AfD-Fraktionen in Baden-Württemberg: Die Wiedervereinigung kommt später
Die gespaltene AfD im Landtag geht noch nicht wieder zusammen. Mit zwei Fraktionen hat sie mehr parlamentarischen Einfluss.
Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen hatten sich bereits am Wochenende mit SPD und FDP geeinigt, unter diesen Bedingungen einen von den beiden Fraktionen gemeinsam beantragten Untersuchungsausschuss zu verweigern. Das Verhalten der AfD widerspreche dem Geist des Minderheitenschutzes. Laut Landtagsstatuten muss ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, wenn dies von mindestens einem Viertel der Abgeordneten oder von zwei Fraktionen beantragt wird.
„Soll die AfD doch vom Staatsgerichtshof klären lassen, ob sie mit ihrem taktischen Verhalten die Landtagsstatuten missbraucht oder nicht“, erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Wolfgang Reinhardt, gegenüber der taz. Er wolle zudem das Landtagsgesetz so ändern, dass vom Minderheitenschutz künftig nur noch Fraktionen profitieren, die tatsächlich aus zwei Parteien bestehen.
Anfang Juli war die AfD-Fraktion wegen des Streit um den AfD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon und dessen antisemitische Schriften zerbrochen. Kurz danach hatten die Fraktionen gemeinsam einen Untersuchungsausschuss beantragt, der angebliche Verflechtungen von Parteien und Linksextremismus im Land untersuchen soll. Bei einer gemeinsamen Klausurtagung vergangene Woche in Titisee-Neustadt hatten sie dann ihre Wiedervereinigung angekündigt.
Die baden-württembergische Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) forderte die AfD auf, den Zusammenschluss bis zur Parlamentssitzung am 28. September zu vollziehen. „Das Parlament ist keine Spielwiese“, mahnte Aras. Es dränge sich der Verdacht auf, dass die beiden Fraktionen bewusst ihren Zusammenschluss verzögerten.
Rüdiger Klos, designierter Vizefraktionsführer, erklärte: „Uns schreibt niemand außerhalb der AfD vor, was wir zu machen haben.“ Zunächst müsse geklärt werden, ob eine Fraktion der anderen beitrete, oder eine neue Fraktion gegründet werden müsse. Meuthen, der auch zukünftig die Fraktion führen soll, führte rechtliche und organisatorische Gründe für die Verzögerung an. „Ich glaube nicht, dass wir das bis zum 28. September schaffen“, sagte er. „Das hat nichts mit Taktik zu tun.“ Auf Anfrage der taz bestritt er Gerüchte, dass es eine Bedingung für die Fusion beider Fraktionen gewesen sei, den Untersuchungsausschuss noch getrennt durchzusetzen: „Das ist Quatsch, das stimmt nicht“, sagte Meuthen in Berlin.
Es dürfte in der Sache auch um Geld gehen. Allein die neu gegründete ABW-Fraktion hat nach Berichten der FAZ Fraktionszuschüsse in Höhe von 300.000 Euro, die im Fall ihrer Auflösung verfallen würden.
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