Abschiebung in Sachsen: Aus Abschiebehaft entlassen

Der aus Jordanien stammende Mohammad K. darf vorläufig nicht abgeschoben werden. Die sächsische Härtefallkommission beschäftigt sich nun mit dem Fall.

Demonstrierende tragen ein Transparent mit der Aufschrift "Flüchtlinge willkommen"

Hunderte Menschen demonstrierten in Leipzig gegen die geplante Abschiebung von Mohammad K Foto: Sebastian Willnow/dpa

Mohammad K. darf vorerst in Deutschland bleiben. Die sächsische Härtefallkommission hat sich dazu entschieden, sich mit dem Fall zu befassen. Das bestätigte der sächsische Flüchtlingsrat, der Mitglied in der Kommission ist, der taz. Für die Dauer des Verfahrens darf der aus Jordanien stammende Mohammad K. nicht abgeschoben werden. Noch an diesem Mittwoch – an seinem 27. Geburtstag – wird K. aus der Abschiebehaftanstalt Dresden entlassen.

Wie die taz berichtete, sollte Mohammad K. eigentlich vergangene Woche Dienstag nach Jordanien abgeschoben werden. Die Abschiebung eskalierte, K. verletzte sich selbst schwer und wurde in das Uniklinikum Leipzig eingeliefert. Am Montagnachmittag hat die Polizei ihn aus dem Krankenhaus in die Dresdner Abschiebehaftanstalt gebracht.

Hoffnung auf Aufenthaltserlaubnis

Die sächsische Härtefallkommission kann bewirken, dass vollziehbar ausreisepflichtigen Aus­län­de­r:in­nen „aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen“ eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. „Dringende humanitäre oder persönliche Gründe können sich insbesondere aus dem Stand der sprachlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Integration in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ergeben“, heißt es in der Kommissionsverordnung.

Die Kommission besteht aus neun Mitgliedern. Stellt sie mit der Mehrheit von zwei Dritteln fest, dass die betroffene Person nicht abgeschoben werden sollte – etwa weil sie schon lange in Deutschland lebt und gut integriert ist –, bittet der Vorsitzende der Kommission den sächsischen Innenminister darum, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Der Innenminister kann sowohl zustimmen als auch ablehnen.

„Der ehemalige Innenminister Roland Wöller hat Anordnungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch schon abgelehnt, obwohl die betroffene Person gut integriert war und einen festen Job hatte“, sagte Paula Moser vom sächsischen Flüchtlingsrat der taz. Wie der jetzige Innenminister Armin Schuster (CDU) in so einem Fall handeln würde, könne Moser nicht einschätzen. „Erstmal muss sowieso die Härtefallkommission eine Entscheidung treffen, wir brauchen sechs von neun Stimmen“, sagte sie.

Mitglieder der Härtefallkommission sind der sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth (CDU) sowie je ein:e Ver­tre­te­r:in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, des Bistum Dresden-Meißen, des sächsischen Flüchtlingsrates, der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände in Sachsen, des sächsischen Innenministeriums, des sächsischen Sozialministeriums, des sächsischen Städte- und Gemeindetages und des sächsischen Landkreistages.

Die Kommission tagt einmal im Monat. Wann sich die Kommission mit dem Fall Mohammad K. befassen wird, steht noch nicht fest. „Vermutlich im November“, sagte Moser vom sächsischen Flüchtlingsrat. Bis die Kommission eine Entscheidung trifft, darf K. nicht abgeschoben werden.

Juliane Nagel, Sprecherin für Migration der Linksfraktion im Leipziger Stadtrat, teilte am Mittwoch auf Twitter mit: „Das ist eine wunderbare Nachricht, ein Hoffnungsschimmer und nach einer Woche wieder Freiheit. Dank gilt allen, die sich engagiert haben! Und nun: Auf eine vernünftige Entscheidung der Härtefallkommission für #MohammadBleibt!“

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