AfD-Parteitag und Corona: Gericht bestätigt Maskenpflicht
Die Klage der AfD gegen die Maskenpflicht auf ihrem Parteitag am Wochenende wurde abgelehnt. Die Partei will diese Hygiene-Regel auch durchsetzen.
Das Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowohl in der Halle als auch am Sitzplatz sei „verhältnismäßig“ und verstoße „nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz“, heißt es in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts. Die AfD klagte gegen die in der Coronaschutzverordnung festgelegte Maskenpflicht am Platz, die das örtliche Gesundheitsamt dem Parteitag auferlegt hatte.
Zu Recht werde bereits von Schüler*innen der „sachgemäße Umgang mit der Maske“ erwartet und das „tägliche Tragen während der Schulzeit als zumutbar“ erachtet, merkt das Gericht an.
Trotz der hohen Infektionszahlen in Deutschland veranstaltet die AfD am Wochenende in Kalkar ihren Bundesparteitag mit 600 bundesweit angereisten Delegierten in einer Halle. Die Partei will unter anderem zwei vakant gewordene Vorstandsposten wählen und über ein Rentenkonzept abstimmen.
Parteitag nicht unzumutbar erschwert
Die Maßnahme beeinträchtige „trotz ihrer Pauschalität weder den Veranstalter noch die Teilnehmer in unangemessener Weise“, sondern diene der Verhinderung von Infektionen mit dem Coronavirus durch virushaltige Aerosole. Die Veranstaltung bleibe „als solche unberührt und werde nicht unzumutbar erschwert“. Die Maske dürfe demnach bei Redebeiträgen sowie zur Einnahme von Speisen oder zum Trinken abgenommen werde
„Personen, die diese Verpflichtung nicht beachten, sind von den für die Veranstaltung verantwortlichen Personen auszuschließen“, teilt das Gericht zudem mit. Die Stadt Kalkar betonte im Vorfeld bereits, dass sie den Parteitag abbrechen werde, wenn die Mitglieder sich massiv den Regeln widersetzten.
„Wir halten uns natürlich daran“, beteuerte ein AfD-Sprecher auf Anfrage der taz. „Das Gesundheitsamt kontrolliert das und unsere Ordner sind darauf angewiesen, das durchzusetzen.“ Delegierte, die sich der Maskenpflicht verweigerten, würden vom Parteitag ausgeschlossen. „Wenn jemand sich den Hygienebestimmungen verweigert, müssen wir ihn rausschmeißen“, sagte Parteichef Jörg Meuthen der taz bereits Anfang der Woche.
Auf etwaige Klagen von Parteimitgliedern gegen die Partei nach einem Rauswurf habe man sich noch nicht vorbereitet, so der Sprecher. Es gelte „ganz klar das Hausrecht“. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Die Wahrheit
Der erste Schnee
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden