Abschiebehaft vor dem Aus?: Nicht wie Verbrecher behandeln

Ein Münchner Gericht hat einen Flüchtling freigelassen, weil er in ein normales Gefängnis eingeliefert wurde. Ein Streit zwischen Bund und Ländern eskaliert.

Kein Ort für Flüchtlinge: Das Gefängnis München-Stadelheim. Bild: reuters

BERLIN taz | Die Abschiebehaft steht in mehreren Bundesländern möglicherweise vor dem Aus. Das Landgericht München II hat einen eritreischen Flüchtling, der zurück nach Italien abgeschoben werden soll, am Donnerstag freigelassen. In seiner Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim sahen die Richter einen Verstoß gegen EU-Recht.

Dieses schreibt vor, dass Ausländer, die abgeschoben werden sollen, nicht gemeinsam mit Strafgefangenen festgehalten werden dürfen. In den meisten Bundesländern ist das aber so üblich. Lediglich Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz haben eigens einen „Abschiebegewahrsam“ eingerichtet.

Schleswig-Holstein und Hessen unterhalten eine Mischform, die einer juristischen Überprüfung Stand möglicherweise Stand halten könnte. Alle anderen Bundesländer aber weisen Flüchtlinge, die sie abschieben wollen, in Justizvollzugsanstalten ein, wo sie gemeinsam mit Strafgegangenen sitzen, obwohl sie keine Straftat begangen haben.

Als „Durchbruch für Flüchtlinge und Migranten“ bezeichnet Dieter Müller, Seelsorger beim Jesuiten-Flüchtlingsdienst in München, die Münchner Gerichtsentscheidung deshalb. Er rechnet schon in den nächsten Tagen mit weiteren Entlassungen. „Wir haben in den letzten Wochen etwa 35 vergleichbare Fälle an Anwälte vermittelt“, sagte er. „Als Seelsorger stellen wir immer wieder fest, wie stark die Betroffenen unter der Stigmatisierung leiden, wie Verbrecher behandelt zu werden.“

Auch dem Europäischen Gerichtshof in Brüssel liegen Beschwerden von Abschiebehäftlingen vor, die in normalen Gefängnissen untergebracht sind. Die Entscheidungen über diese Fälle stehen noch aus. Wegen der anhaltenden Kritik aber haben die rot-grünen Landesregierungen in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bereits angekündigt, die Abschiebehaft ganz abzuschaffen und Vorbereitungen getroffen, um ihre Anstalten zu schließen.

Mehrere Alternativen möglich

Welche Konsequenzen das Urteil haben könnte, dazu halten Experten mehrere Szenarien für denkbar. Eine Möglichkeit wäre, Insassen aus anderen Bundesländern in die Abschiebehaftanstalten in Berlin-Grünau und im brandenburgischen Eisenhüttenstadt zu verlagern, weil diese derzeit über viele freie Plätze verfügen. Der Berliner Bau gilt allerdings als marode und das Land will ihn abreißen, sobald es ein neues, kleineres Gebäude gefunden hat. In Brandenburg wäre hingegen Platz.

Zumindest die rot-grünen Länder und das rot-rot-regierte Brandenburg könnten aber auch Alternativen zur Abschiebehaft entwickeln. Das Urteil könnte aber auch dazu führen, dass sich der Bund stärker an den Kosten für den Bau neuer Abschiebehaftanstalten beteiligt. Denn nach Schätzungen von Seelsorgern und Beratern werden 60 bis 80 Prozent der betroffenen Flüchtlinge inzwischen nicht mehr durch die Ausländerbehörden der Bundesländer, sondern durch die Bundespolizei in die Abschiebehafteinrichtung eingewiesen.

Das betrifft Asylsuchende, bei denen noch nicht entschieden ist, ob Deutschland oder ein anderer EU-Staat für ihren Asylantrag zuständig ist, oder die ihr Asylverfahren aus der Haft heraus betreiben müssen. Für die Kosten der Haft kommen die Länder auf. Darüber gibt es zwischen den Ländern und dem Bund aber schon länger Streit. Mehrere Länder fordern, bisher erfolglos, dass der Bund sich an den Kosten beteiligt oder seine Abschiebehaftpraxis ändert.

Das Beispiel des eritreischen Mannes, der jetzt in Bayern freigelassen werden musste, zeigt, wie hoch dieser Streit schon gekocht ist. Die Bundespolizei hatte den Mann in Bayern fest genommen, aber seine Inhaftierung in Rheinland-Pfalz beantragt, weil sie fürchtete, ein Gericht in Bayern könnte die dortige Praxis der Abschiebehaft monieren.

Doch das Bayerische Innenministerium wollte für die Kosten der Überführung nicht aufkommen. Nun ist es genau so gekommen, wie es die Bundespolizei befürchtet hat. Ein größerer Affront gegen die Bundespolizei – und damit gegen den Bund – ist kaum vorstellbar.

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