Abwicklung des Dieselvergleichs: VW will es hinter sich bringen
Nächste Woche beginnt die Entschädigung der 262.500 Dieselkunden. Die Verbraucherzentrale findet es gut, dass Verbraucher eine Wahl haben.
Beim „Dieselgate“-Skandal war 2015 aufgeflogen, dass VW in seinen Dieselmotoren eine illegale Manipulationssoftware eingebaut hatte, die im Fall einer Abgasüberprüfung die Werte nach unten korrigierte. Im täglichen Gebrauch stießen die Motoren jedoch deutlich über den Grenzwerten liegende Abgasmengen aus.
In der nächsten Woche werden Briefe an insgesamt 328.500 Verbraucher verschickt, die sich im Klageregister des Bundesamts für Justiz eingetragen hatten. VW hält aber nur 262.500 davon für zum Vergleich berechtigt. Abhängig von Modell und Alter ihres Autos mit einem Motor der Reihe EA189 wird ihnen der Großkonzern zwischen 1.350 und 6.257 Euro zahlen. Verbraucher, die ihren Diesel vor 2008 oder nach 2015 erworben oder ihren Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt im Ausland hatten, gehen allerdings leer aus. Die Briefe werden Anmeldedaten enthalten, um sich ab dem 20. März auf dem dafür eingerichteten Online-Portal zu registrieren.
Dort werden sie einsehen können, ob und welches Vergleichsangebot VW ihnen für ihr Dieselfahrzeug macht. Um den Vertrag abzuschließen, müssen die Verbraucher Fragen zu ihrem Auto beantworten und einen Scan der Zulassungsbescheinigung II hochladen. Ebenso müssen die Kontodaten angegeben werden. Für Geschädigte, die sich juristisch beraten lassen wollen, übernimmt VW Kosten bis zu 190 Euro netto. Dies gilt aber nur für den Fall, dass sie dem Vergleich auch zustimmen.
Einfache Lösung für Verbraucher
Jene, die sich nach der Beratung für eine Einzelklage entscheiden, kriegen diese Kosten nicht erstattet. Für Verbraucher, die den Vergleich nicht online abschließen möchten, wird eine Telefonleitung eingerichtet. Dann würden die entsprechenden Dokumente per Post versandt. Für Streitfälle werde eine unabhängige Ombudsstelle engagiert.
Auch nach Einwilligung in den Vergleich bleibt den Verbraucher*innen eine Widerrufsfrist von zwei Wochen. Laut VW sollen die Entschädigungszahlungen spätestens 12 Wochen nach Ende der Frist am 20. April abgeschlossen sein.
Ronny Jahn vom vzbv erklärte, der Vergleich lohne sich besonders für diejenigen Kläger, die im Klageregister nur wenige, unzureichende Auskünfte gemacht hätten. Für jene wäre eine nachfolgende Einzelklage nur schwer realisierbar. Jeder Verbraucher müsse jedoch selbst entscheiden, ob er das Risiko eingeht und auf die erste Entscheidung des BGH wartet, um danach mehr Geld einzuklagen. Die Musterfeststellungsklage wird durch den Vergleich zurückgenommen.
Der Vergleich gebe Verbrauchern die Möglichkeit auf eine einfache Lösung. Die Abwicklung des Vergleichs werde überprüft, ebenso werde ein Wirtschaftsprüfer den von VW ermittelten durchschnittlichen Kaufpreis der betroffenen Fahrzeuge von 21.600 Euro kontrollieren. Falls dieser zu niedrig angesetzt sei, würde die von VW bereitgestellte Entschädigungssumme von 830 Millionen Euro nach oben angepasst.
VW-Auslieferungszahlen brechen ein
Die Dieselbesitzer haben nach der Abwicklung des Vergleichs ein halbes Jahr Zeit für eine Einzelklage, danach ist der Anspruch verjährt. Diejenigen, die in eigenen Klagen höheren Schadenersatz fordern wollen, werden gespannt auf den 5. Mai warten, an dem der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den ersten solchen Fall verhandeln wird. Der erreichte Vergleich könnte VW finanziell wohl deutlich weniger schmerzen, als es tausende Einzelklagen nach einem möglichen Grundsatzurteils des BGH getan hätten.
Am Freitag VW verkündete, dass die weltweite Auslieferung von Fahrzeugen im Februar verglichen zum Vorjahr um 24,6 Prozent gesunken war, in China allein um 74 Prozent. Als Hauptgrund dafür wird die Unsicherheit durch den Coronavirus gesehen. Obwohl der größte Autokonzern der Welt für den Dieselskandal inzwischen mehr als 30 Milliarden Euro an Strafen zahlen musste, stieg der Gewinn 2019 noch um 12,8 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro.
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