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Abgewiesene DUH-KlageTeilerfolg für die Gaslobby

Umweltschützer klagten gegen die Verlegung eines Seekabels in der Nordsee. Diese wurde zurückgewiesen. Beginnen werden die Arbeiten aber noch nicht.

Hintergrund des Streits um das Seekabel ist das noch umstrittenere Vorhaben, im sensiblen Nordseegebiet nach Gas zu bohren Foto: picture alliance/dpa

Göttingen taz | Im Rechtsstreit um Gasbohrungen vor der Insel Borkum in der Nordsee haben Umweltschützer eine Niederlage kassiert. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wies eine Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Verlegung eines Seekabels durch geschützte Riffe zurück.

Der Verband hatte gegen eine entsprechende wasserrechtliche Genehmigung des niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) geklagt. Das niederländische Unternehmen ONE-Dyas will das Seekabel durch das Riff zu einer Gasförderplattform vor Borkum verlegen.

Das Seekabel soll zwischen dem etwa 15 Kilometer nordwestlich von Borkum gelegenen Offshore-Windpark „Riffgatt“ und der von ONE-Dyas betriebenen Gasförderplattform „N05-A“ im niederländischen Hoheitsgewässer führen. Im Bereich der geplanten Trasse für das Kabel liegen ökologisch wertvolle Riffe, die im Zuge der Verlegung zerstört würden. Trotz des Lüneburger Urteils wird das Kabel zunächst nicht verlegt werden, weil noch zwei weitere Klagen der Umwelthilfe anhängig sind. Das Urteil kann juristisch nicht mehr angefochten werden.

Bis zu 13 Milliarden Kubikmeter Gas

Die Umwelthilfe hatte 2024 zunächst mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gegen die Genehmigung geklagt. Daraufhin ordnete der NLWKN weitreichendere naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen an. Unter anderem sollen Riffe auf 9,5 Hektar wiederhergestellt, verbessert oder neu entwickelt werden.

Aufgrund der neuen Vorgaben kassierte das Verwaltungsgericht den Einspruch der Umwelthilfe und ordnete die sofortige Vollziehung der geänderten Genehmigung an. Dagegen legte die Umwelthilfe Beschwerde beim OVG ein. Dieses konnte nach Angaben eines Sprechers keine zu rügenden Verstöße gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften feststellen.

Vor einem Monat hatte die Bundesregierung einem Abkommen mit den Niederlanden zur gemeinsamen Erdgasförderung im Wattenmeer vor Borkum und der niederländischen Insel Schiermonnikoog zugestimmt. Das sogenannte Unitarisierungsabkommen ist Grundlage dafür, dass beide Länder eine grenzüberschreitende Lagerstätte ausbeuten können.

Über das Vorhaben wird seit Jahren gestritten. ONE-Dyas schätzt, aus dem fraglichen Feld über mehrere Jahre zwischen 4,5 und 13 Milliarden Kubikmeter Gas gewinnen zu können. Dies entspräche knapp 6 bis 16 Prozent der rund 80 Milliarden Kubikmeter, die Deutschland allein im vergangenen Jahr verbraucht hat.

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