Abgabe für Journalismus: Google und Facebook sollen zahlen
Australiens Regierung will die US-Konzerne Google und Facebook zu einer Journalismus-Gebühr verpflichten. Es wäre weltweit das erste Mal.
Plattformen wie Google verdanken ihre Werbegewinne unter anderem journalistischen Inhalten. Die Medienhäuser bekommen davon aber nichts ab. Was dieses Problem angeht, sind sich so weit alle einig. Dissens gibt es für gewöhnlich bei der Frage nach der Lösung.
Nun hat Australiens Finanzminister Josh Frydenberg am Montag angekündigt, dass die US-Konzerne Google und Facebook künftig Nutzungsgebühren an australische Medienhäuser zahlen sollen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll die Verbraucherschutzbehörde ACCC bis Juli ausarbeiten.
Eine solche Gebührenpflicht wäre weltweit einzigartig. Zwar gibt es in Europa das sogenannte Leistungsschutzrecht (Spitzname „Linksteuer“), das auf Wirken unter anderem deutscher Verlage im EU-Urheberrecht verankert wurde. Dieses sieht jedoch vor, dass Suchmaschinen für Anrisse aus journalistischen Texten zahlen, die in Suchergebnissen auftauchen.
Google kann diese Regelung leicht unwirksam machen, indem es die Textanrisse aus der Ergebnisliste entfernt. In Australien ist hingegen offenbar eine pauschale Abgabe angedacht. Wie diese erhoben und verteilt werden soll, will die ACCC in den nächsten Monaten überlegen.
Positiver Effekt für Lokalpresse
Australien arbeitet schon länger an einer Reform, um Plattformen stärker zu regulieren. Im vergangenen Juli veröffentlichte die ACCC ein Papier mit weitreichenden Empfehlungen. Neben Verpflichtungen zu mehr Transparenz und Datenschutz war auch eine freiwillige Abgabe der Konzerne an Medienhäuser angedacht.
Die ACCC schrieb zur Begründung: „Die Marktmacht von Google und Facebook hat die Fähigkeit von Unternehmen verzerrt, sich in Bezug auf Werbung zu behaupten.“ Die US-Konzerne sollten hiernach zusammen mit der Behörde eine freiwillige Selbstverpflichtung festlegen. Diese Verhandlungen sind nun aber aus Sicht des Finanzministers gescheitert.
Falls Australien Google und Facebook tatsächlich zu einer Abgabe verpflichtet und diese nach bestimmten Kriterien an Medienhäuser verteilt, dann käme dies einer Kulturabgabe nahe, wie sie auch als Alternative zum Leistungsschutzrecht der EU im Gespräch war. Der Vorteil wäre: eine solche Abgabe käme nicht automatisch den reichweitenstärksten Medien zugute, sondern könnte zum Beispiel in die Förderung der kriselnden Lokalpresse gesteckt werden.
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