100.000 Wohnungen in Berlin umgewandelt: Ene mene muh, und raus bist du

Auf Berlin rollt eine Welle an Eigenbedarfskündigungen zu. Die Hausgemeinschaft Husemannstraße 12 bekommt Unterstützung von der SPD.

Mieterinnen und Mieter in der Husemannstraße 12

Mieterinnen und Mieter in der Husemannstraße 12 Foto: Husemannstraße 12

BERLIN taz | Klaus Mindrup ist trotz Erkältung zum abendlichen Treff im zweiten Hinterhof der Husemannstraße 12 gekommen. Das Mietshaus in Prenzlauer Berg gehört Walter Bahe, einem stadtbekannten Spekulanten. Bahe hat die Wohnungen im Haus schon vor zwei Jahren aufteilen lassen. Damit kann er nun jede einzelne Wohnung als Eigentumswohnung verkaufen. „Wir haben Angst, dass er versucht, uns aus den Wohnungen zu ekeln, um sie dann teuer zu verkaufen“, sagt eine Mieterin.

Klaus Mindrup kennt das Geschäftsmodell mit der Umwandlung in Eigentumswohnungen. Als Bundestagsabgeordneter der SPD hat der Mietenexperte für das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz gekämpft, das seit Mai gilt und weitere Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren soll. Mindrup weiß aber auch, dass in den vergangenen zehn Jahren bereits über 100.000 Wohnungen in Berlin umgewandelt worden sind. Die Husemannstraße 12 mit ihren 32 Wohnungen gehört dazu. Für sie kommt das neue Gesetz zu spät.

Auch Lukas Siebenkotten ist zum Treffen der Mieterinnen und Mieter im zweiten Hinterhof gekommen. Er ist Präsident des Deutschen Mieterbundes und erklärt die Rechtslage. Wenn eine Wohnung in Eigentum umgewandelt wird, darf der Eigentümer sieben Jahre lang nur an die Mieterinnen und Mieter verkaufen. „Das gilt aber nur für die, die zum Zeitpunkt der Umwandlung in der Wohnung leben“, sagt er. „Wird die Wohnung weitervermietet, kann der Vermieter sofort an einen Dritten verkaufen.“

Zehn Jahre sind zu wenig

In diesem Falle schützt die Mieterinnen und Mieter nur noch die gesetzliche Kündigungsfrist. In Berlin, das der Senat als Ganzes zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt hat, beträgt diese Kündigungsfrist zehn Jahre. Wer eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen (und gegebenenfalls vor Gericht durchgefochten) hat, kann also nach zehn Jahren die bisherigen Mieterinnen und Mieter zum Auszug zwingen.

Was das bedeutet, schildert an diesem Mittwochabend Astrid Hollmann. Die SPD-Frau, die sich in Mitte um ein Abgeordnetenhausmandat bewirbt, ist selbst von einer Eigenbedarfskündigung betroffen. „Unser Haus ist schon 1998 umgewandelt worden“, berichtet Hollmann, die seit 13 Jahren in ihrer Wohnung lebt. Neun Monate hat sie nun noch, um umzuziehen. „Mein Leben ist seitdem durcheinandergeraten“, sagt sie.

Der Fall von Astrid Hollmann, betont Klaus Mindrup, wird kein Einzelfall bleiben. 100.000 umgewandelte Wohnungen bedeuten, dass demnächst jährlich 10.000 Wohnungen aus der geltenden Kündigungssperrfrist von zehn Jahren fallen, schreibt er in einem Diskussionspapier, das der taz vorliegt. „Hier droht vor allem in Berlin eine soziale Katastrophe.“ Mindrup spricht von einer „Verdrängungswelle in den vor allem betroffenen Innenstadtkiezen durch Eigenbedarfskündigungen“.

Missbrauch soll bestraft werden

Auch deshalb will Mindrup, dass die neue Bundesregierung hier einen Riegel vorschiebt. Konkret fordert er, die Kündigungssperrfrist auf zwanzig Jahre zu verlängern. Darüber hinaus sollen Eigenbedarfskündigungen nur noch für nahe Familienangehörige möglich sein, die auch nachweisen müssen, dass sie dauerhaft in der gekündigten Wohnung leben. „Wer missbräuchlich kündigt, muss mit einer Strafe rechnen müssen“, fordert Mindrup in der Husemannstraße 12.

Doch der Forderungskatalog des Mietenpolitikers, der vor Kurzem noch im Aufsichtsrat der Genossenschaft Bremer Höhe saß, geht noch weiter. So will Mindrup ein Register einführen, in dem jeder eingetragen ist, der einen Eigenbedarf geltend macht. „So soll ausgeschlossen werden, dass eine Kündigung spekulativ erfolgt“, so Mindrup. In einem weiteren öffentlich zugänglichen Kataster soll zudem jede Umwandlung aufgeführt werden, „damit die Mieterinnen und Mieter zu jeder Zeit wissen, welche Schutzfristen gelten“.

„Das Geschäftsmodell Umwandlung ist ein Vereinzelungsthema“, sagt Mindrup im Hof der Husemannstraße. Die Mieterinnen und Mieter können davon ein Lied singen. Zwar wissen sie, dass sie nach der Umwandlung vor zwei Jahren noch fünf Jahre lang die Sicherheit haben, dass ihre Wohnung nicht an einen Dritten verkauft wird. Aber was ist dann? Und was, wenn jemand vorher auszieht? „Wir sind in einer Warteschleife“, sagt ein Mieter. „Wir wissen, dass was passiert, aber wir wissen nicht was.“

Beruhigend ist das nicht. Erst recht nicht, wenn Mieterbundchef Siebenkotten vorrechnet, dass mit der Kappung der Modernisierungsumlage auf zwei Euro den Quadratmeter das Geschäftsmodell Luxussanierung deutlich zurückgegangen ist. Nun würden die, die ihre Häuser bereits umgewandelt haben, wie bei Astrid Hollmann, verstärkt auf den Verkauf von Eigentumswohnungen setzen.

Eine Eigenbedarfsrate von 50 Prozent prognostiziert Klaus Mindrup, der darum kämpft, als Direktkandidat wieder in den Bundestag einzuziehen, nachdem ihm die Berliner SPD einen sicheren Listenplatz verweigert hat. Das bedeutet, dass von den 100.000 umgewandelten Wohnungen 50.000 Haushalte in den kommenden Jahren mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen müssen. Es sei denn, die Politik handelt.

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