AfD will Bundestagsvize stellen: Harder-Kühnel stellt sich zur Wahl
Der Bundestag stimmt über die AfD-Kandidatin für das Amt der Bundestagsvizepräsidentin ab. Ob Harder-Kühnel auch gewählt wird, ist ungewiss.
Doch ob sie gewählt werden wird, ist ungewiss. SPD und Linkspartei hatten bereits kurz nach der Nominierung angekündigt, eher nicht für Harder-Kühnel zu stimmen, weil sich die Partei nicht ausreichend vom Rechtsextremismus distanziere. Auch aus den anderen Fraktionen hörte man kritische Stimmen. Die Wahl ist geheim.
Union, SPD und FDP hätten das Angebot der AfD ausgeschlagen, Harder-Kühnel zu befragen, kritisierte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann. Er aber sehe „keinen Grund“ warum man Harder-Kühnel nicht wählen solle. „Dieser Posten steht uns zu“, sagte Baumann. Der Bundestag hatte in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, dass jede Fraktion eineN BundestagsvizepräsidentIn stellen kann.
Harder-Kühnel, 44, war hessische Spitzenkandidatin ihrer Partei. Sie ist eine der 62 SchriftführerInnen im Bundestag und familienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Gerne kritisiert sie die „Frühsexualisierung“ an den Schulen und hält strikt am Werbeverbot für Abtreibungen fest. Die Juristin verortet sich in der Partei „irgendwo in der Mitte“ und sagt, sie sei „AfD pur“. Aus der Partei aber hört man, dass dies eben auch bedeute, dass sie sich beiden Seite andiene und auch schon mal gemeinsame Sache mit den Rechtsaußen in der AfD mache. Sie bringe „Sachlichkeit, Neutralität und Ausgewogenheit“ mit, sagte Harder-Kühnel nach ihrer Nominierung über sich selbst. Und: „Ich möchte eine Bundestagsvizepräsidentin für alle Fraktionen sein.“
Vor einem Jahr war der ursprünglich aufgestellte Kandidat Glaser dreimal durchgefallen. Die anderen Fraktionen hatten dem langjährigen CDU-Kommunalpolitiker aus Frankfurt wegen seiner Äußerungen zum Islam die Zustimmung verweigert. Glaser hatte den Muslimen in Deutschland das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Religionsfreiheit abgesprochen, weil seiner Auffassung nach der Islam selbst keine Religionsfreiheit kennt.
„Dem privaten Gläubigen muss das Recht auf Religionsfreiheit zustehen“, sagte dagegen Harder-Kühnel. Das sei grundgesetzlich garantiert und könne nicht entzogen werden. Glaser hatte genau das für Muslime in Frage gestellt. Damals hieß es, alle in der Fraktion würden dies wie der Kandidat sehen. Zumindest öffentlich hatte Harder-Kühnel nicht wiedersprochen.
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