piwik no script img

Adoptionsrecht in ÖsterreichGewinn für Regenbogenfamilien

Homosexuelle dürfen künftig Kinder adoptieren. Gegen dieses Recht gebe es keine sachliche Rechtfertigung, begründet das Verfassungsgericht seine Entscheidung.

WIEN dpa | Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben. Es gebe keine sachliche Rechtfertigung für eine nach der sexuellen Orientierung unterscheidenden Regelung, erklärte das Gericht am Mittwoch in Wien.

Homosexuelle Paare durften in der Alpenrepublik seit 2013 die leiblichen Kinder eines der beiden Partner adoptieren, nicht jedoch fremde Kinder. Dagegen hatte nun ein lesbisches Paar geklagt.

Österreich hatte die bisherige Regelung erst eingeführt, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Land wegen des zuvor bestehenden generellen Adoptionsverbots verurteilt hatte.

Die regierenden Sozialdemokraten (SPÖ) hatten zuletzt die Möglichkeit der Fremdadoption für homosexuelle Paare gefordert. Die mitregierende konservative Volkspartei (ÖVP) war dagegen. Bis Ende des Jahres soll nun ein neues Adoptionsrecht verabschiedet werden.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • mowgli

    Die erste richtig gute Nachricht dieses Jahres. Leider erst mal nur für Österreich.