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Abiturprüfungen in Berlin ab MontagGericht: Schüler müssen schreiben

Eine Schülerin wollte der Abiprüfung wegen des Corona-Infektionsrisikos fernbleiben. Sie muss kommen, sagt das Verwaltungsgericht.

Mit Abstand: Abiturvorbereitung in einer Schule Foto: dpa

Berlin taz | Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eilantrag einer Berliner Schülerin abgelehnt, die sich gegen die Teilnahme an den schriftlichen Abiturprüfungen gewehrt hatte. Die Schülerin hatte sich auf Gesundheitsgefahren durch das Coronavirus bezogen. Das teilte das Gericht am Freitag mit (VG 14 L 59.20).

Die schriftlichen Abiturprüfungen beginnen in Berlin am kommenden Montag. Schon seit Wochen fordern SchülerInnen, aber auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), sie in diesem Jahr ausfallen zu lassen und durch eine Durchschnittsnote aus den vergangenen zwei Jahren zu ersetzen. Begründung unter anderem: Durch die schwierige Lernsituation wegen des Coronavirus sei eine konzentrierte Vorbereitung auf die Prüfung nicht möglich.

Die Antragstellerin, Schülerin eines Berliner Gymnasiums, forderte, so lange nicht an den Prüfungen teilnehmen zu müssen, bis sichergestellt sei, dass keine Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus mehr bestehe. Doch die 14. Kammer wies den Eilantrag ab. Die Durchführung der Prüfungen sei unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten zulässig, so die Begründung.

Laut der Coronavirus-Notverordnung des Landes Berlin dürfen Prüfungen bei Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den anwesenden Personen von mindestens 1,5 Metern durchgeführt werden. Dass diese Abstandsanforderung nicht eingehalten werde, habe die Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht, erklärte das Gericht.

Abstand sei ausreichend

Zudem habe die Senatsbildungsverwaltung den Schulen eine Vielzahl von weiteren Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Die Maßnahmen seien nach derzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnislage auch hinreichend, weil bereits ein Abstand von mindestens 1,5 Metern das Risiko einer Übertragung des Coronavirus deutlich vermindere.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Auch in der rot-rot-grünen Koalition war die Durchführung der Abiturprüfungen umstritten: Die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion Regina Kittler hatte noch am Mittwoch gefordert, diese auszusetzen. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte sich hingegen vehement dafür eingesetzt, die Prüfungen schreiben zu lassen.

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