50 Kilometer Straße dauerhaft für Radler: Pariser Pop-up-Radwege bleiben

Die französische Hauptstadt hält an den Radwegen fest, die in der Coronakrise eingerichtet wurden. Wie es damit in Berlin weitergeht, ist unklar.

Menschen radeln auf dem Fahrrad vor unscharfer Stadtkulisse

Die zentrale Verkehrsachse in der Pariser Rue de Rivoli am Louvre bleibt Fahrradschnellstraße Foto: Gonzalo Fuentes/reuters

PARIS taz | Paris hält an seinen in der Coronakrise eingerichteten Pop-up-Radwegen fest. Bürgermeisterin Anne Hidalgo sagte am Mittwoch dem Sender Europe 1, rund 50 Kilometer Straße würden dauerhaft umgewidmet. „Das Fahrrad ist in Paris ein Verkehrsmittel für die Fahrt zur Arbeit geworden“, sagte Hildalgo. „Außerdem trägt es dazu bei, die Umweltverschmutzung zu senken.“

Unter anderem die zentrale Verkehrsachse Rue de Rivoli am Louvre wurde zur Fahrradschnellstraße umgewandelt. Wegen der Streiks im öffentlichen Nahverkehr zu Jahresbeginn und der Coronakrise stieg der Radverkehr in Paris nach Verbandsangaben binnen eines Jahres um 67 Prozent, in ganz Frankreich waren es 29 Prozent.

Die kürzlich mit Hilfe der Grünen im Amt bestätigte Sozialistin Hidalgo und ihr Vorgänger hatten zuvor bereits beide Uferstraßen an der Seine für Autos gesperrt und für Fußgänger und Radfahrer geöffnet.

Die französische Regierung sieht in ihrem Corona-Hilfspaket rund 200 Millionen Euro für den Ausbau von Radwegen und Fahrradparkplätzen an Bahnhöfen vor. Zudem können Franzosen derzeit staatliche Prämien von 50 Euro zur Reparatur und von 200 Euro zum Kauf eines Elektrorads in Anspruch nehmen. In der Region Paris liegt der Zuschuss für ein E-Bike sogar bei 500 Euro.

Gericht in Berlin urteilte gegen Radwege

In Berlin entschied das Verwaltungsgericht gegen acht prominente Rop-up-Radwege. Die Senatsverkehrsverwaltung wurde dazu verpflichtet, die Radwege zu entfernen. Argumentiert wurde auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO): Wenn eine Kommune eine „verkehrsregelnde Anordnung“ tätigt, setze das „eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs“ voraus – dabei genügt es, dass „irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten können“.

Eine „Gefahrenlage für Radfahrer“, mit der der Senat argumentiere, könne nicht allgemein konstatiert werden, sondern müsse sich „aus der Kraftfahrzeugbelastung sowie der Unfallträchtigkeit eines bestimmten Straßenabschnitts aufgrund besonderer baulicher oder verkehrlicher Gegebenheiten der Straße und eventuell bestehender Schwerverkehrsbelastung“ ergeben. Das habe die Verkehrsverwaltung „nicht ansatzweise“ konkretisiert. Es fehlten „Tatsachengrundlagen“ wie Statistiken über Verkehrsaufkommen oder Unfälle. Der Senat geht gegen das Urteil vor, das noch nicht rechtskräftig ist.

Beim Überholen müssen Autos 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden einhalten. Dass auf den betreffenden Abschnitten vor dem Einrichten der Pop-up-Radwege gefährlich eng überholt wurde, zeigen Daten des Tagesspiegel-Projekts „Radmesser“. Die Daten sollen nun vor Gericht berücksichtigt werden.

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