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AfD – Eilantrag abgelehntRechtsaußen schießt ein Eigentor

Andreas Speit

Kommentar von

Andreas Speit

Die AfD stößt beim Verwaltungsgericht in Hannover auf Ablehnung. Die Hochstufung bleibt. Rechtsstreits sind zu begrüßen, aber sie reichen nicht aus.

Kundgebung gegen den AfD-Landesparteitag Niedersachsen im April Foto: Moritz Frankenberg/dpa

E s ist eine erneute juristische Niederlage für die selbsternannte Alternative. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnt einen Eilantrag der AfD Niedersachsen gegen eine Hochstufung durch den Landesverfassungsschutz zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung ab und hält damit fest, dass der Landesverband der AfD gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip wirkt. Die Entscheidung ist wichtig, der Rechtsstreit nötig.

Mit ihrem Weg vor Gericht offenbart die AfD, dass ihr die Markierung Sorgen bereitet. Die letzten Wahlerfolge im Westen und vor allem die aktuellen Prognosen für die Wahlen im Osten zeigen jedoch, dass die juristische Einordnung kein Grund ist, die AfD nicht zu wählen. Über Jahrzehnte konnten sich Parteien rechts von der Union in der Bundesrepublik kaum nachhaltig etablieren – im Gegensatz zu Europa, wo sie viel früher in der gesellschaftlichen Mitte landeten. Der Schatten von Auschwitz markierte in der BRD eine Grenze.

Bei allen Sorgen wegen sozioökonomischen Krisen und bei aller Kritik an den gewählten Regierungen galt für die Mitte stets: Extrem rechte Parteien werden nicht gewählt. Dieses Tabu ist Vergangenheit. Umso wichtiger sind die juristischen Auseinandersetzungen und auch die Einstufung der Bundespartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

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Das Hinterfragen der radikalen Programmatik sollte allerdings nicht auf Gerichtsverfahren, Fachtage, Podiums- und Abendveranstaltungen beschränkt bleiben, sondern auch beim Gaming, bei Vereinsarbeit oder Schulkonferenzen stattfinden. Dass die AfD in den Bundesländern, wo sie als gesichert rechtsextrem gilt, trotzdem so großen Erfolg hat, ist kein Gegenargument. Die Partei wird für ihre Positionen gewählt, und gerade deshalb gilt es, sich viel stärker ideologisch zu streiten.

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Hier fehlt oft der Mut, die Kraft – und das Wissen. Viele fühlen sich zudem alleingelassen. Eine Bundespolitik der sozialen Kälte schwächt auch die Solidarität in der Bevölkerung. Rechtsprechungen entfalten erst durch die gesellschaftlichen Debatten ihre Relevanz. Eine juristische Markierung scheint auch dringend für das konservative Milieu geboten, das nur noch „rote Linien“ markieren will. 1933 versagten sie schon einmal.

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Andreas Speit
Autor
Rechtsextremismusexperte, Jahrgang 1966. In der taz-Nord schreibt er seit 2005 die Kolumne „Der Rechte Rand“. Regelmäßig hält er Vorträge bei NGOs und staatlichen Trägern. Für die Veröffentlichungen wurde er 2007 Lokaljournalist des Jahres und erhielt den Preis des Medium Magazin, 2008 Mitpreisträger des "Grimme Online Award 2008" für das Zeit-Online-Portal "Störungsmelder" und 2012 Journalisten-Sonderpreis "TON ANGEBEN. Rechtsextremismus im Spiegel der Medien" des Deutschen Journalistenverbandes und des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. Letzte Bücher: herausgegeben: Das Netzwerk der Identitären - Ideologie und Aktionen der Neuen Rechten (2018), Die Entkultivierung des Bürgertum (2019), mit Andrea Röpke: Völkische Landnahme -Alte Sippen, junge Siedler, rechte Ökos (2019) mit Jena-Philipp Baeck herausgegeben: Rechte EgoShooter - Von der virtuellen Hetzte zum Livestream-Attentat (2020), Verqueres Denken - Gefährliche Weltbilder in alternativen Milieus (2021).
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