Afghanische Ortskraft im Hungerstreik: Letzte Hoffnung Auswärtiges Amt
Neun Jahre hat Ahmed in Afghanistan für die Bundeswehr gearbeitet. Einen Schutzstatus hat er nie erhalten – nun ist auch noch seine Familie in Gefahr.
Neun Jahre lang hat Ahmed im ISAF-Lager Camp Marmal in Mazar-e Sharif gearbeitet, von 2006 bis 2015. Das belegen zahlreiche Dokumente, die Ahmed in eine schwarze Aktentasche gepackt und von einer hessischen Kleinstadt bei Frankfurt mit nach Berlin, vor das Auswärtige Amt, gebracht hat.
Doch seine Familie hat nach Ansicht der deutschen Behörden kein Anrecht darauf, in Sicherheit vor den Taliban zu leben – jedenfalls nicht in Deutschland. Seit Tagen harren seine Eltern und Geschwister am Flughafen in Kabul aus und hoffen, von der Bundeswehr außer Landes gebracht zu werden. Auch seine Frau hat sich mittlerweile nach Kabul durchschlagen können. Doch es sieht nicht gut aus für Ahmeds Familie.
Deshalb steht Ahmed, die langjährige Ortskraft der Bundeswehr, an diesem Donnerstag vor dem Hauptsitz der deutschen Diplomatie und fordert die unbürokratische Hilfe ein, die die Bundesregierung den Ortskräften versprochen hat. Am Mittwoch ist er mit dem Zug angereist, sein Bruder und ein Freund begleiten ihn. Die drei hoffen, im Auswärtigen Amt empfangen zu werden.
Pure Verzweiflung
„Deutschland schuldet mir etwas“, sagt Ahmed. Zum Beweis greift er zu seiner schwarzen Aktentasche und nimmt einen Ordner heraus. Dann zeigt er der taz Arbeitsnachweise, ausgestellt von der deutschen Einsatzwehrverwaltungsstelle im Camp Marmal, sowie zahlreiche Fotos, die ihn mit deutschen Soldaten zeigen.
Mehrere Ordner voller Dokumente hat Ahmed mit dabei. Sie sollen dabei helfen, seine Familie in Schutz zu bringen. „Meine Famillie ist in Gefahr, weil ich für Deutschland gearbeitet habe“, sagt Ahmed und seine Stimme bricht, als er hinzufügt: „Wenn ihr etwas passiert, zünde ich mich hier selbst an“.
Ahmed heißt in Wahrheit anders. Um seine Familie in Kabul nicht weiter zu gefährden, verzichtet die taz auf Angaben, die ihn identifizieren könnten. Nur so viel ist für seine Geschichte wichtig: Ahmed kam Ende 2015 nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bestätigte in seinem Asylbescheid von 2017 zwar, dass Ahmed wegen seiner Arbeit im ISAF-Lager Camp Marmal politisch verfolgt worden ist.
Seinen Asylantrag lehnte das Bamf dennoch ab: Im Falle einer Abschiebung sei „nicht mit einer erneuten Verfolgungshandlung zu rechnen“, heißt es darin nach Angaben von Ahmeds Rechtsanwältin Annette Schlenke. Ahmeds Klage gegen den Bamf-Bescheid habe das Verwaltungsgericht Gießen Ende 2020 mit der Begründung zurückgewiesen, dass Ahmed „vage“ und „oberflächliche“ Angaben gemacht habe und deshalb „unglaubwürdig“ sei.
Folgenschwere Asylentscheidung
Die Folgen dieses Urteils entscheiden nun möglicherweise über Leben und Tod. Denn weil Ahmed in Deutschland keinen Schutzstatus hat und nur geduldet ist, darf seine Familie jetzt auch keinen Bundeswehrflieger besteigen. Bisher sind sie nicht auf der Liste der Personen, die aus Afghanistan ausgeflogen werden sollen. „Es ist ein Skandal, wie kaltherzig hier mit einer langjährigen Ortskraft der Bundeswehr umgegangen wird“, sagt Rechtsanwältin Schlenke der taz.
Zwar habe sie einen Asylfolgeantrag gestellt, schließlich bezweifle heute niemand mehr, dass Ortskräfte in Afghanistan gefährdet seien. Doch bis darüber entschieden ist, könnte es für Ahmeds Familie zu spät sein. Ob und inwieweit Asylbescheide rückwirkend der aktuellen Sicherheitslage in Afghanistan angepasst werden – und was dies für die geplanten Evakuierungen aus Kabul bedeuten, ist bislang unklar. Das Auswärtige Amt ließ eine entsprechende Anfrage der taz unbeantwortet.
Rechtsanwältin Annette Schlenke jedenfalls hat bisher vom Auswärtigen Amt keine Auskünfte erhalten, ob Ahmeds Familie geholfen werden kann. Auch die Bitte, ihren Mandanten persönlich in Berlin zu empfangen, blieb unbeantwortet.
Ahmed jedenfalls ist entschlossen, so lange zu bleiben, bis er empfangen wird. Er hat sich darauf eingestellt, auf dem kleinen Platz gegenüber des Auswärtigen Amtes zu übernachten.
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