavirus binnen eines Tages gemeldet. Am Dienstag vor einer Woche hatte die Zahl bei 11.409 gelegen. Mit 19.059 Neuinfektionen war am Samstag ein neuer Höchstwert seit Beginn der Coronapandemie in Deutschland erreicht worden.
Insgesamt haben sich seit Beginn der Coronakrise 560.379 Menschen in Deutschland nachweislich mit Sars-CoV-2 angesteckt, wie das RKI am frühen Dienstagmorgen meldete (Datenstand 03.11., 00.00 Uhr). Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus stieg bis Dienstag um 131 auf insgesamt 10.661.
Die Reproduktionszahl, kurz R-Wert, lag in Deutschland laut RKI-Lagebericht vom Montag bei 1,07 (Vortag: 1,13). Das bedeutet, dass zehn Infizierte knapp elf weitere Menschen anstecken. Der R-Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen etwa eineinhalb Wochen zuvor ab.
Zudem gibt das RKI in seinem Lagebericht ein sogenanntes Sieben-Tage-R an. Der Wert bezieht sich auf einen längeren Zeitraum und unterliegt daher weniger tagesaktuellen Schwankungen. Nach RKI-Schätzungen lag dieser Wert am Montag bei 1,04 (Vortag: 1,13). Er zeigt das Infektionsgeschehen von vor 8 bis 16 Tagen. (dpa)
Klagewelle gegen Teillockdown
Gegen die strengen Coronabeschränkungen im November sind bereits in mehreren Bundesländern etliche Klagen eingegangen. So kamen allein beim Berliner Verwaltungsgericht nach den Worten eines Sprechers bis zum Montagnachmittag 39 Eilanträge an, überwiegend von Gastronom:innen. Sie wenden sich dagegen, dass sie ihre Lokale mindestens vier Wochen lang für Gäste schließen müssen. Zu den Antragstellern zählten auch ein Fitnessstudio und ein Konzertveranstalter. Wann das Gericht über die Anträge entscheidet, ist noch offen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München registrierte zu Beginn des Teillockdowns bereits mehr als ein Dutzend Klagen gegen die Vorschriften. Ein Gerichtssprecher erklärte, bis Montag seien 13 Normenkontroll-Eilverfahren und zwei Hauptsacheverfahren eingegangen. Dem Gericht zufolge betreffen die Verfahren hauptsächlich die Schließung von Hotels für Tourist:innen sowie das Verbot, Gäste in Restaurants zu bewirten.
In ganz Deutschland hat ein vierwöchiger Teillockdown begonnen, der die zweite Coronawelle brechen soll. In allen Bundesländern gilt, dass Hotels und Restaurants, Kinos, Museen und Theater sowie andere Freizeiteinrichtungen weitestgehend geschlossen sind.
In Brandenburg gehen ebenfalls die ersten Betriebe gegen die schärferen Beschränkungen vor. Zwei Eilanträge seien beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingetroffen, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag. Dabei handle es sich um ein Tattoo- und ein Sonnen-Studio. Gegen die neue Coronaverordnung in Schleswig-Holstein sind drei Anträge beim Oberverwaltungsgericht eingegangen. Einer komme von einer Gesellschaft, die auf der Insel Sylt eine Anlage mit 24 Ferienwohnungen betreibt, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag in Schleswig.
In Niedersachsen wandten sich unter anderem Gastronomiebetriebe, Tattoo- und Piercingstudios, ein Kosmetikstudio, ein Schwimmbad, eine Spielhalle und ein Wettannahmebüro ans Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. In Hamburg müssen sich die Verwaltungsgerichte derzeit in 35 Verfahren mit Coronaregeln befassen – dabei geht es allerdings mehrheitlich nicht um die jüngsten Verschärfungen, sondern um schon zuvor verfügte Einschränkungen. Ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht richte sich explizit gegen die aktuelle Fassung der Hamburger Coronaverordnung, teilte ein Gerichtssprecher mit. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!