87-Jährige Rechtsextremistin verurteilt: Alter schützt vor höherer Strafe
Die Richterin bescheinigt der Rechtsextremistin Ursula Haverbeck jegliches Fehlen von Einsicht. Sie verurteilt die Holocaust-Leugnerin zu acht Monaten Haft.
Ebenso seien die beim Detmolder Auschwitz-Prozess aussagenden Holocaust-Überlebenden nur „angebliche Zeugen“, mit denen die Existenz eines Vernichtungslagers nachgewiesen werden solle. Mit dem Urteil ist die Rechtsextremistin bereits sechsmal wegen Volksverhetzung verurteilt worden (Az.: 2 Ds 716/16).
Das Gericht ging mit dem Strafmaß über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Haverbeck fehle „jegliche Einsicht“, sie habe im Gerichtssaal erneut strafbare Äußerungen gemacht. Die Richterin betonte, dass sie keine Chance für eine Bewährung sehe. „Wären Sie jünger, wäre die Strafe höher ausgefallen.“
Haverbeck sagte am Rande des Verfahrens, „natürlich“ werde sie Berufung einlegen. Ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg von 2015 gegen die Rechtsextremistin ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig, weitere einschlägige Ermittlungsverfahren sind bei den Staatsanwaltschaften in Verden und Bielefeld anhängig.
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