Abschuss von Passagierflug MH17: Anklage fordert lebenslange Haft
298 Menschen wurden 2014 getötet, als das Passagierflugzeug MH17 über der Ostukraine abgeschossen wurde. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich.
Drei Russen und ein Ukrainer haben nach Überzeugung der Anklage im Juli 2014 die Boeing der Malaysia Airlines mit einer russischen Luftabwehrrakete vom Typ Buk abgeschossen. 298 Menschen an Bord wurden getötet. Der Prozess wird in Abwesenheit der Angeklagten geführt. Nur einer lässt sich von Verteidigern vertreten. Alle bestritten jede Verantwortung. Der Prozess ist politisch heikel, da Moskau jede Verantwortung zurückweist. Eine Auslieferung der Angeklagten scheint unwahrscheinlich.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die Angeklagten eine extra schwere „alles vernichtende“ Waffe besorgt und eingesetzt hätten, mit der auch Zivilflugzeuge getroffen werden konnten. Sie hätten bewusst in Kauf genommen, dass unschuldige Bürger Opfer werden konnten.
Die Anklage hatte zahlreiche Beweise vorgelegt wie Fotos, abgehörte Telefongespräche, Videos und Zeugenaussagen. Sie belegen der Anklage zufolge, dass die Männer die Buk-Rakete beschafft hatten. Sie hätten mit der Tat auch den Angehörigen großen Schaden zugefügt und international einen Schock ausgelöst.
In der Ostukraine herrschten im Juli 2014 heftige Kämpfe zwischen der Armee der Ukraine und prorussischen Separatisten. Die Maschine der Malaysia Airlines war auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur. Da die meisten Opfer Niederländer waren, findet der Prozess auch in dem Land statt.
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