Abschiebung : Religion kein Hindernis

Hamburg will einen koptischen Christen nach Ägypten abschieben. Seine konvertierte Frau und die Kinder könnten ja nachreisen.

Bedroht: Selbst in Deutschland feierten Kopten ihren Gottesdienst zeitweise unter Polizeischutz. Bild: dpa

HAMBURG taz | Der Ägypter Joseph Kilada lebt seit 22 Jahren in Deutschland. Am vorigen Mittwoch bestellte ihn die Hamburger Ausländerbehörde ein, um ihm – wie er dachte – nach einem positiven Entscheid des Eingabenausschusses der Bürgerschaft einen Aufenthaltsstatus zu geben. Doch stattdessen wurde ihm das Handy abgenommen, so dass der 34-Jährige seinen Anwalt nicht informieren konnte. Dann wurde Kilada in die Justizvollzugsanstalt Billwerder in Abschiebehaft gebracht. Der Eingabenausschuss hatte seine Petition abgelehnt.

Die Abschiebung ist offenkundig für die nächsten Tage vorgesehen. Freude, die Kilada am Wochenende besuchten, gehen vom morgigen Dienstag aus. „Das Ticket nach Ägypten ist schon gebucht“, berichtet ein Bekannter von Kilada. Seinem Anwalt Stefan Knief ist von der Ausländerbehörde der 12. Dezember als Stichtag genannt worden. Knief hat noch am Wochenende Haftbeschwerde gegen die Abschiebehaft beim Hamburger Landgericht eingelegt und beim Hamburgischen Verwaltungsgericht einen Eilantrag auf einen Abschiebestopp beantragt.

Auch der Eingabenausschuss der Bürgerschaft wollte sich auf Antrag der Linken- und Grünenfraktionen am Montag nochmals des Falles annehmen, weil die Ausländerbehörde dem Ausschuss offensichtlich wichtige Fakten vorenthalten hat. So kam weder zur Sprache, dass Kilada koptischer Christ ist – was nicht überall in Ägypten gern gesehen ist –, noch dass seine Frau vom Islam zum Christentum konvertierte. Debatten in dem Gremium sind vertraulich.

Josef Kilada lebt seit Jahrzehnten – mit kurzen Unterbrechungen – in Deutschland. „Seine erste Einreise war 1991“, berichtet sein Anwalt Stefan Knief. Dann gab es immer wieder unterschiedliche Aufenthaltstitel für die Zeit, in der sein Mandant einen Asylantrag stellte, dann vor dem Verwaltungsgericht klagte und schließlich einen Asylfolgeantrag einreichte – alles erfolglos.

Dann gab es Duldungen, aufgrund der Petition an die Bürgerschaft. Darin hatte Kilada zuletzt den Wunsch geäußert, ins niedersächsische Maschen im Landkreis Harburg „verschoben“ zu werden. Denn dort lebt seine marokkanische Lebensgefährtin Fatiha Aghoulid, mit der er zwei christlich getaufte Kinder im Alter von sechs und sieben Jahren hat. Alle verfügen über ein Aufenthaltsrecht. Und die formlose Lebensgemeinschaft war ohnehin sein Lebensmittelpunkt.

Fatiha Aghoulid ist seinetwegen vom Islam zum Christentum konvertiert, was in muslimisch geprägten arabischen Staaten nicht unproblematisch ist. Dennoch geht die Ausländerbehörde davon aus, dass eine Familienzusammenführung in Ägypten kein Problem sei. „Seine Frau kann als Konvertitin nicht nach Ägypten hinterherreisen, da erwartet sie der Tod“, sagt dagegen eine Frau aus der Flüchtlingshilfe.

Die Hamburger Ausländerbehörde gibt sich zu dem Vorgang sehr wortkarg. „Aufgrund des Sozialdatenschutzes werden wir dazu keine Angaben machen“, sagt Behördensprecher Christian Martens. Die Einwände seien „geprüft“ worden. Aber auch die Kinder seien kein Grund, „auf jeden Fall ein Bleiberecht abzuleiten und zu gewähren“, sagt Martens. Im Übrigen hätten jetzt ohnehin die Gerichte das Zepter in der Hand, weshalb die Behörde keinen Entscheidungen vorgreifen wolle.

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