Agrarmarktstrukturgesetz im Bundestag: Die Macht der Discounter brechen
Ein neues Gesetz soll verhindern, dass Händler Lieferanten mit unfairen Methoden unter Druck setzen. Doch ändern wird es nur wenig.
Händler dürften auch nicht mehr einseitig die Lieferbedingungen, Qualitätsstandards oder Zahlungskonditionen ändern. Ebenso müssten verderbliche Lebensmittel binnen 30 Tagen und nicht verderbliche Nahrungsmittel innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung bezahlt werden. Verstöße sollen mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro bestraft werden.
Damit will die Große Koalition eine EU-Richtlinie umsetzen, die die Folgen des Machtgefälles zwischen dem Lebensmitteleinzelhandel und den Lieferanten verringern soll. In Deutschland erzielen die vier größten Handelsketten mehr als 85 Prozent des Branchenumsatzes. Ihnen stehen Tausende Lieferanten – zum Beispiel Fleischfabriken, Molkereien und Bauern – gegenüber. „Das hat dazu geführt, dass sich Praktiken etabliert haben, die Erzeuger klar benachteiligen“, so das Agrarministerium.
Das Gesetz könnte vor allem zwei Konsequenzen haben: Erstens könnte es dafür sorgen, dass einige Bauern mehr Geld für ihre Produkte bekommen. Das zumindest verspricht Klöckner, wenn Landwirte gegen zu niedrige Erzeugerpreise demonstrieren. Zweitens müssen die VerbraucherInnen laut der Vorlage möglicherweise bald etwas mehr für ihre Lebensmittel bezahlen, falls Aldi und Co. die höheren Einkaufspreise an ihre Kundschaft weitergeben.
Händler spielen die Lieferanten aus
Wie viel mehr, lässt der Entwurf offen. Aber es wird sicherlich dabei bleiben, dass Deutschland einer der EU-Staaten ist, in denen die Haushalte die geringsten Anteile ihres Einkommens für Lebensmittel ausgeben. Denn das Gesetz wird nicht die Ursache beheben, weshalb die Supermarktketten mit unfairen Methoden überhaupt durchkommen können: dass wenige Händler viele Lieferanten gegeneinander ausspielen können. An die extreme Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel wagt sich die Große Koalition nicht heran. Alles andere wäre ja eine Revolution, und die will die CDU bekanntlich nicht.
Daran werden auch die Verschärfungen des Entwurf nichts ändern, die Gitta Connemann, die für Agrarpolitik zuständige Vizevorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, durchsetzen will. Im Fachblatt Top Agrar forderte sie ein Verbot für Supermärkte, von Lieferanten Gebühren für die Aufnahme etablierter Produkte ins Sortiment und Werbung zu verlangen. Außerdem ist Connemann dafür, dass das Gesetz nicht nur Lieferanten mit einem Jahresumsatz unter 350 Millionen Euro, sondern am liebsten 2 Milliarden Euro schützt.
Listungsgebühren konsequent zu untersagen findet auch Friedrich Ostendorff gut. „Wir wollen nicht die Verarbeitungsindustrie, sondern die Erzeuger vor dem Handel schützen, deshalb wäre eine zu hohe Umsatzschwelle falsch“, sagte der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag der taz. Sein größter Kritikpunkt ist allerdings, dass das Gesetz nicht die Methoden verbiete, unter denen nicht Lebensmittelfabriken, sondern Bauern litten – „allen voran die gängige Praktik der Molkereien, den Milchlieferpreis erst nachträglich festzuschreiben“. Deshalb werde das Gesetz laut der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft „nicht zu einer nennenswerten Stärkung landwirtschaftlicher Betriebe in der Wertschöpfungskette führen“.
Der Handelsverband Deutschland, der zum Beispiel Aldi vertritt, lehnt das Gesetz ab, weil es „zu weniger Wettbewerb und in der Folge zu steigenden Verbraucherpreisen“ führe. Die Bauern würden davon nicht profitieren, weil die Lebensmittelhersteller kein Interesse hätten, größere Gewinne an die Landwirte weiterzugeben.
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