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Aktivistin über ihre Zeit im Gefängnis„Ich durfte nicht duschen“

Die Aktivistin Ibi durfte in der Jugendhaftanstalt Schleswig ihre Laien-Verteidiger*in nicht sehen und nicht duschen. Sie klagte und hat gewonnen.

War für Ibi in der Jugendhaftanstalt Schleswig „nicht vorgesehen“: Die Möglichkeit, zu duschen Foto: dpa / Oliver Berg
Esther Geisslinger
Interview von Esther Geisslinger

taz: Ibi, Sie haben aus dem Gefängnis heraus Behörden des Landes Schleswig-Holstein verklagt und gewonnen. Warum waren Sie inhaftiert?

Ibi: Es gibt bekanntlich immer wieder Urantransporte über den Hamburger Hafen. 2014 haben sich vor und hinter so einem Transport Menschen angekettet. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte damals ein Transparent hochgehalten und eine angekettete Person gefüttert.

Und dafür gibt’ s Gefängnis?

Verurteilt wurde ich zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen, die sich nach meinem Einkommen richten. Die hätte ich zahlen oder eben absitzen können. Ich habe mich für teils-teils entschieden und war 21 Tage in Haft.

Bei der Klage ging es um Dinge, die während der Haft schiefgelaufen sind. Unter anderem durfte Ihre Rechtsvertretung Sie nicht besuchen. Was hatte das Gefängnis dagegen?

„Schiefgelaufen“ ist nicht der richtige Ausdruck: Knast ist ein System, in dem Regeln gebrochen werden – und Gefangene haben wenig Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Nicht nur bei mir, auch bei anderen fanden rechtswidrige Dinge statt. In meinen Fall verweigerte die Gefängnisleitung den Besuch, weil es sich um eine Lai­en­ver­tei­di­ge­r*in handelte.

Wie funktioniert eine Laienverteidigung, darf je­de*r sie übernehmen?

Es soll eine Person sein, die vertrauenswürdig und kompetent ist. Sinnvoll ist, sich ein bisschen juristisch auszukennen, das haben wir Ak­ti­vis­t*in­nen uns im Laufe der Zeit selbst angeeignet – auch ich habe schon Leute in Prozessen vertreten. Das geht, wenn das Gericht das genehmigt. Aber es ist eine ungewöhnliche Form. Das Gefängnis war vielleicht zum ersten Mal damit konfrontiert.

Warum halten Sie eine Laienverteidigung für sinnvoll? Schließlich gibt es finanzielle Beihilfen, um Profi-Anwält*innen zu bezahlen?

Im Interview: Ibi

Ibi heißt eigentlich anders. Die Person, die sich hinter dem Namen verbirgt, ist seit vielen Jahren als Ak­ti­vis­t*in in Schleswig-Holstein und anderswo unterwegs.

Wenn man den Prozess verliert, trägt man die Anwaltskosten aber selbst, das ist schon ein Punkt. Ebenso wichtig ist der Gedanke der Selbstermächtigung. Ich fühle mich besser, wenn ich bestimmen kann, was im Gerichtssaal passiert. Das geht einfacher mit Leuten, die keine An­wäl­t*in­nen und nicht so festgelegt sind. Zum Beispiel haben wir uns mehrfach wegen der Gefahren, die von Uran ausgehen, auf den Notstandsparagraphen berufen.

Das würden An­wäl­t*in­nen nicht tun, weil es wenig Aussicht auf Erfolg hat?

Genau, die meisten machen so etwas nicht, weil sie Wert auf Kosteneffizienz legen. Naja, und solche Sachen wie Konfetti im Gerichtssaal finden auch nicht alle An­wäl­t*in­nen gut.

Ihre Haft ist längst beendet. Warum haben Sie überhaupt geklagt?

Es gibt mehr Leute, die eine Laienverteidigung haben, und die Hoffnung ist, dass es für sie künftig einfacher wird, wenn es ein Urteil gibt. Ich hatte im Vorfeld Zweifel gehabt, ob das Gefängnis den Besuch zulässt, war aber der Meinung, dass wir ein Recht darauf haben, weil im Gesetz von Ver­tei­di­ge­r*in­nen die Rede ist, nicht nur von Anwält*innen. Das Gericht hat unsere Meinung bestätigt, wenn auch im Nachhinein.

Dann gab es noch einen anderen Punkt: Sie durften im Gefängnis nicht duschen. Wieso das denn?

Ja, das habe ich mich auch gefragt. Meine Haft fand im vergangenen Jahr während der Corona-Hochphase statt, daher begann sie mit einer Quarantäne in der Jugendhaftanstalt Schleswig. Im Prinzip saß ich dort 23 Stunden am Tag in der Zelle. Nach einigen Tagen fragte ich nach, wann ich mal duschen könnte – in der Zelle gab es nur eine Toilette und ein Waschbecken.

Und?

Darauf hieß es, Dusche sei nicht vorgesehen. Ich habe dann schriftlich eine Duscherlaubnis beantragt, bekam aber keine Antwort. Also habe ich geklagt, und im Nachhinein wurde festgestellt, dass es sich um einen schweren Grundrechtseingriff handelte.

Sind Sie zufrieden mit dem Urteil?

Zufrieden im eigentlichen Sinn bin ich nicht. Ich glaube, Knast macht Dinge schlimmer, statt sie zu verbessern. Daher bin ich prinzipiell für die Abschaffung von Knästen, und dabei hilft mir so ein Urteil nicht weiter. Aber es wirft ein Schlaglicht darauf, wie viel Scheiße in dem System passiert, und darum war es wichtig, es zu bekommen.

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8 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • taz: "Die Aktivistin Ibi durfte in der Jugendhaftanstalt Schleswig ihre Laien-Verteidiger*in nicht sehen und nicht duschen. Sie klagte und hat gewonnen."

    Dass die Jugendhaftanstalt Schleswig mit der Frage, ob ein/eine Laien-Verteidiger*in rechtlich zugelassen ist, vielleicht intellektuell etwas überfordert war, das kann man ja noch verstehen. Dass aber jemand nicht duschen darf, das ist dann allerdings doch eine Grundrechtsverletzung, die aber wohl für die Verantwortlichen der Jugendhaftanstalt Schleswig leider keine Konsequenzen haben wird.

    Ein merkwürdiger Rechtsstaat ist die Bundesrepublik Deutschland geworden. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen ja eigentlich garantiert sein, staatliche Entscheidungen müssen auch von unabhängigen Gerichten überprüft werden können. Nun ja, das ist ja wohl jetzt zum Glück auch geschehen. Wohin triftet dieser Staat eigentlich schon ab? Man sperrt jetzt also schon junge Menschen ins Gefängnis, nur weil sie ein Transparent hochgehalten und eine angekettete Person gefüttert haben?

    • @Ricky-13:

      Ibi hat Ihre letzte Frage bereits beantwortet: "Verurteilt wurde ich zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen, die sich nach meinem Einkommen richten. Die hätte ich zahlen oder eben absitzen können. Ich habe mich für teils-teils entschieden und war 21 Tage in Haft." Hätte Ibi die Geldstrafe vollständig bezahlt, wäre sie nicht ins Gefängnis gekommen. An die Stelle eines jeden Tagessatzes tritt ein Tag Freiheitsstrafe, soweit die Geldstrafe nicht bezahlt wird (§ 43 Strafgesetzbuch). Das ist bei jeder Geldstrafe so, egal, weswegen sie verhängt wird.

  • "Transparent hochgehalten und eine angekettete Person gefüttert" -



    wäre schon interessant, zu erfahren, nach welchem Paragraphen dieses Urteil von 30 Tagessätzen gesprochen wurde.

    Die taz-Rückfrage "Und dafür gibt’ s Gefängnis?" war genau die richtige, wurde aber leider gar nicht beantwortet.

    Es steht zu vermuten, dass es da noch einen anderen Tatbestand gab, der gar nicht genannt wurde. Gegen das Hochhalten von Transparenten gibt es keine Gesetze.

    • @Winnetaz:

      Interessant ist schon, dass die Rückfrage nicht wiederholt wurde, als sie nicht beantwortet wurde. Das ist leider keine tolle journalistische Leistung. Es lässt zu, dass jemand eine "Anklage" in den Raum stellt, man sein "nur" wegen... verurteilt worden, darf damit sehr verkürzend vertrauend auf "irgendwas wird ängen bleiben" Spekulation Tür und Tor öffnen, sich als Opfer hinzustellen.



      Abgesehen davon sind Laienverteidiger auch ein Problem für Gerichte, da sie bestimmten Regelungen, denen Anwälte unterliegen, nicht unterliegen. Auch für den Staat und seine Rechtsorgane muss gelten, dass sie neben der Sicherung der Rechte der Angeklagten auch die Kosten für die anderen Bürger im Blick behalten müssen.



      Offensichtlich unbegründete Anträge z.B. müssen dennoch protokolliert werden, es muss über sie entschieden werden, wodurch Prozesse sich unnötig in die Länge ziehen.



      Und ja, ich finde es auch, dass Anwälte es für befremdlich empfinden sollten, wenn Kaspereien wie Konfetti im Gerichtssaal stattfinden. Das sollte auch - wie in den USA als Missachtung des Gerichts mit entsprechenden Zahlungsverpflichtungen sanktioniert werden. Dadurch werden Gerichte in ihrer Arbeit behindert und andere Bürger kommen so später zu ihrem Recht bzw. werden verurteilt, wenn sie gegen Gesetze verstoßen haben. Dann wird wieder darüber gemeckert, dass diese Gerichte ja viel zu lange brauchen, bis sie jemanden freisprechen...

      • 6G
        655170 (Profil gelöscht)
        @MeinNick2021:

        Mit Ihren Spekulationen und Mutmaßungen ist nichts. aber auch garnichts zu rechtfertigen, was der Aktivistin in der Strafanstalt verweigert und verwehrt wurde.



        Das Urteil (Geldstrafe, algernativ Haft) ist eine Schande für einen Rechtsstaat - und das Urteil gegen die Haftanstalt sagt alles zu deren Handeln.

      • @MeinNick2021:

        Ich lese den Text erst am Vormittag des 12.05.. Vielleicht wurde er nach Ihrer Anfrage ediert. Aber es steht doch klar drin: 30 Tagessätze (das ist eine "kleine" Geldstrafe, steht nicht im normalen Führungszeugnis und ist wohl für die Beihilfe an einem "Eingriffsdelikt"). Wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird, gibt's die Ersatzfreiheitsstrafe.



        Und zum Thema Verteidiger: so unsinnige Anträge wie manche professionelle "Konfliktverteidiger" stellen, fallen normalen Menschen gar nicht ein, glauben Sie mir.

    • @Winnetaz:

      Mit etwas Nachdenken könnte man eigentlich darauf kommen, dass das Hochhalten eines Transparents und das Füttern einer angeketteten Person von einem Gericht als Beihilfe zu einer Straftat gewertet werden kann, wenn es eine solche im Akt des Ankettens erblickt.

    • @Winnetaz:

      Wahrscheinlich wurden die genannten Handlungen vom Gericht als Beihilfe zu irgendeiner Straftat gewertet, die jemand anders begangen hatte, z. B. die Personen, die sich angekettet hatten. Aber es wäre in der Tat elementar gewesen, danach zu fragen, nach welchem Straftatbestand die Aktivistin denn verurteilt wurde.