CDU-Pläne zur Prostitution: Bei Sex droht Knast
Die Union will die Regeln für Prostitution verschärfen. Der Besuch einer Zwangsprostituierten könnte dann ins Gefängnis führen.
![](https://taz.de/picture/133022/14/prostitution_gesetz_4.12.jpg)
BERLIN taz | Ginge es nach Dorothee Bär, der familienpolitischen Sprecherin der Unions-Fraktion im Bundestag, würde in Sachen Prostitution jede Menge verboten: Werbung für unwürdige Sexpraktiken zum Beispiel. Weg sollten auch die Sex-Flatrates, also Sex ohne Ende für eine feste Geldsumme. Am liebsten würde Bär auch das Mindestalter im Bereich der Sexarbeit auf 21 Jahre anheben.
Aber es geht nicht allein nach der katholischen CSU-Politikerin aus Bamberg. Selbst die weiß, dass es „naiv wäre“, Prostitution gänzlich verbieten zu wollen. Trotzdem will die große Koalition beim Geschäft mit käuflichem Sex künftig zahlreiche Restriktionen schaffen.
So sollen Prostituierte zu einer regelmäßigen Gesundheitskontrolle verpflichtet werden. Das hatte das rot-grüne Prostitutionsgesetz, das seit Inkrafttreten 2001 Sexarbeit zu einem Job wie jedem anderen erklärte, abgeschafft. Wohin das geführt habe, kann man nach Ansicht Bärs prima in Augsburg sehen. „Dort lassen sich nur ein bis fünf Prozent der Prostituierten untersuchen. Vorher waren es 100 Prozent“, sagte Bär am Dienstag.
Die neue große Koalition will auch eine sogenannte Erlaubnispflicht für Bordelle einführen. Diese würde es Gewerbe- und Ordnungsämtern erleichtern, Prostitutionsstätten jederzeit zu kontrollieren. So wie jede gewöhnliche Imbissbude. „Wir wollen, dass Kontrolle von Anfang an stattfindet“, sagte Unions-Fraktionsvize Günther Krings.
Abschreckungsdruck kann hilfreich sein
Und Freier, die bei einer Zwangsprostituierten waren, müssten – ähnlich wie es in Frankreich geplant ist – mit einer Geldstrafe rechnen. Oder sogar mit Gefängnis, meinte Krings: „Orientierungsrahmen“ könnte der Menschenhandelsparagraf sein. „Abschreckungsdruck kann sehr hilfreich sein“, glaubt er.
Woran erkennt ein Mann, dass er bei einer Zwangsprostituierten gelandet ist? „Man merkt schon, ob jemand unter Drogen steht, nicht aus dem Raum darf und unter Zwang arbeitet“, sagte Bär. Opfer von Zwangsprostitution sollen laut Krings ein befristetes Aufenthaltsrecht erhalten. Manche könnten ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen.
Ziel dieser Vorhaben ist eine Verschärfung des Prostitutionsgesetzes. „Wir sollten nicht auf einen liberalen Status abrutschen“, warnte Bär. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den voraussichtlich vier Ministerien erarbeiten werden, soll voraussichtlich im Januar 2014 vorliegen.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Tabubruch der CDU
Einst eine Partei mit Werten
Trump und die Ukraine
Europa hat die Ukraine verraten
Social-Media-Star im Bundestagswahlkampf
Wie ein Phoenix aus der roten Asche
Krieg und Rüstung
Klingelnde Kassen
Gerhart Baum ist tot
Die FDP verliert ihr sozialliberales Gewissen
Münchner Sicherheitskonferenz
Selenskyjs letzter Strohhalm