piwik no script img

Änderung des StrafgesetzbuchsSchärfere Strafen für Bestechung

Bei den Maskenaffären gingen die Hauptakteure straffrei aus. Jetzt wurden die Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit für Abgeordnete verschärft.

Andrea Tandler kommt zur Sitzung des Masken-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag zur Zeugenvernehmungen Foto: Peter Kneffel/picture alliance/dpa

Berlin dpa | Die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten wird künftig schärfer bestraft. So machen sich Abgeordnete strafbar, die ihre Stellung und das Prestige ihres Mandats nutzen, um gegen Bezahlung Einfluss zum Beispiel auf Ministerien auszuüben. Ihnen und ihren Auftraggebern droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Damit wird auch eine Konsequenz aus den Maskenaffären während der Corona-Pandemie gezogen.

Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstagabend mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und der AfD, einen zusätzlichen Paragrafen 108f („unzulässige Interessenwahrnehmung“) ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Dessen Regeln gelten auch für Abgeordnete in Landtagen und im Europaparlament sowie für Mitglieder der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation. Die CDU/CSU-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung, weil sie manche Formulierungen als zu unscharf ansah.

Das Strafgesetzbuch sah bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete für ein bestimmtes Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats Geld oder andere Vorteile kassierten, also etwa für eine Rede oder ein konkretes Abstimmverhalten im Bundestag. Nun wird die Strafbarkeit auf Fälle ausgeweitet, die nichts mit der eigentlichen Arbeit im Parlament zu tun haben.

SPD, Grüne und FDP reagierten mit ihrem Vorstoß vor allem auf die Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter. Diese hatten in der Frühphase der Corona-Pandemie dem Staat Maskengeschäfte vermittelt und dafür Millionenprovisionen kassiert. Gegen sie wurde später wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt. Sie konnten dafür nach der bisher geltenden Rechtslage aber nicht bestraft werden. Die Ampel-Parteien hatten daher in ihrem Koalitionsvertrag eine Rechtsverschärfung vereinbart.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Amigos Adieu?



    Ich sag mal: Nö❗



    /



    www.mansfeller-zei...r-Union-hat-System

  • Das Gesetz ist ein Witz. Das Ganze ist so löchrig wie ein Emmentaler und es ist absichtlich so!!



    Ich komme mir total Verars.. ht vor.



    ALLE Formen von Korruption müssen illegal sein, mit scharfen Gefängnis Zeiten, in echten Gefängnissen. Nicht Country Club wie Hoeneß und Konsorten. Alle diese Abgeordneten brechen ihren Dienst-Eid und richten monströß große Schäden an gegen die Allgemeinheit, für weniger ALS !!! 0,1% !!! des SCHADENS



    Merkels Atomausstieg wird uns mindestens



    4000 Milliarden EURO kosten. Dafür bekamen ca 140 Bundestagler Pöstchen in Energiefirmen.



    (geschätzt max eine Millionen pro Jahr für 10 Jahre?) Also zahlten die Atom-Stromer-Lobby



    38 Milliarden in den Entsorgungs Fond +



    1,5 Milliarden für Abgeordnete und schon sind sie für IMMER aus der Haftung!!



    Für EIN TAUSENDSTEL des Schadens!