114. Ärztetag in Kiel: Berufsverbot bei Hilfe zur Selbsttötung

Die Bundesärztekammer will in Zukunft mit scharfen Sanktionen gegen Ärzte vorgehen, die Patienten beim Suizid helfen. Kritiker halten den Beschluss der Kammer für verfassungswidrig.

Der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Jörg-Dietrich Hoppe. Bild: dpa

BERLIN taz | Ärzte, die todkranken Patienten bei der Selbsttötung leisten, müssen in Zukunft mit scharfen Sanktionen rechnen. Dies hat die Bundesärztekammer auf ihrem 114. Ärztetag in Kiel beschlossen. Das Verbot war unter den Ärztevertretern sehr umstritten.

Nach einer heftigen Debatte stimmten jedoch 166 Delegierte für den Vorstandsantrag, 56 waren dagegen und sieben enthielten sich ihrer Stimme. Eine Neuformulierung des Paragrafen 16 der Muster-Berufsordnung (MBO) soll die Grauzone auflösen.

Ärzte aber, die todkranken Patienten bei der Selbsttötung Hilfe leisten, zum Beispiel eine tödliche Substanz zu Verfügung stellen, sollen demnach ihre Zulassung verlieren können. Damit diese Regelung gültig wird, muss sie noch in die einzelnen Ärzteberufsordnungen der Bundesländer aufgenommen werden.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach begrüßte den Beschluss: "Wenn Ärzte an Sterbehilfe beteiligt sind, dann verlieren sie das Vertrauen bei der Bevölkerung", sagte Lauterbach. Er gab jedoch zu bedenken, dass die Vertreter beim Ärztetag nicht alle Ärzte repräsentierten. "Je progressiver ein Arzt, desto unwahrscheinlicher, dass man ihn beim Ärztetag findet", sagte Lauterbach.

Der Präsident der Gesellschaft für Palliativmedizin, Friedemann Nauck, forderte auf dem Ärztetag die Stärkung von Symptomkontrolle und Schmerzlinderung. Er zeigte sich zuversichtlich, dass weniger Patienten nach Hilfe zur Selbsttörung fragen, wenn Ärzte mit Patienten offen über Ängste sprechen.

"Es wird genau das Gegenteil passieren", glaubt hingegen Uwe Christian Arnold. Der Urologe, der mehrere Jahre lang zweiter Vorsitzender von Dignitate war, der deutschen Sektion der Sterbehilfeorganisation "Dignitas", leistete selbst Sterbehilfe und muss sich dafür vor Gericht verantworten.

"Der Arzt wird nicht mehr mit den todkranken Patienten über das Sterben reden, weil er dann Sanktionen befürchtet", sagte Arnold. Und die Patienten würden sich den Ärzten nicht mehr anvertrauen und vermehrt in die Schweiz gehen, um zu sterben. Arnold hält den Beschluss für verfassungswidrig.

Auch die Humanistische Union (HU) kritisierte die Neufassung und kündigte eine verfassungsrechtliche Prüfung an. Der Beschluss missachte den Willen der Sterbenden, sagte die HU-Vorsitzende Rosemarie Will. "Wer in ausweglosen Situationen als Arzt den Beistand verweigert, verweigert notwendige professionelle Hilfe."

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