Abschaffung des Paragrafen 175: Jahrestag einer Befreiung
Vor 25 Jahren wurde Paragraf 175 abgeschafft – auch dank der DDR-Bürgerrechtsbewegung. Seitdem ist unser Autor froh, nicht mehr kriminell zu sein.
„Und da drüben wurden beim Hitler die 175er eingesperrt“, meine Tante zeigte auf eine Festung am Rheinufer, die früher einmal als Gefängnis gedient hatte. Ich muss zu diesem Zeitpunkt neun oder zehn Jahre alt gewesen sein, es waren die achtziger Jahre, und auf diesem Weg, nämlich auf meine Nachfrage hin, erfuhr ich, dass es so etwas wie gleichgeschlechtliche Liebe gibt. Und dass es eine Bezeichnung gab für diese Leute, nämlich „175er“.
Später erfuhr ich, dass es noch weitere Bezeichnungen gab. „Detlef“ und „Hinterlader“ zum Beispiel und auch „schwul“, ein Begriff, den ich über viele Jahre nur als Schimpfwort lesen konnte statt als selbstbewusst-trotzige Eigenbezeichnung. Als ich das Video von Bronski Beat „Smalltown Boy“ (1984) erstmals sah, hatte ich zwar eine Ahnung, dass das alles etwas mit mir zu tun haben könnte, richtig einordnen konnte ich die Dinge aber noch nicht. Sicher war da nur, dass ich auch ein Junge in einer Kleinstadt war und es den Paragrafen 175 noch immer gab, wenn auch in entschärfter Form – doch bis es so weit war, dass ich meine sieben Sachen packte, um in die Großstadt zu ziehen, um dort mein Coming-out zu wagen, sollten noch viele Jahre vergehen.
Der Paragraf 175, er war ein dunkler Schatten, bis in die neunziger Jahre hinein. Schon im Kaiserreich wurden knapp 10.000 Menschen aufgrund dieses Paragrafen verurteilt, der damals sowohl homosexuellen Verkehr als auch solchen mit Tieren ahndete. In der Weimarer Republik ging die Verfolgung weiter. Es gab mehrere Versuche, den Paragrafen abzuschaffen. Hervorzuheben ist die Rolle des eng mit dem Namen des Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld verbundenen „Wissenschaftlich-Humanitären Komitees“ (gegründet 1897), dessen wichtigstes Ziel die Abschaffung des Paragrafen 175 war. Im Jahr 1929 wäre das sogar fast geglückt, ein Bündnis diverser Sexualreformer brachte den Reichstagsausschuss dazu, die Abschaffung des Sonderstrafrechtsparagrafen zu beschließen. Doch dieser Antrag gelangte nicht mehr zur Abstimmung in den Reichstag.
Die NSDAP übernahm die Macht und verschärfte den Paragrafen 1935. Der Tatbestand wurde von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet, es drohten bis zu zehn Jahre Haft. Zwischen 1933 und 1945 gab es rund 53.000 Urteile nach den Paragrafen 175 und 175a, geschätzte 10.000 bis 15.000 Homosexuelle, die den rosa Winkel tragen mussten, starben in Konzentrationslagern.
Wir blieben unbefreit
Von der Befreiung waren die Homosexuellen 1945 dann sozusagen ausgeschlossen, denn in der Bundesrepublik galt bis 1969 die verschärfte Nazi-Fassung des Paragrafen, mit dem ausdrücklichen Segen des neuen Bundesverfassungsgerichts. Es kam zu insgesamt 50.000 rechtskräftigen Verurteilungen allein in Westdeutschland.
Im Rahmen der Großen Koalition (unter Kanzler Kiesinger) wurde das Verbot der Homosexualität schließlich aufgehoben – eine ungeheure Erleichterung, die eine schwule Emanzipation überhaupt erst möglich machte. Ohne diese Entkriminalisierung wäre die Produktion des Films „Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt“ von Rosa von Praunheim nicht möglich gewesen. Der Film, der als Auftakt zur modernen deutschen Schwulenbewegung gilt, wurde immerhin im Auftrag des Westdeutschen Rundfunks gedreht.
Der Paragraf selbst aber existierte noch und es galten immer noch unterschiedliche Altersgrenzen für (männliche) Homosexuelle und Heterosexuelle. Für Schwule lag das Schutzalter bei 21 Jahren bzw. 18 Jahren (ab 1973). Für Heterosexuelle waren es 16 Jahre. In der DDR galt das Homo-Verbot bis 1968 in der Fassung der Weimarer Republik. Auch in der DDR gab es aber weiterhin verschiedene Schutzaltersgrenzen nach Paragraf 151 StGB-DDR. Erst kurz vor dem Mauerfall hob die DDR-Volkskammer das Gesetz endgültig auf.
Erst im Jahr 1994 war es dann endgültig vorbei mit den „175ern“, nach 130 Jahren wurde der Paragraph 175 abgeschafft, also rund vier Jahre nach der „größten Wunderheilung der Weltgeschichte“, nämlich der Streichung der Homosexualität von der Liste psychischer Krankheiten durch die WHO im Jahr 1990.
Zu verdanken ist dieses offizielle Ende staatlicher Schwulenverfolgung in Deutschland vor allem auch der schwul-lesbischen Bürgerrechtsbewegung der DDR, der es gelungen war, eine Ausdehnung des bundesdeutschen Paragrafen 175 nach Ostdeutschland zu verhindern: Im Einigungsvertrag zwischen Bundesrepublik und DDR 1990 wurde Paragraf 175 StGB von der Übertragung des bundesdeutschen Strafrechts auf die „neuen Bundesländer“ und Ostberlin ausgenommen. Was dann bis 1994 dazu führte, dass etwa in Berlin-Prenzlauer Berg (Ost) erlaubte sexuelle Handlungen in Berlin-Schöneberg (West) strafbar waren – eine solche Rechtssituation war nicht haltbar.
Die „unendliche Abschaffung“
Es zog sich dann aber hin: Da sich die Christdemokraten nicht zu einer ersatzlosen Streichung des Paragrafen 175 durchringen konnten, erarbeitete das Bundesjustizministerium eine „Jugendschutzvorschrift“, die für 14- bis 16-jährige Mädchen gleich welcher sexuellen Orientierung gilt (und so also erstmals auch für Lesben, deren Sexualiät zuvor als weder ernst zu nehmen noch als strafwürdig angesehen wurde), den Paragrafen 182. Ein Kompromiss, der schließlich ermöglichte, dass am 11. Juni 1994 das „Symbol der Unmenschlichkeit“ (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, seinerzeit Justizministerin) abgeschafft wurde, mit großer Mehrheit und noch in Bonn, im alten Wasserwerk. Im gleichen Jahr, 1994, waren noch vierzig Männer nach dem Paragrafen verurteilt worden.
Die „Unendliche Abschaffung des Schwulenparagraphen“, so die Überschrift eines taz-Artikel aus dem Januar 1994: Als er dann weniger später wirklich abgeschafft wurde, war die Tatsache den KollegInnen lediglich eine Meldung wert. Ein bisschen war es wohl so wie mit der Öffnung der Ehe für alle: Als es dann endlich so weit war nach jahrzehntelangem, zermürbendem Rumgemache, freute man sich schon fast mehr für den mit Konfetti beregneten Volker Beck als für sich selbst.
Denn auch im Jahr 1994 war die Lebenswirklichkeit schon längst weiter als die Politik: In der Techno-Szene tanzten Heterosexuelle ganz selbstverständlich mitten in der schwulen „Sub“, in der Provinz war es längst kein weltumspannender Skandal mehr, wenn im Einfamilienhaus nebenan ein schwules Paar einzog – und drei Jahre zuvor war die Republik von einem heilsamen Schock durchdrungen worden, als Rosa von Praunheim die seinerzeitigen Fernsehlieblinge Hape Kerkeling und Alfred Biolek geoutet hatte.
Die Entschädigung kommt für viele zu spät
Im Jahr 1994 befand man sich bereits im Jahr 25 nach Stonewall, die Abschaffung des Paragrafen war daher nur noch eine Station auf dem Pfad der „Bewegung“. Die endgültige Entkriminalisierung ermöglichte überhaupt erst, sich hinsichtlich einer Absicherung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder gar einer Öffnung der Ehe zu engagieren – was dann ja auch angegangen wurde.
Ebenfalls 1994 wurde im Schwulen Museum in Berlin die „Inititative Schwulendenkmal“ erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt, enthüllt wurde dann im Jahr 2008. Die Forderung nach einer Rehabilitierung für die nach Paragraf 175 StGB Verurteilten fand leider erst 23 Jahre später Gehör, 2017, für die meisten Opfer zu spät.
Für mich selbst aber fing in den neunziger Jahren das schwule Leben erst an. 1994 war „Somewhere over the Rainbow“ von Marusha in den Charts, eine Techno-Version des Homo-Klassikers von Judy Garland, deren Tod, so heißt es der Legende nach, mit für die Riots von Stonewall verantwortlich war. Auch in den Top 20: die „Streets of Philadelphia“, ein Bruce-Springsteen-Song aus dem Soundtrack des Aids-Dramas „Philadelphia“ mit Tom Hanks.
Die Neunziger wurden dann aber eher lustig, sogar das Grauen von Aids fand weniger später, 1996, ein Ende: Die Einführung der Dreifachkombinatiospropyhlaxe beendete das große Sterben. Ich zog nach Berlin, das erst schwule und dann Bundeshauptstadt wurde. Ich war nun also nicht mehr potenziell zum Tode verurteilt. Und auch nicht kriminell.
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