Akelius nach dem Mietendeckel: Zum Höchstpreis abstoßen

Beim Immobilienkonzern Akelius setzt man nun auf einen „Privatisierungsplan“. Bisherige Mietwohnungen sollen als Eigentum verkauft werden.

Sanierte Berliner Altbauhäuser

Sanierter Berliner Altbau ist der Kernbestand von Akelius Foto: dpa

BERLIN taz | Der Immobilienkonzern Akelius verstoße gegen das Menschenrecht auf Wohnen. Dieser Befund stammt nicht etwa von wütenden MieterInnen, sondern von der bis Mai amtierenden Sonderberichterstatterin für das Recht auf Wohnen der Vereinten Nationen, Leilani Farha. Ihr Ende April geäußerter Vorwurf: „Das vom Drang zur Profitmaximierung getriebene Geschäftsmodell von Akelius schafft durch eine starke Verschlechterung der Wohnverhältnisse, höhere Mieten und ein erhöhtes Räumungsrisiko eine feindliche Atmosphäre für deren Mieter.“

In Berlin besitzt der börsennotierte schwedische Konzern etwa 900 Häuser mit 14.000 Wohnungen – etwa 30 Prozent seines Gesamtbestandes. Akelius ist bekannt als Unternehmen, das die Mieten insbesondere bei Neuvermietungen maximal ausreizt.

Konsequent werden Modernisierungen genutzt, um Qua­dratmeterpreise von 20 Euro und mehr zu verlangen. Der Mietendeckel allerdings steht diesem Geschäftsmodell im Weg, denn er verbietet Mieterhöhungen auch bei Wiedervermietung. Kippen wollen das die Fraktionen von CDU und FDP im Abgeordnetenhaus: Am Montag reichten sie eine Normenkontrollklage vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof gegen den Mietendeckel ein.

Bei Akelius ist derweil ein „Privatisierungsplan“ gestartet, wie ein Konzernmanager bei der Vorstellung des Berichts über das erste Quartal 2020 kürzlich sagte. In Eigentum umgewandelte Mietwohnungen sollen an Mieter oder Investoren verkauft werden; der Anteil der Wohnungen in Berlin soll auf 15 Prozent gedrückt werden. Das ist wohl auch unbenommen davon, dass Akelius’ bisheriger Europa-Geschäftsführer, der Berliner Ralf Spann, demnächst Konzernchef werden soll.

Aufteilung in Eigentum

Eine kleine Anfrage an das Bezirksamt Neukölln zeigt: Allein für 46 Häuser im Bezirk wurden überwiegend in den vergangenen Jahren Abgeschlossenheitsbescheinigungen eingeholt – die notwendige verwaltungstechnische Vorstufe zur Aufteilung eines Mietshauses in Eigentumswohnungen; laufende Verfahren sind nicht erfasst. Alle Häuser liegen in Milieuschutzgebieten. Doch bei Einhaltung der Fristen – sieben Jahre Verkauf nur an die MieterInnen, danach fünf Jahre Schutz vor Eigenbedarfskündigung – kann der Bezirk Umwandlungsgenehmigungen nicht verweigern.

Für die Aufteilung der Häuser gebe es laut der Vernetzung der Akelius-VermieterInnen zwei Erklärungen. Zum einen sei es das gängige Geschäftsmodell von Akelius, Häuser innerhalb von zehn Jahren luxuszusanieren und danach als Privatwohnungen abzustoßen.

Dieser Zyklus sei jetzt bei einer Reihe von Häusern erreicht, die ab 2006 vom Konzern in Berlin erworben wurden. Zum anderen sei dies auch als Folge des Mietendeckels anzusehen, so eine Sprecherin. Die kritischen MieterInnen, die anonym bleiben wollen, schreiben auf ihrer Website: „Wenn nicht schnellstmöglich der Umwandlung ein Riegel vorgeschoben wird, wird Akelius der Stadt und den in ihr lebenden Menschen noch mehr schaden als schon bereits geschehen.“

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